Entscheidungsvorlage - 0005/ FB 02/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung empfiehlt die bisher gesellschaftsvertraglich geregelte Zusammensetzung des

Aufsichtsrates der E.V.A. GmbH beizubehalten, da hierdurch eine Verzahnung der

Entscheidungen innerhalb des EVA-Konzerns gewährleistet ist. Sinnvoll wäre auch Sicht der

Verwaltung zusätzlich auch eine Berücksichtigung eines Mitglieds des

Aufsichtsrates der regio-IT GmbH im EVA-AR. Entfallen kann dafür die frühere Vorgabe des

Gesellschaftsvertrages, wonach der Stadtkämmerer im Aufsichtsrat vertreten sein soll, da

dieser bereits als EVA-Geschäftsführer bestellt ist.

 

Der Rat entsendet folgende Person in den Aufsichtsrat der EVA GmbH:

 

1) ____________________________

                 (OBM oder Vertreter)

2) ____________________________

            (auch Mitglied des STAWAG-AR)

 

 

 

Der Rat schlägt der EVA-Gesellschafterversammlung folgende 6 Vertreter zur Wahl in den

Aufsichtsrat vor:

 

1) ___________________________          

    (auch Mitglied des STAWAG-AR)

2) ___________________________

    (auch Mitglied des STAWAG-AR)

3) ___________________________          

    (auch Mitglied des STAWAG-AR)

4) ___________________________

    (auch Mitglied des ASEAG-AR)

5) ___________________________

    (auch Mitglied des APAG-AR)

6) ___________________________

    (auch Mitglied des regio-IT-AR)

 

 

 

Dr. Linden

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Gem. § 8 der EVA-Satzung besteht der Aufsichtsrat aus 15 Mitgliedern. Satzungsgemäß

entsendet die Stadt direkt 2 Personen in den Aufsichtsrat, darunter den Oberbürgermeister

(oder ein von ihm benannter Vertreter). Nach Abzug eines Entsendungsrechtes des Kreises

Aachen für den Landrat und den 5 Arbeitnehmervertretern gem. Betriebsverfassungsgesetz

1952, verbleiben 7 Mandate zur Wahl durch die EVA-Gesellschafterversammlung.

Mit ihrer Stimmmacht von 99,99% beherrscht die Stadt Aachen die Beschlussfassung der

EVA-Gesellschafterversammlung. In der Vergangenheit verfügte der Kreis Aachen

satzungsgemäß jedoch neben dem AR-Mandat des Landrates über ein Entsendungsrecht für

ein weiteres AR-Mandat. Aufgrund gesellschaftsrechtlicher Vorschriften entfielen in 2002 die

wesentlichen Entsendungsrechte von Stadt und Kreis Aachen und wurden in die

Beschlusszuständigkeit der Gesellschafterversammlung verlagert .Vor diesem

Hintergrund wird empfohlen, wie bei der Neuwahl nach Gesellschaftsvertragsänderung 2002,

dem Kreis Aachen einen der 7 Wahlvorschläge zu überlassen. Somit verbleiben bei der Stadt

6 Wahlvorschläge.

 

In der abgelaufenen Wahlperiode waren folgende Personen aufgrund städt. Wahlvorschläge

bzw. durch städtische Entsendungsrechte im Aufsichtsrat der EVA vertreten. Diese

Zusammensetzung war insbesondere geprägt von der Regelung des „alten“

Gesellschaftsvertrages wonach unter den AR-Mitgliedern der Stadtkämmerer, 4 Mitglieder des

STAWAG-AR und je 1 Mitglied der AR von ASEAG und APAG enthalten sein sollen. Diese

Vorgabe ist im neuen Gesellschaftsvertrag der EVA GmbH nicht mehr enthalten:

 

Dr. Jürgen Linden             OBM,            entsandt

Harald Baal                             CDU,             entsandt

Alexander Heyn                FDP,             gewählt

Heiner Höfken                         SPD,             gewählt

Prof. Dr. Erhard Möller            CDU,             gewählt

Prof. Peter Roggendorf            CDU,             gewählt

Karl Schultheis                 SPD,             gewählt

Angelika Weinkauf                   SPD,            gewählt                      

 

 

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