Kenntnisnahme - FB 61/0205/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Sachstand

Für den Euregio-Radschnellweg werden durch eine Machbarkeitsstudie die grundsätzlichen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen zur Realisierung geprüft. Integraler Bestandteil dieser Machbarkeitsstudie sind sowohl eine Potentialanalyse als auch eine Umweltverträglichkeitsstudie.

 

Hierzu liegen nunmehr erste Arbeitsergebnisse vor, die durch die beauftragten Ingenieurbüros in der Sitzung des Mobilitätsausschusses erläutert werden.

 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass es sich nur um vorläufige Ergebnisse handelt, weil die genaue Trassenführung des Radschnellweges nicht feststeht und erst in den weiteren Verfahrensschritten (siehe Ziffer 3.) gemeinsam mit den Bürgern/innen entwickelt werden soll. Von daher beziehen sich die vorläufigen Ergebnisse auf einen großen Untersuchungsraum und erste Ideen und Varianten zur Streckenführung. Die Potentialanalyse und die Umweltverträglichkeitsstudie werden im weiteren Verfahren aufgrund der entwickelten Streckenführung ergänzt bzw. erweitert, so dass die abschließenden Ergebnisse in die Machbarkeitsstudie einfließen können.

 

  1. Potentialanalyse

Die Potentialanalyse untersucht im Wesentlichen die Auswirkungen des Radschnellweges auf die Verkehrsentwicklung in den Kommunen insgesamt, die voraussichtlichen Verlagerungen vom Individualverkehr auf das Fahrrad und welche Wohn- und Gewerbegebiete sinnvollerweise angebunden werden sollten. Bestandteil ist ebenfalls eine Kosten-Nutzen-Untersuchung.

 

Grundlage der Potentialanalyse ist das Verkehrsmodell der StädteRegion Aachen mit dem Prognosejahr 2025. Hierin sind absehbare städtebauliche Entwicklungen insbesondere in den Bereichen Wohnen, Gewerbe und Verkehrsverbindungen berücksichtigt. Für die Potentialanalyse wurde das Verkehrsmodell für die Verkehrsbeziehungen des Radverkehrs im Untersuchungskorridor des Radschnellwegs verfeinert.

 

Die ersten Ergebnisse weisen folgende Auswirkungen des Radschnellwegs (RSW) für einen durchschnittlichen Werktag im Jahr 2025 aus:

 

 

Gesamtes

Untersuchungsgebiet

 

Deutscher Teil

 

Radfahrten auf dem RSW insgesamt

39.775

27.240

Neu aufkommende Radfahrten

gegenüber Nullfall

25.802

 

21.196

Vom Auto auf das Rad gewechselte Radfahrer

14.650

 

12.035

 

 

Für den deutschen Bereich werden demnach etwa 78 % der Radfahrten auf dem Radschnellweg Neuverkehr sein, die übrigen 22 % entstehen durch die Verlagerung von Radfahrten von anderen Routen. Etwa 57 % der durch den Radschnellweg neu aufkommenden Radfahrten werden voraussichtlich durch den Umstieg vom Auto gewonnen werden.

Das beauftragte Ingenieurbüro PTV Transport Consult GmbH wird die bisherigen vorläufigen Ergebnisse der Potentialanalyse in der Sitzung des Mobilitätsausschusses erläutern.

 

  1. Umweltverträglichkeitsstudie (UVS)

Die UVS untersucht die Auswirkungen des Radschnellweges auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Mensch sowie Kultur- und Sachgüter.

 

Aufgrund der an bestimmte Jahreszeiten gebundenen UVS-Untersuchungen vor Ort wurde ein mehrstufiges Verfahren gewählt. Der Untersuchungsraum und –inhalt wurde mit den Trägern öffentlicher Belange abgestimmt. Für die einzelnen Schutzgüter erfolgte eine Bestandsaufnahme. Die möglichen Auswirkungen des Radschnellwegs wurden untersucht.

