Entscheidungsvorlage - FB 45/0084/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss empfiehlt,

 

1.       die Übernahme des Trägeranteils der Kindpauschalen für die zusätzliche U3-Gruppe (Gruppenform II) der KiTa Scheibenstraße 11 ab dem KiTa Jahr 2015/2016 und damit die Gewährung eines freiwilligen Zuschusses der Stadt Aachen i. H. v. 9% des Budgets für die neue U3-Gruppe (ca. 14.194 /Kita-Jahr) und empfiehlt, dass die Verwaltung beauftragt wird einen entsprechenden Sondervertrag mit einer Laufzeit von 5 Jahren mit dem Träger abzuschließen

 

2.       bei Bewilligung der Fördermittel den Eigenanteil des Trägers für die Umbaukosten in Höhe von 8.035,20 € aus städtischen Mitteln zu finanzieren

 

3.       die Umbaukosten des Therapieraumes in Höhe von 50.592,00 € aus städtischen Mitteln zu finanzieren.

 

 

Der Rat beschließt,

 

1.       die Übernahme des Trägeranteils der Kindpauschalen für die zusätzliche U3-Gruppe (Gruppenform II) der KiTa Scheibenstraße 11 ab dem KiTa Jahr 2015/2016 und damit die Gewährung eines freiwilligen Zuschusses der Stadt Aachen i. H. v. 9% des Budgets für die neue U3-Gruppe (ca. 14.194 /Kita-Jahr) und beauftragt die Verwaltung einen entsprechenden Sondervertrag mit einer Laufzeit von 5 Jahren mit dem Träger abzuschließen

 

 

 

 

2.       bei Bewilligung der Fördermittel den Eigenanteil des Trägers für die Umbaukosten in Höhe von 8.035,20 € aus städtischen Mitteln zu finanzieren.

 

3.       die Umbaukosten des Therapieraumes in Höhe von 50.592,00 € aus städtischen Mitteln zu finanzieren.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Antrag der Caritas Lebenswelten GmbH

Derzeit betreibt die Caritas Lebenswelten die Kita Scheibenstraße 11 im Sozialraum 3 mit 2 integrativen KiBiz-geförderten Ü3-Gruppen und einer heilpädagogischen Gruppe (8 Plätzen). Das Gebäude Scheibenstraße 11 ist im städtischen Besitz und wird dem Träger zur Nutzung einer Kita mietfrei überlassen. Im Gegenzug ist der Träger für die Unterhaltung des Gebäudes (an Dach und Fach) zuständig.

Mit Antrag vom 30.10.2014 teilt die Caritas Lebenswelten GmbH mit, dass sie in Abstimmung mit FB 45 die Kita um eine Gruppenform II (10 Plätze für Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren) erweitern möchte.

Da es sich um ein städtisches Gebäude handelt, beantragt der Träger, dass die Umbaukosten durch die Stadt Aachen übernommen werden.

Diese belaufen sich nach Schätzung des E 26 auf 80.352,00 €.

Darüber hinaus beantragt der Träger die Trägeranteilübernahme des Trägeranteils i. H. v. 9 % des Einrichtungsbudgets für diese U3-Gruppe durch die Stadt Aachen.

Des Weiteren bittet der Träger um einen Ausstattungszuschuss in Höhe von 35.000,00€.

Hierbei lehnt sich der Träger an die Höhe der Investitionskostenförderung an, bei der Ausstattungsmaßnahmen mit 3.500 € pro U3 Platz gefördert werden.

Außerdem bittet die Caritas Lebenswelten zu prüfen inwiefern für die Gesamteinrichtung die bisherige Nutzungsvereinbarung in einen Mietvertrag umgewandelt werden kann.

Damit einhergehend soll geprüft werden, ob für die neu genutzte Gruppe nach Möglichkeit die Mietpauschale nach dem KiBiz beantragt werden kann.

In einem zweiten Antrag beantragt die Caritas Lebenswelten GmbH die Schaffung eines Ersatz-Therapieraums sowie die Übernahme der Baukosten für diesen Umbau. Ein Ersatzraum ist zu schaffen, da die bisherige Therapiefläche durch die Schaffung der zusätzlichen U3 Gruppe entfällt, ein Therapieraum aber gleichzeitig für die notwendige Krankenkassenzulassung zwingend erforderlich ist.

 

1.1   Umwandlung Nutzungsvertrag in Mietvertrag

Die Umwandlung des Nutzungsvertrages konnte in der Kürze der Zeit nicht bearbeitet werden. Hier bedarf es noch Abstimmungsgesprächen zwischen FB 45, E 26 und der Caritas Lebenswelten GmbH.

