Entscheidungsvorlage - FB 45/0097/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt die nachfolgende Einrichtung für das Landesprogramm Familienzentren 2015/2016 zu melden.
    •    Städt. Tageseinrichtung für Kinder Brunssumstr. 36, 52074 Aachen

 

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt, dass die nachfolgende Tageseinrichtung für Kinder mit kommunalen Mitteln für das Kitajahr 2015/2016  gefördert wird, zum Zwecke des Ausbaus der Tageseinrichtungen zu Familienzentren.
  •   Integrative Kindertagesstätte St. Josef, Holsteinstr. 5, 52068 Aachen, Ostviertel

 

3.     Die Bezirksvertretungen nehmen die genannten Beschlüsse des Kinder- und           Jugendausschusses zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage Landesförderung

Die Ausbauplanung des Landes sieht 35 zertifizierte Familienzentren in Aachen vor.

Durch das Land NRW wurde für das Kindergartenjahr 2015/2016 ein Förderplatz bewilligt.

Die Anträge sind bis zum 15.06.2015 für das kommende Kindergartenjahr zu stellen. Eine Bewilligung erfolgt vorbehaltlich eines noch zu verabschiedenden Landeshaushaltes.

Sollten keine Mittel im Haushalt 2015 bereitgestellt werden können, wird der Ausbau  der Familienzentren in Aachen in 2015/2016 nicht erweitert.

 

Bisher sind am Landesprojekt Familienzentren NRW folgende Tageseinrichtungen für Kinder beteiligt:

 

  • Albert-Maas-Straße 32 (Städtische Einrichtung)
  • Alfons-Gerson-Straße 26a (Städtische Einrichtung)
  • Alfonsstraße 22-24 (Städtische Einrichtung)
  • An der Rahemühle  6 im Verbund mit dem Montessori Kinderhaus Schurzelter Str. 21 (beides städtische Einrichtungen)
  • Barbarastraße 6-8 (Kath. Kirche)
  • Eibenweg 16 (Städt. Tageseinrichtung)
  • Freunder Landstraße 60 (ev. Kinderheim Brand)
  • Goerdeler Straße 10 (AWO)
  • Großheidstraße  61 (AWO)
  • Im Klostergarten 2 (Caritas Lebenswelten GmbH)
  • Johanniter Straße 4a  (Städtische Einrichtung)
  • Jülicher Straße 68 ( Kath. Kirche) im Verbund mit der Passstraße 25 (Städtische Einrichtung)
  • Königsbergerstraße 100 (Städt. Tageseinrichtung)
  • Lindenstraße 27 (Städtische Einrichtung)
  • Lintertstraße 148 ( Lebenshilfe)
  • Philipp-Neri-Weg 11 im Verbund mit Philipp-Neri-Weg 6 (beides städtische Einrichtungen)
  • Raerener Str. 97 (Caritas-Lebenswelten GmbH)
  • Richtericher Straße 120 im Verbund mit der Grünenthaler Straße 90 (beides städtische Einrichtungen)
  • Robert-Koch-Straße 1a (SKF)
  • Scheibenstraße 11 (Caritas Lebenswelten GmbH)
  • Schillerstraße 10 (Studentenwerk)
  • Sigmundstraße 8 (AWO)
  • Süsterfeldstraße 99 (SKF)

 

 

Die folgenden zertifizierten Einrichtungen sind in der freiwilligen gesetzlichen Landesförderung

  • Am Pappelweiher 1/Am Kupferofen 17 (städt. Einrichtung/ evang. Kirchengemeinde)

 

 

Damit sind 24 Tageseinrichtungen bzw. Verbünde von insgesamt 35 angestrebten Familienzentren am Landesprojekt Familienzentren NRW beteiligt.

 

Die folgenden Tageseinrichtungen sind in der kommunalen Förderung

  • Albert-Einstein Straße 84 (städt. Einrichtung)
  • Am Höfling 10 im Verbund mit Branderhofer Weg 14 (städt. Einrichtung/ evang. Frauenverein)
  • Brunssumstr. 36 (städt. Einrichtung)
  • Lochnerstraße 60 (städt. Einrichtung)
  • Reimser Straße 63 (städt. Einrichtung)
  • Rollefstraße 2 im Verbund mit Hermann-Löns-Str. 6 (beide kirchl.)
  • Schleswigstraße 3 (kirchl.)
  • Weißwasserstraße 10 (städt. Einrichtung)
  • Wiesental 8 (städt. Einrichtung)

 

 

2. Aktuelle Bewerbersituation

Für das Kindergartenjahr 2015 / 2016 liegen folgende Bewerbungen als Familienzentrum für die Landesförderung vor:

 

  • Städtische Tageseinrichtung für Kinder Brunssumstr. 36, 52068 Aachen.

