Entscheidungsvorlage - FB 61/0202/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Kreuzungsbereich Schurzelter Straße / Süsterfeldstraße Zeitplanung zur Umgestaltung und provisorische Querungshilfe in der Süsterfeldstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Kenntnisnahme
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10.06.2015
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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18.06.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, Variante 4 mit einseitiger Einengung zu beschließen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt Variante 4 mit einseitiger Einengung.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Anlass
Die Fraktion Die Linke in der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg beantragte am 16.12.2014 einen Sachstandsbericht zur Verkehrssituation in der Kurve des Kreuzungsbereichs Schurzelter Straße / Süsterfeldstraße. Von Anwohnern seien dort Probleme mit der Sicherheit vorgetragen worden, insbesondere bezüglich der Situation für Radfahrer (abruptes Ende des Radweges an der Süsterfeldstraße) und Fußgänger (schmaler bzw. fehlender Bürgersteig, fehlende Querungshilfen) sowie häufiger Geschwindigkeitsverstöße der Kfz im Kurvenbereich.
Des Weiteren stellte die Fraktion Die Linke in der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg am 03.03.2015 einen Antrag,
-die Querung der Süsterfeldstraße für Fußgänger und Radfahrer vor der Einmündung in die Schurzelter Straße durch eine Bedarfsampel zu regeln,
-die zulässige Geschwindigkeit von der Ausfahrt Toledoring in Richtung Schurzelter Straße auf 30 km/h zu begrenzen und
-den gemeinsamen Geh- und Radweg durch Fahrbahnmarkierung und Anlage eines Gehweges im weiteren Verlauf der Süsterfeldstraße bis zur Einmündung fortzusetzen.
Da der gemeinsame Geh- und Radweg entlang der Süsterfeldstraße abrupt ende, sei die Querungsstelle gefährlich und fahrradunfreundlich. Zudem habe die Zahl der Anwohner in dem Bereich und entsprechend der Querungsbedarf zugenommen.
In der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg vom 25.03.2015 wurden die Stellungnahme der Verwaltung zu beiden Anträge beraten:
Hinsichtlich des Sachstandsberichts zur Umgestaltung der Einmündung zum Kreisverkehr beauftragte die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg die Verwaltung mit der Erstellung eines Zeitplanes für das Projekt und bat um Vorstellung des erarbeiteten Zeitplanes in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung.
Die kurzfristige Verkehrsmaßnahme betreffend empfahl die Verwaltung nach Prüfung der Verkehrssituation, keine kurzfristigen Maßnahmen zu ergreifen und verwies ferner auf den bevorstehenden Umbau zum Kreisverkehr. Entgegen der Empfehlung der Verwaltungsvorlage war die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg der Auffassung, dass insbesondere für Fußgänger kurzfristige Maßnahmen in dem Bereich erforderlich sind. Als Lösungsansatz schlug sie vor, am Ende des gemeinsamen Geh- und Radeweges der Süsterfeldstraße eine provisorische Querungsmöglichkeit zu schaffen und den Weg auf der gegenüberliegenden Seite bis zur Schurzelter Straße fortzuführen.
2. Heutige Situation
Die Süsterfeldstraße, als Anbindung an den Toledoring, ist Bestandteil des Verkehrsstraßennetzes der Stadt Aachen und nimmt neben dem Erschließungsverkehr des Gewerbegebietes Süsterfeld und Süsterfeldstraße / Kackertstraße auch den überörtlichen Verkehr von und zur Autobahn auf. Ein straßenbegleitender Gehweg mit Radfahrerfreigabe endet vor der Einmündung an der Schurzelter Straße wegen eines dort vorhandenen Widerlagers des Eisenbahnviadukts.
Die Schurzelter Straße ist als durchgehende Straße ausgebaut und die Süsterfeldstraße stößt rechtwinklig darauf auf. Regelungstechnisch ist der Straßenzug Süsterfeldstraße / Schurzelter Straße (westlicher Abschnitt, Süsterfeldstraße bis Brunnenstraße) als abknickende Vorfahrtsstraße ausgewiesen und die Schurzelter Straße (östlicher Abschnitt, Süsterfeldstraße bis Roermonder Straße) wird untergeordnet auf die Vorfahrtstraße geführt.