 

1.2   Trägeranteilübernahme für die 4. Gruppe

Der Trägeranteil für die U3-Gruppe  i. H. v. 9 % des Einrichtungsbudgets beträgt ab dem Kindertagesstätten-Jahr 2015/2016 14.193,48 € pro Kindergartenjahr (Indexierung um 1,5 % pro Jahr).

 

1.3 Umbaukosten und Ausstattungskosten für die zusätzliche U3-Gruppe

Für die Umbaumaßnahme und die Ausstattungskosten können Fördermittel aus dem neuen Förderprogramm des Bundes („Kinderbetreuungsfinanzierung 2015-2018“) akquiriert werden.

Für den erforderlichen Umbau sind pro neuem U3-Platz maximal 8.500 € förderfähig und für die Ausstattung sind pro neuem U3-Platz maximal 3.500 € förderfähig. Somit ergeben sich eine maximal förderfähige Bausumme von 85.000 € und eine maximal förderfähige Ausstattungssumme von 35.000 €.

Die Förderung erfolgt in Form der Anteilfinanzierung: Der Fördersatz beträgt 90 % der förderfähigen Kosten. Daher fällt ein Eigenanteil in Höhe von 10% der Bau- und Ausstattungskosten an.

 

Die tatsächlichen Umbaukosten für den bisher als Therapieraum genutzten Bereich in einen U3-Bereich betragen nach Schätzung des Gebäudemanagements - E 26  80.352,00 €.

Somit ergibt sich ein Eigenanteil in Höhe von 8.035,20 €. Da es sich um ein städtisches Gebäude handelt, beantragt der Träger, dass der Eigenteil durch die Stadt Aachen finanziert wird.

Die tatsächlichen Ausstattungskosten betragen 36.635,85 €. Entgegen dem Antrag der Caritas Lebenswelten GmbH vom 30.10.2015 ist der Träger bereit den Eigenanteil i.H.v. 5.135,85€ (10% von 35.000€ + 1.635,85) hierzu selbst zu übernehmen.

 

Somit können bei Bewilligung der Fördermittel die Kosten für die Bau- und die Ausstattungsmaßnahme, bis auf den Eigenanteil für die Baumaßnahme, abgedeckt werden.

 

Es könnte nach Bewilligung der Fördermittel und Genehmigung des Bauantrages mit der Umbaumaßnahme begonnen werden. Die Umbau- und Ausstattungskosten fallen somit einmalig im Jahr 2015 an.

Sollte der Fördermittelantrag nicht bewilligt werden, müsste erneut über den Antrag der Caritas Lebenswelten GmbH vom 30.10.2014 beraten werden.

 

  1. Therapieraum

Durch den Umbau des U3-Bereichs fallen ein Therapieraum sowie ein Nebenraum weg. Um die Krankenkassenzulassung als integrative und heilpädagogische Einrichtung zu behalten, ist daher zwingend die Schaffung von einer neuen Therapiefläche notwendig. Hierbei wurden zwei Alternativen durch das Gebäudemanagement - E 26 geprüft.

 

A) Umbau des bestehenden Außengerätelagers zum Therapieraum

Größe des Therapieraums: ca. 12,20 m²

Kosten: 50.592,00 €

Als Ersatz für den wegfallenden Lagerplatz, soll der Kita ein ca. 28 m2 großer Kellerraum im angrenzenden Gebäude der gewoge AG zur Verfügung gestellt werden. Die gewoge AG würde den Raum mietfrei überlassen und dies in einer Nutzungsvereinbarung regeln.

 

B) Anbau eines Therapieraums

Größe des Therapieraums: ca. 21 m²

Kosten: 68.475,00

 

Da mit beiden Alternativen die Vorgaben zur Krankenkassenzulassung eingehalten werden, soll aus Sicht des FB 45 die wirtschaftlichere Alternative A umgesetzt werden, die auch den Vorgaben des LVRs entspricht.

 

  1. Notwendigkeit der Erweiterung der Plätze

Die Kita Scheibenstraße liegt im Sozialraum 3. Die Versorgungsquote (VQ) im U3-Bereich beträgt gem. KBPL 2014/2015 30,86 %. Dies ist die zweitniedrigste VQ im U3-Bereich im Stadtgebiet Aachen, sodass ein Ausbau hier dringend erforderlich ist.

