Kenntnisnahme - FB 61/0194/WP17
Grunddaten
- Betreff:
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Busanbindung in den Wohngebieten des Bezirks;SPD-Antrag in der Bezirksvertretung Haaren vom 09.10.2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Haaren
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Kenntnisnahme
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17.06.2015
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Haaren "Busanbindung in den Wohngebieten des Bezirks" wird um Prüfung gebeten, ob durch Ortsbusse die verschiedenen Wohnquartiere des Bezirks besser an die Ortszentren und an das Busliniennetz auf den Hauptstraßen angeschlossen werden können (Anlage 1). Hierfür sollen Einzelmaßnahmen entwickelt werden und die zu erwartenden Kosten sowie das erwartete Fahrgastaufkommen geschätzt werden.
Im Rahmen der aktuellen Fortschreibung des Nahverkehrsplans wurde dieses Thema untersucht: Eine Darstellung der Ist-Situation zeigt, dass es in Haaren drei Gebiete gibt (Überhaaren; Haarberg; Atzenbenden), in denen nicht jede Bebauung im direkten Haltestelleneinzugsbereich von 300 Metern liegt. Die Anwohner der beiden Gebiete im Osten (Haarberg) und Süden (Überhaaren) können durch einen kurzen zusätzlichen Fußweg jedoch mehrere Haltestellen mit einem dichten Angebot erreichen. Dies gilt nicht für die Bewohner des Gebietes Atzenbenden. Hier wird der zusätzliche Fußweg deutlicher länger (siehe Anlage 2).
Um eine Erschließung mit Linienbussen beurteilen zu können, wurden sowohl die im Vorschlag eines Bürgers genannten Straßen als auch weitere Straßen besichtigt und die Befahrbarkeit von Linienbussen von der ASEAG geprüft. Als Resultat ist festzuhalten, dass die Wohngebiete nicht durch einen Linienbus erschlossen werden können (Anlage 2). Eine Befahrbarkeit der Straßen im Zweirichtungsverkehr ist aufgrund der baulichen Situationen und der Parksituation bei keiner der untersuchten Straßen gegeben. Eine bessere Erreichbarkeit ist aus diesem Grund weder durch eine Linienänderung noch durch die Einrichtung eines Ortsbusses zu erreichen.
Eine alternative Erschließung könnte durch einen Bürgerbus erfolgen. Aus Sicht der ASEAG ist das Gebiet Atzenbenden das einzige in dem die Einrichtung eines Bürgerbusses als realistische Alternative und mögliche Bedienform zu erachten ist. Ein solcher Bürgerbus muss jedoch in Eigenregie und in Form eines Vereins eingerichtet und durchgeführt werden. Eine große Informationsvielfalt bietet der Verein Pro Bürgerbus NRW. Eine der wesentlichen Aufgaben dieses Vereins ist die „Unterstützung von neuen Bürgerbusprojekten durch Weitergabe von Informationen und Vermittlung von Kontakten zu benachbarten oder beratenden Bürgerbusvereinen“. Weitere Informationen sind unter www.pro-buergerbus-nrw.de zu den Punkten Förderung, Finanzierung, Rechtliches, Versicherungen und vielen weiteren Themen erhältlich. Im Falle einer Vereinsgründung bietet die ASEAG an, in beratender Form zur Verfügung zu stehen und die Wartung und Instandhaltung für das vom Land mitfinanzierte Fahrzeug durchzuführen. Eine Beurteilung der Durchführbarkeit ist pauschal nicht möglich. Ein erster Versuch eines Bürgerbusses in den Stadtteilen Schmithof und Sief konnte aufgrund mangelnder ehrenamtlicher Fahrer nicht erfolgreich abgeschlossen werden.
Ergebnis
In Bezug auf eine bessere Busanbindung in den Wohngebieten des Bezirks kann aufgrund der Analyseergebnisse leider keine Maßnahme im heutigen Linienverkehr zur Verbesserung empfohlen werden. Bei der Einrichtung eines Bürgerbusses stehen Verwaltung und die ASEAG, wie oben bereits erwähnt, gerne in beratender Form zur Verfügung. Der Antrag gilt damit als behandelt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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417,2 kB
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(wie Dokument)
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8 MB
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