Diese Kindertagesstätte befindet sich seit Beginn des Kindergartenjahres 2009/2010 in kommunaler Förderung zum Familienzentrum.

 

 

3. Planung für das Kindergartenjahr 2015 / 2016

Laut Schreiben vom 06.01.2015 des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen wurden für jeden Jugendamtsbezirk Ausbauziele entwickelt. Formuliert wurde eine Neuausrichtung des Ausbaus mit dem Ziel vor allem dort Familienzentren auszubauen, wo benachteiligte Familien wohnen. Der Blick soll auf Standorte ausgerichtet werden, die ein höheres Bildungs- und Armutsrisiko tragen.

Für die Stadt Aachen bedeutet das, dass für das kommende Kindergartenjahr 2015/2016 ein weiteres Familienzentrum zur Zertifizierung gemeldet werden kann, das an einem Ort mit besonderem Unterstützungsbedarf liegt. Die Bewerbungsfrist endet zum 15.06.2015.

 

 

4. Auswahl von Familienzentren für das Landesprogramm

 

4.1 Auswahlkriterien

Folgende Kriterien wurden für die Auswahl herangezogen:

  • Fußläufige Erreichbarkeit der Kindertagesstätte für Familien
  • zentrale Lage in Sozialräumen
  • Angebote für Kinder unter 3 Jahren bzw. ein geplanter Ausbau für Kinder unter 3 Jahren
  • Besonderheiten z.B. Anteil von Kindern mit hohem Migrationshintergrund, viele wiss. Mitarbeiter der RWTH Aachen mit geringen deutschen Sprachkenntnissen
  • hoher Arbeitslosigkeitsanteil
  • Trägerproporz (Gleichgewichtigkeit zwischen  Einrichtungen von freien Trägern und städt. Einrichtungen)

 

Bei Zugrundelegung eines Trägerproporzes besteht derzeit weitestgehend eine Ausgewogenheit zwischen Familienzentren in freier oder städtischer Trägerschaft in der Gesamtbetrachtung. Im letzten Jahr wurde eine städtische Kindertagesstätte im Verbund mit der evangelischen Kindertagesstätte

Im Kupferofen 17,52066 Aachen, in die Förderung aufgenommen und in diesem Jahr  ist es eine städtische Kindertagesstätte.

 

 

4.2 Bewertung der eingegangenen Bewerbungen:

Der Verwaltung liegt ausschließlich die Bewerbung der städtischen KiTa Brunssumstraße 36 vor, so dass sich die Bewertung auf die Prüfung der Geeignetheit dieser Einrichtung beschränkt.

 

Die KiTa Brunssumstraße bietet bereits zum jetzigen Zeitpunkt eine Betreuung von unter dreijährigen Kindern an. Seit 2009/2010 befindet sie sich in kommunaler Förderung und hat umfangreiche Erfahrungen im Zusammenhang mit der Arbeit eines Familienzentrums gesammelt.

 

Mit einer Aufnahme der KiTa Brunssumstraße 36 in die Landesförderung bietet sich die Möglichkeit, im Stadtteil West (Königshügel/Hörn) ein Familienzentrum zu qualifizieren und somit dem Bedarf an besonderen Angeboten der Familienzentren in diesem Sozialraum Rechnung zu tragen.

In diesem Sozialraum besteht ein erhöhter Bedarf an Betreuung, der sich in der KiTa Brunssumstraße u.a. in Überbelegungen im U3 Bereich sowie einem hohen Anteil an Betreuungsumfängen mit 45 Std/Woche zeigt. Auch werden bereits erweiterte Öffnungszeiten (7.15 Uhr – 17.00 Uhr) angeboten.

 

In der Einrichtung gibt es eine Vielzahl von Familien mit Migrationshintergrund und studentische Familien, die schon jetzt die Angebote der KiTa wie z.B. ein fest installiertes Elterncafé und eine Erziehungsberatung nutzen und damit die Nachfrage nach solchen Angeboten bestätigen.

 

Eine verbesserte finanzielle Förderung durch die Aufnahme ins Landesprogramm käme der Versorgung von Familien und Kindern im Sozialraum 2 durch eine Steigerung adäquater Angebote für die genannten Familienstrukturen zugute.

 

 

4.3    Vorschlag der Verwaltung für das Landesprogramm

Ausgehend von der vorgenannten Bewertung schlägt die Verwaltung vor,

 

  • die städtische Tageseinrichtung für Kinder Brunssumstr. 36 , 52074 Aachen        

                 für das Landesprogramm Familienzentren 2015/2016 zu melden.

