Entscheidungsvorlage - FB 36/0047/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klima nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen den Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde aus den von den gem.

§ 11 Landschaftsgesetz (LG) NW vorschlagsberechtigten Verbänden und Vereinigungen benannten und in der Vorlage in Spalte 1 genannten Personen als Mitglieder und die in Spalte 2 genannten Personen als Vertreter der Mitglieder zu wählen.

 

Der Rat der Stadt Aachen wählt den Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde gem. der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klima.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Nach § 11 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000, zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.03.2010, ist bei der Stadt Aachen als Untere Landschaftsbehörde zur unabhängigen Vertretung der Belange von Natur und Landschaft ein neuer Landschaftsbeirat zu bilden und zu wählen.

 

Die Landschaftsbeiräte sollen bei Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft mitwirken und dazu

  1. den zuständigen Behörden und Stellen Vorschläge und Anregungen unterbreiten,
  2. der Öffentlichkeit die Absichten und Ziele von Landschaftspflege und Naturschutz vermitteln und
  3. bei Fehlentwicklungen in der Landschaft entgegenwirken.

 

Nach § 11 Abs. 4 Satz 1 LG NW besteht der Beirat aus 16 Mitgliedern und 16 Stellvertretern; er setzt sich zusammen aus:

-          zwei Vertretern/innen des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)

-          zwei Vertretern/innen des Naturschutzbundes Deutschland e.V. (NABU)

-          drei Vertretern/innen der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V. (LNU)

-          einem Vertreter/in der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW)

-          zwei Vertretern/innen des Rheinischen Landwirtschaftsverbandes e.V. (RLV)

-          einem Vertreter/innen des Waldbauernverbandes (WBV)

-          einem/einer gemeinsamen Vertreter/in des Landesverbandes Gartenbau Rheinland e.V. und des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauer e.V. (LVG/PV)

-          einem/einer Vertreter/in der nach § 52 Landesjagdgesetz anerkannten Landesvereinigung der Jäger (LJV)

-          einem/einer Vertreter/in des Fischereiverbandes Nordrhein-Westfalen e.V. (FVNW)

-          einem/einer Vertreter/in des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen (LSB)

-          einem/einer gemeinsamen Vertreter/in des Imkerverbandes Rheinland e.V. und des Landesverbandes Westfälischer und Lippischer Imker e.V.

 

Nach § 11 Abs. 5 LG NW sollen in den Beirat nur Personen gewählt oder berufen werden, die ihre Wohnung im Bezirk der Stadt Aachen haben. Bedienstete der Stadt Aachen dürfen dem Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde nicht angehören.

Zur Wahl der Mitglieder des Beirates ist von jedem der vorschlagsberechtigten Vereinigungen für die ihm zustehende Zahl der Mitglieder mindestens die doppelte Anzahl von Bewerbern vorzuschlagen. Dies ist auch erreicht, wenn die bei der Wahl der Mitglieder nicht berücksichtigten Bewerber für die Wahl der Stellvertreter ebenfalls zur Verfügung stehen.

 

Sofern Kandidaten mit Wohnsitz außerhalb von Aachen, aber mit guten Orts- und Fachkenntnissen über den Naturraum in Aachen benannt wurden, wurden diese Vorschläge von der Unteren Landschaftsbehörde für die Wahl aufgenommen. Keine der genannten Personen sind Bedienstete der Stadt Aachen.

 

Die Mitglieder des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde werden gemäß § 2 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des Landschaftsgesetzes vom Rat der Stadt Aachen für die Dauer der Amtszeit der Vertretungskörperschaft gewählt.

Haben sich die Mitglieder der Vertretungskörperschaft zur Besetzung des Beirates auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluss über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend.

Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so findet die Wahl gemäß § 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung statt. Danach werden Wahlen, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt oder wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln, vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

 

Nach § 2 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des Landschaftsgesetzes ist für jedes Mitglied des Beirates nach den für seine Wahl geltenden Vorschriften in einem besonderen Wahlgang ein Stellvertreter zu wählen.

Dies bedeutet, dass jedes Mitglied bzw. jeder Stellvertreter in einem separaten Wahlgang zu wählen wäre, wenn sich nicht vorher auf einen einheitlichen Wahlvorgang geeinigt werden kann.

 

Seitens der Unteren Landschaftsbehörde der Stadt Aachen wurde versucht, einen einheitlichen Wahlvorschlag zu erarbeiten. Leider ist dies nicht gelungen, so dass nun über jedes einzelne Mitglied und dessen Stellvertreter gem. der Gemeindeordnung separat abgestimmt werden muss.

 

Von den o.g. Verbänden und Vereinigungen wurden folgende Kandidaten für die Wahl vorgeschlagen,  wobei der Rat die Möglichkeit hat, aus den Wahlvorschlägen die Mitglieder bzw. die entsprechenden Stellvertreter zu wählen.

