Entscheidungsvorlage - 0005/ FB 02/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Benennung von Vertretern der Stadt Aachen im Aufsichtsrat der Energieversorgungs- undVerkehrsgesellschaft Aachen (EVA) gem. § 113 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 50 Abs. 4 GO NRW
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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13.10.2004
| |||
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03.11.2004
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die
Verwaltung empfiehlt die bisher gesellschaftsvertraglich geregelte
Zusammensetzung des
Aufsichtsrates
der E.V.A. GmbH beizubehalten, da hierdurch eine Verzahnung der
Entscheidungen
innerhalb des EVA-Konzerns gewährleistet ist. Sinnvoll wäre auch Sicht der
Verwaltung
zusätzlich auch eine Berücksichtigung eines Mitglieds des
Aufsichtsrates
der regio-IT GmbH im EVA-AR. Entfallen kann dafür die frühere Vorgabe des
Gesellschaftsvertrages,
wonach der Stadtkämmerer im Aufsichtsrat vertreten sein soll, da
dieser
bereits als EVA-Geschäftsführer bestellt ist.
Der Rat
entsendet folgende Person in den Aufsichtsrat der EVA GmbH:
1)
____________________________
(OBM oder Vertreter)
2)
____________________________
(auch
Mitglied des STAWAG-AR)
Der Rat
schlägt der EVA-Gesellschafterversammlung folgende 6 Vertreter zur Wahl in den
Aufsichtsrat
vor:
1)
___________________________
(auch Mitglied des STAWAG-AR)
2)
___________________________
(auch Mitglied des
STAWAG-AR)
3)
___________________________
(auch Mitglied des
STAWAG-AR)
4)
___________________________
(auch Mitglied des
ASEAG-AR)
5)
___________________________
(auch Mitglied des APAG-AR)
6)
___________________________
(auch Mitglied des
regio-IT-AR)
Dr.
Linden
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gem. § 8
der EVA-Satzung besteht der Aufsichtsrat aus 15 Mitgliedern. Satzungsgemäß
entsendet
die Stadt direkt 2 Personen in den Aufsichtsrat, darunter den Oberbürgermeister
(oder ein
von ihm benannter Vertreter). Nach Abzug eines Entsendungsrechtes des Kreises
Aachen für
den Landrat und den 5 Arbeitnehmervertretern gem. Betriebsverfassungsgesetz
1952,
verbleiben 7 Mandate zur Wahl durch die EVA-Gesellschafterversammlung.
Mit ihrer
Stimmmacht von 99,99% beherrscht die Stadt Aachen die Beschlussfassung der
EVA-Gesellschafterversammlung.
In der Vergangenheit verfügte der Kreis Aachen
satzungsgemäß
jedoch neben dem AR-Mandat des Landrates über ein Entsendungsrecht für
ein weiteres
AR-Mandat. Aufgrund gesellschaftsrechtlicher Vorschriften entfielen in 2002 die
wesentlichen
Entsendungsrechte von Stadt und Kreis Aachen und wurden in die
Beschlusszuständigkeit
der Gesellschafterversammlung verlagert .Vor diesem
Hintergrund
wird empfohlen, wie bei der Neuwahl nach Gesellschaftsvertragsänderung 2002,
dem Kreis
Aachen einen der 7 Wahlvorschläge zu überlassen. Somit verbleiben bei der Stadt
6
Wahlvorschläge.
In der
abgelaufenen Wahlperiode waren folgende Personen aufgrund städt. Wahlvorschläge
bzw. durch
städtische Entsendungsrechte im Aufsichtsrat der EVA vertreten. Diese
Zusammensetzung
war insbesondere geprägt von der Regelung des „alten“
Gesellschaftsvertrages
wonach unter den AR-Mitgliedern der Stadtkämmerer, 4 Mitglieder des
STAWAG-AR
und je 1 Mitglied der AR von ASEAG und APAG enthalten sein sollen. Diese
Vorgabe
ist im neuen Gesellschaftsvertrag der EVA GmbH nicht mehr enthalten:
Dr. Jürgen
Linden OBM, entsandt
Harald
Baal CDU,
entsandt
Alexander
Heyn FDP,
gewählt
Heiner
Höfken SPD,
gewählt
Prof. Dr.
Erhard Möller CDU,
gewählt
Prof.
Peter Roggendorf CDU,
gewählt
Karl
Schultheis SPD,
gewählt
Angelika
Weinkauf SPD, gewählt