Entscheidungsvorlage - FB 36/0053/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlegung der Stromkabeltrasse für die geplanten Windenergieanlagen im MünsterwaldWiderspruch des Landschaftsbeirates gegen die geplante Befreiung der Unteren Landschaftsbehörde
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- Dammers, Manuela
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Entscheidung
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23.06.2015
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Für die Netzanbindung der sieben geplanten Windenergieanlagen im Münsterwald ist die Verlegung von Erdkabeln notwendig. Die windparkinterne Verkabelung (Verbindung der WEA untereinander bis zur Querung der B 258) weist eine Länge von 5 km auf, die externe Kabeltrasse verläuft auf einer Strecke von 5,4 km auf dem Gebiet der Stadt Aachen. Der Einspeisepunkt befindet sich an dem Umspannwerk in Krauthausen.
Die geplante Kabeltrasse verläuft überwiegend entlang von unbefestigten Wald- und Feldwegen und versiegelten Wirtschaftswegen sowie über intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen, demnach auf ökologisch vorbelasteten Flächen.
Die Verlegung wird bei der Querung von Fließgewässern durch Spülbohrungen oder mittels Bodendurchpressungen durchgeführt. Innerhalb der Feldwege, der Landwirtschaftsflächen und von Banketten wird das Kabel mit dem Verlegepflug oder in offenem Graben verlegt. Die Anlage von Baustraßen ist nicht erforderlich. Lagerflächen– und Baustelleneinrichtung erfolgen unter Beachtung festgelegter Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen zum Schutz von Boden, Natur und Landschaft.
Für die Übergabestation in Krauthausen wird eine Fläche von 20 m² versiegelt.
Der Eingriff ist in einem landschaftspflegerischem Begleitplan erläutert. Dieser kommt zu der Bewertung, dass der Eingriff wegen des Trassenverlaufs auf überwiegend ökologisch vorbelasteten Flächen und durch schonende Verlegeverfahren als sehr gering anzusehen ist. Die betroffenen Bereiche werden sich nach dem Eingriff zügig regenerieren und ihre bisherige Funktion wieder aufnehmen können. Höherwertige Biotope wie Feuchtbereiche, Gewässerrandstreifen, Laubwälder und Gehölze sollen nicht beansprucht werden.
Gemäß artenschutzrechtlicher Prüfung im landschaftspflegerischem Begleitplan können Konflikte für Vögel und Fledermäuse ausgeschlossen werden, wenn von vornherein Beeinträchtigungen vermieden oder vermindert werden durch Bauzeitenbeschränkung, Baufeldräumung und Baufeldkontrolle. Es ist derzeit nicht davon auszugehen, dass durch die Kabelverlegung genutzte oder geeignete Höhlenbäume oder Horstbäume entfernt werden müssen.
Die Untere Landschaftsbehörde beabsichtigt daher, für die geplante Kabelverlegung eine landschaftsrechtliche Befreiung zu erteilen. Der Sachverhalt wurde in der Sitzung des Landschaftsbeirates am 02.06.2015 erörtert. Nach dem vom Beirat gewählten Abstimmungsverfahren hatten die Mitglieder ihr Votum bis zum 12.06.2015 der Unteren Landschaftsbehörde mitzuteilen. Danach hat der Beirat der beabsichtigten Befreiung mehrheitlich widersprochen.
Auf Grund der ablehnenden Haltung des Beirates entscheidet der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz abschließend.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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10,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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7,9 MB
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3
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(wie Dokument)
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19,3 MB
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4
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(wie Dokument)
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5,3 MB
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