Kenntnisnahme - FB 45/0116/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Schreiben vom 17.03.2015 beantragt die Fraktion "Die Linke" alle Kinderspielplätze inklusiv zu gestalten.

 

Grundsätzlich erfolgen Neuplanungen und größere Umgestaltungen von Spielplätzen unter Bürgerbeteiligung.

 

Neben den sich daraus ergebenden Wünschen der Bürger findet sich in der Ausgestaltung auch der Inklusionsgedanke wieder.

 

FB 45 hat aus diesem Grund Kontakt zu den in Aachen ansässigen Institutionen

 

  • Einrichtungen der Lebenshilfe Aachen e. V.
  • Einrichtungen der Caritas Lebenswelten GmbH
  • Einrichtungen des VKM
  • Viktor-Frankl-Schule
  • Vinzenzheim
  • Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft der Städteregion (PSAG), Untergruppe Kinder- und Jugendliche mit Behinderungen

 

aufgenommen und sich dort Ratschläge und Erfahrungsberichte zu inklusiven Spielangeboten aus der Praxis geholt.

 

Für den behindertengerechten Ausbau von Spielplätzen ist zunächst die Vielzahl von körperlichen und geistigen Einschränkungen zu betrachten, die bei den Spielangeboten durch unterschiedliche Anforderungsprofile Beachtung finden müssen.

 

Das Ziel des behindertengerechten Ausbaus öffentlicher Spielplätze ist das gemeinsame Spiel von Kindern mit und ohne Handicap.

 

Alle Kinder - auch behinderte Kinder - möchten sich bewegen, ausprobieren und mitmachen. Um das Ziel der Inklusion auf Spielplätzen zu erreichen, soll vor allem auf Erreichbarkeit und Multifunktionalität der Spielgeräte geachtet werden.

 

Einige bekannte Spielangebote auf den Aachener Spielplätzen sind grundsätzlich universell zu nutzen. So können z. B. in Sandkästen und auf Vogelnestschaukeln auch Rollstuhlfahrer spielen. Viele Spielhäuser und Klettertürme haben unterschiedliche Schwierigkeitsebenen, die für verschiedene Fähigkeiten ausgelegt sind.

 

Wichtig ist die Möglichkeit der Hilfestellung durch Eltern und Betreuer, hier sind breite Aufgänge und ausreichend Platz rund ums Spielgerät sinnvoll.

 

Spezielle Spielgeräte für körperlich stark eingeschränkte Kinder, die z. B. vollständig auf den Rollstuhl angewiesen sind, sind auf einzelnen geeigneten Spielplätzen wünschenswert.

 

Bei der Wahl des Standortes für spezielle behindertengerechte Geräte sind als Mindestvoraussetzungen zu beachten, dass

 

  • ausreichend Freiraum zur Verfügung steht, da weiträumig Orientierungshilfen angebracht werden müssen
  • der Untergrund und die hinführenden Wege eben und leicht mit einem Rollstuhl zu befahren sein müssen
  • die Spielgeräte barrierefrei zu erreichen sind.

 

Bisher sind auf zwei öffentlichen Spielplätzen in Aachen spezielle Behindertenspielgeräte zu finden:

 

  • Der Spielplätz Laachgasse/Friedensstraße in Aachen-Haaren verfügt über eine Rollstuhlfahrer geeignete Doppelschaukel und zwei behindertengerechte Federwippgeräte.
  • Auf dem Spielplatz im Kaiser-Friedrich-Park am Hangeweiher wurde ein Rollstuhlfahrer-Karussell errichtet.

 

Diese Geräte, die den üblichen finanziellen Rahmen um ein vielfaches überschreiten, wurden durch die Mittel des Bezirkes Aachen-Haaren und Aachen-Mitte finanziert.

 

Weitere Planung

 

Im Rahmen des Innenstadtkonzeptes werden auch die öffentlichen Spielplätze im Bereich der Innenstadt betrachtet und Empfehlungen ausgesprochen.

 

Die Ergebnisse des Innenstadtkonzeptes werden zu einem entsprechenden Handlungskonzept auch im Hinblick auf die Notwendigkeit inklusiver Gestaltung von Kinderspielplätzen führen. Auch zukünftig wird bei allen Neuanschaffungen und Planungen die Möglichkeit einer breiten Nutzung durch Kinder mit und ohne Handicap berücksichtigt werden.

 

Die Erarbeitung eines Plans, wie in den nächsten Jahren alle Kinderspielplätze der Stadt Aachen mit barrierefreien Spielgeräten bestückt bzw. die Plätze inklusiv umgebaut werden können, ist wegen mangelnder planerischer Kapazität bei FB 36 in absehbarer Zeit nicht möglich. Damit einhergehend kann die gewünschte Prioritätenliste für das gesamte Stadtgebiet nicht erstellt werden. Wie oben beschrieben wird  bei der Bearbeitung von Spielplätzen stets Barrierefreiheit berücksichtigt.

 

Mit den oben genannten Erläuterungen geht die Verwaltung davon aus, dass der Ratsantrag der Fraktion "Die Linke" vom 17.03.2015 bezüglich der inklusiven Gestaltung von Kinderspielplätzen in Aachen abschließend beantwortet ist.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

- Keine, da Sachstandsbericht -

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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