Kfz-Belastung, Geschwindigkeits- und Unfallsituation:
Am 12.02.2008 wurde an der Einmündung der Süsterfeldstraße in die Schurzelter Straße eine Verkehrserhebung durchgeführt. Von 07.00 Uhr bis 19.00 Uhr befuhren etwa 5.000 Kfz die Süsterfeldstraße (im Querschnitt) und ca. 3.200 Kfz (östlicher Arm) bzw. 4.500 Kfz (westlicher Arm) die Schurzelter Straße. Die Hauptfahrbeziehung ist mit etwa 1.600 Kfz je Richtung die abknickende Vorfahrt Süsterfeldstraße / Schurzelter Straße (westlicher Arm).
Für die ausgewiesene Vorfahrtsstraße ist eine Geschwindigkeit von 50 km/h vorgegeben und der untergeordnete östliche Abschnitt der Schurzelter Straße ist in eine 30 km/h - Zone integriert. Als kurzfristige Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wurde 2008 auf der abknickenden Vorfahrt im Einmündungsbereich ein auf 200 m begrenztes Tempo-30-Streckengebot mit Hinweis auf Schleudergefahr eingerichtet.
Vom 30.01.2015 bis zum 03.02.2015 wurde auf der Schurzelter Straße auf Höhe Hausnr. 50 (westlich der Einmündung Süsterfeldstraße) eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. Über diesen Zeitraum betrug die Durchschnittsgeschwindigkeit 33 km/h (34 km/h in Richtung Seffent und 31 km/h in Richtung Laurensberg). Die höchste gemessene Geschwindigkeit war 85 km/h (in Richtung Seffent). Die Geschwindigkeit V85, die am ehesten das tatsächliche Fahrverhalten wiedergibt und von 85 % aller Fahrzeuge nicht überschritten wird, betrug 39 km/h. Der Anteil über 60 km/h lag bei 0,1 %. Häufige Geschwindigkeitsverstöße konnten durch die Messung nicht bestätigt werden.
Das Unfallgeschehen im Einmündungsbereich Süsterfeldstraße / Schurzelter Straße weist zwischen dem 01.01.2008 und dem 31.07.2014 insgesamt 4 Verkehrsunfälle mit Personenschaden auf (insgesamt 4 Leichtverletzte). Davon war ein Verkehrsunfall mit Radfahrerbeteiligung ohne Fremdeinwirken.
ÖPNV:
Der Bereich ist mit öffentlichem Nahverkehr durch die Linien 7 und 24 erschlossen, die den Linienweg über die Süsterfeldstraße - Schurzelter Straße Richtung Roermonder Straße und retour befahren.
Bisherige Beratung und Planung
Nach Anträgen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen in der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg vom 22.09.2007 bzw. 02.05.2008 wurden seinerzeit Maßnahmen zur Lösung verkehrlicher Probleme an der Einmündung Schurzelter Straße / Süsterfeldstraße gefordert. Am 21.08.2008 beschloss der Mobilitätsausschuss auf Empfehlung der BV AC-Laurensberg „den vorgesehenen Planbereich der um zu planenden Verkehrsfläche bis zur Straße An der Ölmühle auszudehnen, vorrangig eine Planung zur Anlage eines Kreisverkehrs im Bereich der Hauptkreuzung zu erarbeiten, den Gehweg entlang der Süsterfeldstraße zu planen und die dafür notwendigen Haushaltsmittel bereitzustellen“.
Vorbehaltlich der Genehmigung durch die Bezirksregierung sind Mittel für den Umbau im Haushalt 2016 eingeplant. Im Zuge der Planungen werden an den einzelnen Zufahrten des Kreisverkehrs Querungshilfen vorgesehen, die zusammen mit dem geschwindigkeitsdämpfenden Effekt der Kreisverkehrsanlage Querungen für Fußgänger und Radfahrer erleichtern. Eine Deckensanierung zur Verbesserung der Fahrbahngriffigkeit ist mit dem Umbau zum Kreisverkehr vorgesehen.
Die Planung zur Anlage eines Gehweges im westlichen Verlauf der Schurzelter Straße zwischen den Einmündungen An der Ölmühle und Süsterfeldstraße wird wegen des Baumbestandes, der den Bestimmungen der Bauschutzsatzung unterliegt und im B-Plan-Gebiet „An der Ölmühle“ als Ausgleichsmaßnahme festgesetzt ist, nicht weiter verfolgt.
