Entscheidungsvorlage - FB 45/0115/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorstellung des Projektes "An(ge)kommen in deiner Stadt..."
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- 45/400
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Entscheidung
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19.05.2015
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Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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23.06.2015
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08.09.2015
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Gestoppt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Einrichtung eines schulischen Lernortes für junge Flüchtlinge „An(ge)kommen in deiner Stadt …“ zunächst am Schulstandort Kronenberg.
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung und die Entscheidung des Schulausschusses bzgl. der Einrichtung eines schulischen Lernortes für junge Flüchtlinge "An(ge)kommen in deiner Stadt..." am Schulstandort Kronenberg zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ausgangslage
In der Sitzung des Schulausschusses vom 24.02.2015 wurde auf das Konzept einer Kooperation von Schule und Jugendhilfe: schulischer Lernort für junge Flüchtlinge bereits hingewiesen (FB45/0072/WP17).
Die Obere Schulaufsichtsbehörde und das Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW), NRW, beurteilen das Konzept positiv und begrüßen eine Umsetzung ab dem kommenden Schuljahr.
Darüber hinaus hat das MSW empfohlen, eine Kooperation mit der Walter Blüchert Stiftung anzustreben, um eine Unterstützung für ergänzende Maßnahmen für die jungen Flüchtlinge zu gewährleisten. Die Walter Blüchert Stiftung hatte bereits ein ähnliches Projekt mit der Stadt Dortmund durchgeführt.
Das Ihnen nunmehr vorliegende Konzept eines schulischen Lernortes „An(ge)kommen in deiner Stadt …“ soll die Begleitung und Beschulung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge UMF unterstützen.
Ziel ist es hierbei ein System zu schaffen, dass entsprechend den festgestellten Bedarfen der Jugendlichen Zugänge und Abgänge ins Regelschulsystem und eine Verknüpfung von Angeboten der Jugendhilfe und auch des beruflichen Übergangsmanagements ermöglicht. Auf diese Weise werden die individuellen Bedürfnisse der Jugendlichen bestmöglich gefördert.
Es ist vorgesehen, die Beschulung zunächst am Schulstandort Kronenberg - in schulorganisatorische Anbindung an die GHS Aretzstraße - zu verorten.
Am Standort Kronenberg sind im Schuljahr 2015/2016 noch drei Regelklassen sowie sechs internationale Förderklassen (einschließlich Berufsvorbereitung, Alphabetisierungsmaßnahmen) der auslaufenden Sekundarschule am Dreiländereck untergebracht.
Entsprechend der Festlegung des Konzeptes sind darüber hinaus weitere sechs „Förderklassen“ vorgesehen. Jeweils zwei Klassen werden hier im Rahmen der Kooperation der Schulen des Schulverbandes Aachen-Ost (GHS Aretzstraße, Hugo-Junkers-Realschule sowie Geschwister-Scholl-Gymnasium) gebildet. Insofern wird auf die diesbezügliche Sitzungsvorlage verwiesen.
Die für die Beschulung notwendigen Personalressourcen werden aus den jeweiligen Kapiteln der Schulen des Schulverbandes Aachen-Ost zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus ist die Einrichtung einer Koordinationsstelle vorgesehen, die voraussichtlich ebenfalls durch das Land zur Verfügung gestellt wird.
In der Sitzung wird weiter berichtet.
- Empfehlung der Verwaltung
Den jungen Flüchtlingen soll in einer schwierigen Lebenslage eine bestmögliche Förderung entsprechende ihren individuellen Potenzialen ermöglicht werden.
Die Förderung dieser Jugendlichen erfordert ein zuverlässiges Netzwerk verlässlicher Partner, dies ist durch das vorliegende Konzept gewährleistet.
Von daher empfiehlt die Verwaltung der Einrichtung eines schulischen Lernortes für junge Flüchtlinge zunächst am Standort Kronenberg zuzustimmen.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
Zusätzliche Kosten entstehen im Rahmen der Unterstützung bei der Einrichtung von Internationalen Förderklassen. Diese Kosten können durch eine Aufstockung des Schulbudgets (Verlagerung aus dem PSP-Element 4-030302-916-3 5271 – Lehr- und Lernmittel Inklusion) gedeckt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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4,4 MB
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