5. Ausgangslage kommunale Förderung

In 2014/2015 befanden sich 10 Tageseinrichtungen für Kinder in der kommunalen Förderung:

 

  •    Albert-Einstein-Straße 84 (Städtische Einrichtung)
  • Am Höfling 10 (Städtische Einrichtung)  im Verbund mit Branderhofer Weg (Evangelischer Frauenverein) (Teilen sich den Förderetat von 6500 € nicht, da es sich hier um einen trägerübergreifenden Verbund handelt)
  •     Brunssumstraße 36 (Städtische Einrichtung)
  • Lochnerstraße 60 (Städt. Einrichtung)
  •     Reimser Straße 63 (Städtische Einrichtung)
  •     Rollefstraße 2 im Verbund mit Hermann-Löns-Strasse 6 (beide kirchl.)
  • Schleswigstraße 3 (Katholische Kirche)
  • Weißwasserstraße 10 (Städtische Einrichtung)
  • Wiesental (Städt. Einrichtung)

 

 

Die Einrichtungen Brunssumstraße 36 wird für das Kindergartenjahr 2015/2016 zur Landesförderung vorgeschlagen, so dass deren kommunale Förderung zum 31.12.2015 endet. Der Haushalt 2015 sieht erneut 78.000,-- € für die städtische Förderung von Familienzentren vor.

 

 

6. Aktuelle Bewerbersituation

Für das Kindergartenjahr 2015/2016 liegen folgende Bewerbungen auf städtische Förderung für den Aufbau eines Familienzentrums vor:

  • Integrative Tageseinrichtung für Kinder St. Josef, Holsteinstraße 5a, 52068 Aachen.

 

 

  1. Auswahl von Familienzentren für die kommunale Förderung

 

7.1 Auswahlkriterien

Der Auswahl liegen folgende Kriterien zugrunde:

  • es liegt kein bestehendes Familienzentrum in unmittelbarer Nähe
  • es ist eine Kindertageseinrichtung für Kinder mit Besonderheiten z.B. Betreuung von Kindern mit Behinderung
  • Größe der Tageseinrichtung für Kinder und damit verbunden die Anzahl der direkt erreichbaren Familien
  • Fokussierung auf Standorte, die ein höheres Bildungs- und Armutsrisiko tragen (Schwerpunkt Kita)

 

 

 

 

7.2    Bewertung der eingegangenen Bewerbungen

Die integrative Kindertagesstätte St. Josef, Holsteinstraße 5a im Ostviertel erfüllt weitestgehend die genannten Kriterien für die kommunale Förderung. Da es sich in diesem Bereich um einen Ortsteil mit besonderem Unterstützungsbedarf handelt, ist ein Familienzentrum in diesem Lebensraum erstrebenswert. Hier leben viele Familien mit Migrationshintergrund, so dass auch jetzt schon die Elternarbeit (Elterncafés, Elternaktionstage usw.) einen besonderen Stellenwert darstellt. Im Rahmen des früheren Programms „Soziale Stadt“ war und ist diese integrative Kita St. Josef aktiv an der Weiterentwicklung des Stadtteils beteiligt.

 

 

7.3 Vorschlag der Verwaltung für die kommunale Förderung

Ausgehend von der vorgenannten Bewertung schlägt die Verwaltung vor, die

  • Integrative Kindertagesstätte St. Josef, Holsteinstraße 5a, 52068 Aachen

in die kommunale Förderung mit aufzunehmen.

 

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

PSP – Element: 5-060101-800-00600-900-1, 78350000

PSP – Element: 5-060101-800-00600-900-1; 68120000

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2015

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2015

Ansatz 2016 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

23.000 €

23.000 €

69.000 €

69.000 €

0

0

Auszahlungen

23.000 €

23.000 €

69.000 €

69.000 €

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

PSP – Element: 4-060101-914-8, 52790000 + 53180000

PSP – Element: 4-060101-914-8, 41420000 + 45831000

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2015

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2015

Ansatz 2016 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

327.800 € 

327.800 € 

1.139.400

1.139.400 €

0

0

Personal-/

Sachaufwand

375.000 €

375.000 €

1.276.800 €

1.276.800 €

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

- 47.200 €

47.200 €

137.400 €

137.400 €

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Anmerkung:

Die tatsächliche Höhe der Ausgaben und der Fördersumme ist von der Entscheidung des Landes abhängig, wie viele Einrichtungen in die Förderung aufgenommen werden. Da die Landesförderung sich am Kitajahr orientiert (also jeweils zum 01.08. des Jahres beginnt), wurden zur Ermittlung der Haushaltsansätze die Fördersummen im Verhältnis 05/12 und 07/12 aufgeteilt.

 

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