2. Zeitplanung hinsichtlich der Umgestaltung zum Kreisverkehr
Die Zeitplanung für die Anlage des Kreisverkehrs an der Einmündung inklusive Querungshilfe in der Süsterfeldstraße sieht folgende Termine vor:
bis 01.06.2015Anmeldung der Maßnahme zur Förderung nach Förderrichtlinien
kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-Stra)
Mai / Juni 2015Angebotsanfrage an ausgesuchte Ingenieurbüros zur Beauftragung der
Ingenieurleistungen von der Entwurfsplanung bis zur örtlichen Bauleitung
Juli 2015Auftragsvergabe der Planung an ein Ingenieurbüro inklusive Beteiligung
der Fraktionen
ab August 2015Erstellung der Entwurfs- und Ausführungsplanung,
Vorstellung der Planung in den zuständigen politischen Gremien und
Ausführungsbeschluss
bis Sommer 2016Finanzierungsantrag bei der Bezirksregierung auf Bewilligung der
Fördermittel
Ende 2016 / Anfang 2017Auftragsvergabe der Bauleitung und Vorbereitung der Vergabe von
Bauleistungen (nach Bewilligungsbescheid)
2017Baubeginn im Anschluss an die Vergabe
Die Verwaltung wird sich bemühen, mit dem Umbau frühestmöglich zu beginnen. Die Umbaumaßnahme kann jedoch erst ausgeschrieben werden wenn ein Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung vorliegt. Der Antrag auf Bewilligung der Mittel soll eilig gestellt werden.
3. Planung einer provisorischen Querungshilfe in der Süsterfeldstraße
Nach Prüfung der vorhandenen Verkehrssituation durch die Verwaltung kommen vier Maßnahmen als provisorische Querungshilfe in Betracht:
Variante 1: Einengung durch beidseitig vorgezogene Seitenräume (vgl. Anlage 1)
Durch die Markierung von vorgezogenen Seitenräumen in Verbindung mit Leitschwellen, die auf der Fahrbahn befestigt werden, wird die Querung der Süsterfeldstraße am Ende des straßenbegleitenden Gehweges erleichtert. Die Begrenzungslinien werden jeweils um 70 cm vorgezogen, so dass bei einer Restfahrbahnbreite von etwa 4,80 m Pkw-Begegnungsverkehr weiterhin ermöglicht wird.
Gemäß Richtlinien sollte an Hauptverkehrsstraßen die Standardfahrbahnbreite (in diesem Fall mindestens 6,00 m) nicht unterschritten werden. Aufgrund der ebenfalls für Hauptverkehrsstraßen unüblichen Tempo-30-Regelung ist die Einengung hier aus Sicht der Verwaltung jedoch möglich.
Der endende Gehweg wird auf der gegenüberliegenden Seite der Süsterfeldstraße mit einem Schotter-Splitt-Gemisch auf einer Breite von etwa 2,50 m bis zur Schurzelter Straße fortgeführt. Da die dafür zusätzlich benötigte Fläche verpachtet ist, muss die Planung zur provisorischen Anlage des Gehweges mit dem Pächter abgestimmt werden.
Die Kosten für die Variante mit Einengung durch Vorziehen der Seitenräume betragen etwa 11.000 €.
Variante 2: Mobile Lichtsignalanlage (vgl. Anlage 2)
Entsprechend dem Antrag der Fraktion Die Linke in der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg wird am endenden Gehweg der Süsterfeldstraße eine mobile Bedarfsampel aufgestellt. Dazu werden auf der Fahrbahn eine Furt und Haltelinien markiert. Analog zu Variante 1 wird der Gehweg auf der gegenüberliegenden Seite mit Schotter- / Splittbelag bis zur Schurzelter Straße fortgeführt.
Die Kosten für die Variante mit mobiler Lichtsignalanlage betragen etwa 9.000 € für den Ausbau zuzüglich ca. 10.000 € / Jahr Mietgebühr für die Signalanlage.
Variante 3: Herstellung einer Mittelinsel und eines baulich angelegten Gehweges als Vorstufe zum Kreisverkehr (vgl. Anlage 3)
Diese Variante berücksichtigt den geplanten Umbau der Einmündung zum Kreisverkehr. Die Querungshilfe in der Süsterfeldstraße und der Gehweg in Richtung Schurzelter Straße werden in ihrem endgültig vorgesehenen Ausbauzustand hergestellt.