Die Verbände und Vereinigungen haben jedoch die Bitte geäußert, dass die in Spalte 1 vorgeschlagenen Personen als Mitglieder in den Beirat gewählt werden und die in Spalte 2 Aufgeführten als deren Stellvertreter.

 

Anzufügen ist noch, dass der Landesjagdverband die Kandidatur des Herrn Norbert Sundarp zurückgezogen hat. Anstelle des Herrn Sundarp wurde vom Landesjagdverband Herr Günther Plum, Vorsitzender der Kreisjägerschaft Aachen, benannt.

 

 

 

Vorschlags-berechtigte Verbände und Vereinigungen

 

Spalte 1

Mitglied/Stellvertr.

Spalte 2

Mitglied/Stellvertr.

Spalte 3

Mitglied/Stellvertr.

2 Vertreter BUND

1.

 

 

 

2.

Thomas Kirchübel

Monschauer Str.6

52076 Aachen

 

Sibille Lohmann

Schillerstr. 59

52064 Aachen

Ute Ranft

Boxgraben 75

52064 Aachen

 

Dieter Formen

Adalbertsteinweg 285

52066 Aachen

Peter Slevogt

Südstr. 37

52064 Aachen

 

Dr. Rainer Moormann

Talbothof 41

52070 Aachen

2 Vertreter NABU

3.

 

 

 

 

4.

Claus Mayr

Bremenberg 50

52072 Aachen

 

 

Herbert Fleu

Grünentahl 14

52072 Aachen

 

Dr. Manfred Aletsee

Preusweg 128

52074 Aachen

 

Dr. Gudrun Maxam

Alte Vaalser Str. 102

52074 Aachen

Britta Mahn

Melatener Str. 98

52074 Aachen

 

 

Jochen Schumacher

Auf dem Knopp 21

52076 Aachen

3 Vertreter LNU

5.

 

 

 

6.

 

 

 

 

7.

Veit Helmig

Im Mittelfeld 79

52074 Aachen

 

Ria Jonczyk-Stoll

Am Alten Bahndamm 33

52072 Aachen

 

Monika Nelißen

Am Friedrich 4

52074 Aachen

Heinz Gossens

Hunsrückweg 20

52076 Aachen

 

Herbert Klinkenberg

Raerener Str. 225

52076 Aachen

 

Dr. K.Josef Strank

Mies-van-der-Rohe-Str. 1

52074 Aachen

Wilfried Schreiber

Amyastr. 36

52066 Aachen

 

Ingrid Schulze

Altdorfstr. 1-3

52066 Aachen

 

 

Angela Ertz

Schurzelter Str. 54

52072 Aachen

1 Vertreter SDW

8.

Frank Radermacher

Raerener Str. 241

52076 Aachen

Paul Kradepohl

Bungartsweg 21

52074 Aachen

Keine Angabe

2 Vertreter Landwirtschaft

9.

 

 

 

 

10.

Georg Grooten

Seffenter Berg 6

52074 Aachen

 

 

Elisabeth Jung

Pannekogweg 43

52076 Aachen

Yvonne Hogen

Katzenpolsweg 6

52072 Aachen

 

 

Wilhelm Koch

Deltourserb 58

52080 Aachen

Bernhard Nellessen

Ritscheider Weg 9

52076 Aachen

 

 

Bernd Pitz

Raerener Str. 344

52076 Aachen

1 Vertreter Waldbauernverband

11.

Alexander von Frantzius

Magelspfad 73

52076 Aachen

Joachim Knoth

Schmithofer Str. 9A

52076 Aachen

Falk Brück

Magelspfad 75

52076 Aachen

1 Vertreter Gartenbau

12.

Hans Leo Herpertz

Karl-Friedrich-Str. 82

52072 Aachen

 

Michael Dückers

Pannhauser Str. 26

52072 Aachen

 

Heinz Günter Arnouts

Wilmersdorfer Str. 60

52068 Aachen

1 Vertreter Landesjagdverband

13.

Günther Plum

Monschauer Str. 114

52076 Aachen

Manfred Groß

Hovener Str. 4

52249 Eschweiler

Dr. Uwe Laurien

St.-Matthias-Str. 18

52353 Düren

1 Vertreter Fischerei

14.

Karl-Heinz Beginen

Gallierstr. 61

52074 Aachen

Norbert Hamacher

Lonweg 17

52072 Aachen

Bodo Schröder

Bergstr. 36

52134 Herzogenrath

1 Vertreter Landessportbund

15.

Horst Bernhardt

Dahlienweg 2

52078 Aachen

Mirijam Wittenbrecher

Bismarckstr. 158

52066 Aachen

Johanna Heiliger

Minoritenstr. 9

52062 Aachen

1 Vertreter Imkerverband

16.

Georg Bündgens

Hofenburger Str. 22

52080 Aachen

Dr. Detlef Roeper

 

Dr. Michael Müller

Jakobstr. 10

52064 Aachen

 

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

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Einzahlungen

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- Verschlechterung

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konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

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Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Sachaufwand

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Abschreibungen

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