Darüber hinaus ist die neue U3-Gruppe bereits in der KBPL 2015/2016 berücksichtigt. Für das Kindergartenjahr 2015/2016 ergibt sich im Sozialraum 3 ein VQ im U3-Bereich von 31%.

Des Weiteren ist es für das Weiterbestehen der Kita wichtig auch U3-Plätze anzubieten.

 

  1. Vorschlag der Verwaltung

Mit Blick auf die Versorgungsquote U3, dem damit einhergehenden dringenden Handlungsbedarf in Sozialraum 3 und unter Berücksichtigung, dass es sich um den Umbau eines städtischen Objektes handelt empfiehlt die Verwaltung daher

1.       die Übernahme des Trägeranteils der Kindpauschalen für die zusätzliche U3-Gruppe (Gruppenform II) der KiTa Scheibenstraße 11 ab dem KiTa Jahr 2015/2016 und damit die Gewährung eines freiwilligen Zuschusses der Stadt Aachen i. H. v. 9% des Budgets für die neue U3-Gruppe (ca. 14.194 /Kita-Jahr) und beauftragt die Verwaltung einen entsprechenden Sondervertrag mit einer Laufzeit von 5 Jahren mit dem Träger abzuschließen

2.       bei Bewilligung der Fördermittel den Eigenanteil des Trägers für die Umbaukosten in Höhe von 8.035,20 € aus städtischen Mitteln zu finanzieren.

3.       die Umbaukosten des Therapieraumes in Höhe von 50.592,00 € aus städtischen Mitteln zu finanzieren

 

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

  1. Zur Deckung des Trägeranteils an den Betriebskosten der U3-Gruppe stehen im Haushaltsjahr 2015 und 2016 Mittel in ausreichender Höhe auf PSP 4-060101-901-9; 53180000 zur Verfügung.

Ab dem Jahre 2017 ff sind die jährlichen Mittel in Höhe von 14.194,- € jährlich  -je nach U 3 Ausbauquote und damit benötigten Mittel im Rahmen der Haushaltsplanung zu berücksichtigen.

 

1)      PSP 5-060101-900-00300-300-2;68100000(Einnahme Fördermittel Ausstattung - 31.500€)

2)      PSP 5-060101-900-00300-300-2;7818000(Auszahlung Fördermittel Ausstattung - 31.500 €)

A)    PSP 1-060101-800-4; 42910010 und 5318010 (Auflösung PRAP/ARAP iHv 6.300)

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2015

Fortgeschrieb-e­ner Ansatz 2015

Ansatz 2016 ff.

Fortgeschrieb-ener Ansatz 2016 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

1) 248.000

248.000

1.800.000

1.800.000

0

0

Auszahlungen

2) 293.000

293.000

1.935.000

1.935.000

0

0

Ergebnis

- 45.000

- 45.000

-135.000

-135.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2015

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2015

Ansatz 2016 ff.

Fortgeschrieb-ener Ansatz 2016 ff.

Folge-kosten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

3)       0

A+B) 0

72.316,80

20.763,36

0

0

0

62.290,08

0

 

0

20.763,36

Personal-/

Sachaufwand

1)  32.209.200

2)  226.500

4) 0

A+B) 0

32.209.200

226.500

80.352

22.370,40

 

105.156.000

677.000

0

0

 

105.156.000

677.000

0

67.111,20

0

0

0

0

0

0

0

22.370,40

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-32.435.700

-32.445.342,24

-105.833.000

-105.837.821,12

0

-1.607,04

+ Verbesserung /

- Verschlechter-ung

- 9.642,24

-4.821,12

 

 

Deckung ist gegeben aus 4-060101-981-4; 52410000

Deckung ist gegeben aus 4-060101.929-3, 53180000

 

1)      PSP 4-060101-901-9; 53180000 – Kosten Übernahme Trägeranteil iHv 14.194 €/Jahr

2)      PSP 4-060101-981-4; 52410000 – Kosten Umbau Therapieraum iHv 50.592 €

3)      PSP 4-060101-NNNN-N; 4140000 – Einnahme Fördermittel Umbau U3 iHv 72.316,80 €

4)      PSP 4-060101-NNNN-N; 53180000 – Auszahlung Fördermittel Umbau U3 iHv 80.352 €, Deckung aus Einnahme Fördermittel; Deckung Eigenanteil aus 4-060101-981-4; 52410000.

B)     PSP 1-060101-800-4;42910010 und 5318010(Auflösung PRAP/ARAP 14.463,36/16.070,40)

 

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Anlagen

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