Für die Fahrbahnverbreiterung und den Gehwegausbau werden umfangreichere Tiefbauarbeiten benötigt, so dass im Vergleich zu den übrigen Varianten keine kurzfristige Umsetzung zu erwarten ist. Erfolgt die Umsetzung bevor die Fördermittel bewilligt wurden, entfällt dieser Teil der Gesamtmaßnahme aus der Förderung. Zudem unterschreiten in diesem Fall die förderungsfähigen Baukosten der übrigen Maßnahme voraussichtlich die zur Förderung notwendige Bagatellgrenze, so dass für den gesamten Umbau der Einmündung zum Kreisverkehr keine Förderung nach FöRi-kom-Stra möglich ist.
Die Kosten für die Variante mit Mittelinsel und baulich angelegtem Gehweg betragen etwa 55.000 €.
Variante 4: einseitige Einengung in Richtung Schurzelter Straße (vgl. Anlage 4)
Möglich ist eine einseitige Einengung der Süsterfeldstraße in Richtung Schurzelter Straße von etwa 7,00 m Länge bei 3,50 m Restfahrbahnbreite. Durch die Einengung sollen die Geschwindigkeiten der aus Richtung Toledoring einfahrenden Kfz gemindert sowie die zu querende Fahrbahnbreite und das dadurch bedingte Gefahrenpotential für Fußgänger verringert werden. Der vorgezogene Seitenraum wird analog zu Variante 1 als Markierungslösung mit Leitschwellen hergestellt.
Auch hier wird der provisorische Gehweg auf der östlichen Seite der Süsterfeldstraße mit einem Schotter-Splitt-Gemisch angelegt.
Die Kosten für die Variante mit einseitiger Einengung betragen etwa 11.000 €.
4. Fazit und Empfehlung
Die Planung wird mit Polizei und ASEAG abgestimmt. Über die Ergebnisse wird in den Sitzungen der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg und des Mobilitätsausschusses mündlich berichtet.
Nach wie vor vertritt die Verwaltung die Auffassung, dass unter Berücksichtigung der derzeit unauffälligen Unfallgeschehens und Geschwindigkeitsniveaus keine kurzfristigen Maßnahmen erforderlich sind.
Fußgängersignalanlagen werden in der Regel erst ab 100 bis 150 querenden Fußgängern / Stunde erforderlich. Dieser Querungsbedarf ist trotz der Anwohnerzunahme angrenzender Gebiete nicht zu erwarten. Angesichts der fehlenden Notwendigkeit in Verbindung mit den laufenden Mietkosten wird Variante 2 nicht empfohlen.
Bedingt durch die vergleichsweise längere Dauer bis zur Umsetzung und dem Wegfall einer möglichen Förderung wird eine vorgezogene bauliche Herstellung von Mittelinsel und Gehweg als kritisch betrachtet. Deswegen wird auch Variante 3 seitens der Verwaltung nicht empfohlen.
Ein einseitig vorgezogener Seitenraum hat einen verkehrsberuhigenden Effekt und verbessert die Sichtverhältnisse für querende Fußgänger und Radfahrer. Im Begegnungsverkehr ist klar definiert, welches Fahrzeug wartepflichtig ist, so dass nur geringe Störungen im Verkehrsablauf zu erwarten sind. Die Verwaltung empfiehlt auf dieser Grundlage, den Beschluss für Variante 4 mit einseitiger Einengung zu fassen.
5. Finanzielle Auswirkungen
Im Rahmen der Haushaltsplanung 2015 ff. wurden unter dem investiven PSP- Element 5-120102-900-02400-300-1 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum -J-“ Mittel i. H. v. 154.000 € eingeplant. Unter dem konsumtiven PSP- Element 4-120102-947-2 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum -J-“ wurden Mittel i. H. v. 96.700 € eingeplant.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 (jährliche Maßnahme) PSP-Element 4-120102-947-2
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2015 | Fortgeschriebener Ansatz 2015 | Ansatz 2016 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 153.875,68 | 153.875,68 | 0 | 0 | 153.875,68 | 153.875,68 |
Ergebnis | 153.875,68 | 153.875,68 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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Deckung ist gegeben
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2015 | Fortgeschriebener Ansatz 2015 | Ansatz 2016 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 83.600 | 83.600 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 19.875,68 | 19.875,68 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 103.475,68 | 103.475,68 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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Deckung ist gegeben |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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74,8 kB
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2
|
(wie Dokument)
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69,9 kB
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3
|
(wie Dokument)
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70,2 kB
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4
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(wie Dokument)
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83,9 kB
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