 

Die ersten Arbeitsergebnisse zeigen, dass der Radschnellweg in Teilbereichen Auswirkungen insbesondere auf die Schutzgüter Boden, Tiere und Pflanzen, Landschaft und Kultur- und Sachgüter haben könnte. Es werden verschiedene Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen vorgeschlagen. Insgesamt sind die nicht vermeidbaren Eingriffe in Natur und Landschaft vollständig durch Kompensationsmaßnahmen ausgleichbar. Die vorläufigen Ergebnisse werden zurzeit von den Unteren Landschaftsbehörden der Stadt Aachen und der StädteRegion geprüft.

 

Das beauftragte „Ingenieurbüro Schmelzer – Die Ingenieure“ aus Eschweiler wird die bisherigen vorläufigen Arbeitsergebnisse in der Sitzung des Mobilitätsausschusses erläutern.

 

  1. Weitere Verfahrensschritte insbesondere zur Bürgerbeteiligung

Die Bürger/innen sollen bereits im Rahmen der Machbarkeitsstudie intensiv – insbesondere bei der Trassenauswahl - einbezogen werden. Hierzu wurde von den Projektpartnern ein zweistufiges Verfahren entwickelt.

 

Den Bürger/innen wird zunächst über das Internet, über Zeitungsanzeigen und über Aushänge die Möglichkeit eingeräumt, insbesondere zur Trassenführung Vorschläge, Anregungen oder Bedenken zu äußern bzw. alternative Routen vorzuschlagen. In jedem der betroffenen Ortsteile (Aachen-Mitte, Laurensberg/Richterich, Kohlscheid, Herzogenrath) wird hierzu eine einführende Informationsveranstaltung durchgeführt (Stufe 1; Juni 2015). Anschließend erfolgt eine erste Bewertung der Vorschläge nach den Ausbaukriterien des Landes für Radschnellwege und unter Berücksichtigung der vorläufigen Ergebnisse der Potentialanalyse sowie der UVS.

 

In der Stufe 2 werden die Trassenvarianten, die nach der Vorbewertung weiterverfolgt werden können/sollten, in Bürgerworkshops in den einzelnen Ortsteilen vorgestellt und beraten. Diese Workshops sind für den Zeitraum August/September 2015 vorgesehen.

 

Abschließend ist vorgesehen, dem „Runden Tisch Radverkehr“ der Stadt Herzogenrath und der „Arbeitsgruppe Radverkehr“ der Stadt Aachen die Ergebnisse/Varianten vorzustellen und diese bei der Entscheidungsvorbereitung einzubinden. Im Runden Tisch bzw. in der Arbeitsgruppe sind Vertreter verschiedener Verbände, Firmen und der jeweiligen Ratsfraktionen zur Abstimmung radverkehrlicher Themen vertreten. Ziel ist es, gemeinsam die Trassenvarianten festzulegen, die Bestandteil der abschließenden Machbarkeitsstudie sind.

 

Das beiliegende Schaubild (vgl. Anlage 1 – weiteres Vorgehen RSW) zeigt das weitere Vorgehen von der Bürgerbeteiligung bis zur politischen Entscheidung.

 

Der weitere Zeitplan ist wie folgt vorgesehen:

 

       Erstellung Potentialanalyse (vorläufig)

Bis Mitte Mai 2015

       Erstellung UVS (vorläufig)

Bis Ende Mai 2015

       Bewertung der UVS durch die Unteren Landschaftsbehörden

Bis Mitte Juni 2015

       Abschluss Voruntersuchungen

Bis Mitte Juni 2015

       Bürgerbeteiligung (Stufe 1)

       Internet

       Persönlich

       Per Post

Juni 2015

       Vorprüfung Variantenvorschläge

Juli/August 2015

       Bürgerbeteiligung (Stufe 2)

       Workshop 1 (Aachen-Mitte)

       Workshop 2 (Laurensberg/Richterich)

       Workshop 3 (Kohlscheid)

       Workshop 4 (Herzogenrath)

Ende August/

September 2015

       Workshop Runder Tisch und AG Radverkehr

Ende Sept. 2015

       Ergänzung/Erweiterung UVS u. Potentialanalyse

Ende Dez. 2015

       Abschließende Vorlage der Machbarkeitsstudie

Ende März 2016

       Entscheidung über Fortsetzung der Planung in den Gremien der Projektpartner

Ende Juni 2016

 

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Anlagen

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