Entscheidungsvorlage - FB 45/0121/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Erstattung von Elternbeiträgen aufgrund von Streik in städtischen Kindertagesstätten und in städtischen OGS-Maßnahmen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- 45/600
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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24.06.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt, dass die Stadt Aachen allen betroffenen Eltern von Kindern in städtischen Kindertageseinrichtungen und in städtischen OGS-Maßnahmen für den Monat Mai 2015 von den Elternbeiträgen freistellt. Ausgenommen hiervon sind Eltern, deren Kinder eine Einrichtung besuchen, die während des gesamten Arbeitskampfes keine streikbedingten Schließungen hatte.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Durch die Arbeitskampfmaßnahmen im Rahmen der tariflichen Auseinandersetzung im Bereich des kommunalen Sozial-und Erziehungsdienstes hat es beginnend mit dem 11.05.2015 mehrwöchige streikbedingte Schließungen von städtischen Kindertageseinrichtungen und städtischen offenen Ganztagsgrundschulen (OGS) gegeben.
Eine große Zahl der betroffenen Eltern nahm dies zum Anlass, bei der Verwaltung u.a. zu mindestens eine Erstattung der Elternbeiträge wegen „Nichterfüllung des Betreuungsangebotes“ einzufordern.
Die Verwaltung hat bei allem Verständnis für die mit dem Streik einhergehende sehr schwierige Situation für die betroffenen Kinder, Eltern und deren Familie diese Anträge abschlägig beschieden. Dies vor dem Hintergrund, dass es zur Erstattung keine rechtliche Verpflichtung gibt und der Verwaltung ein anderweitiger Beschluss des Rates bisher nicht vorliegt.
Losgelöst von der rechtlichen Würdigung der Anträge ist festzustellen, dass alle betroffenen Eltern besonderen familiären und organisatorischen Belastungen ausgesetzt waren. Es erscheint aus Sicht der Verwaltung unangemessen, zusätzlich für diesen Zeitraum Elternbeiträge zu fordern.
Die Belastung für die Eltern besteht nicht nur in der Notwendigkeit bei Schließung der Kindertageseinrichtungen/OGS eine andere Betreuungsmöglichkeit suchen zu müssen. Auch bei Nutzung von Notgruppen (in Stamm- oder Nachbareinrichtungen), der selbstorganisierten Übernahme von Kindertageseinrichtungen und Organisation von privaten Betreuungssettings mussten die Eltern zeitliche und inhaltliche Einschränkungen, erhebliche Wegezeiten bis hin zum eigenen Engagement in Kauf nehmen.
Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf eine praktikable und möglichst konfliktarme Umsetzung schlägt die Verwaltung vor, alle betroffenen Eltern mit Kindern in städtischen Kindertageseinrichtungen oder städtischen OGS-Maßnahmen für den Monat Mai 2015 pauschal vom Elternbeitrag freizustellen. Hiervon ausgenommen sollen die Eltern sein, deren Kinder eine Einrichtung besuchen, die während des gesamten Streiks keinerlei streikbedingte Ausfallzeiten hatten.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass in der Regel (zum Teil täglich und wöchentlich ändernd) sehr kurzfristig bekannt wurde, welche Kindertageseinrichtung streikbedingt ganz oder teilweise geschlossen werden musste. Insoweit waren die Eltern gezwungen, sich täglich über den aktuellen Stand zu informieren bzw. waren losgelöst von der tatsächlichen Öffnung der Kindertagesstätte gezwungen, eine gesicherte anderweitige Betreuung zu suchen und zu organisieren.
Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Beitragsfreistellung für den Monat Mai 2015 nur aufgrund des konkreten Tarifkonfliktes 2015 auf freiwilliger Basis und ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung erfolgen kann.
Betroffen sind ca. 4800 Beitragspflichtige in 57 Kindertageseinrichtungen und 8 offene Ganztagsgrundschulen (OGS) der Stadt Aachen.
Aufgrund der Summe der betroffenen Einrichtungen und Beitragszahlern und der sich zum Teil täglich verändernden Streiksituation in den einzelnen Einrichtungen ist es nicht umsetzbar und im Gesamtkontext nicht sinnvoll, eine „tagesscharfe“ individuelle Abrechnung vorzunehmen.
Aus diesem Grunde schlägt die Verwaltung einen pauschalen Erlass in Höhe eines Monatsbeitrages vor.
Die Verwaltung geht hierbei von einem Beitragsvolumen in Höhe von bis zu 320.000 € (280.000 € Kindertagesstätten und 40.000 € OGS) aus.
Diesem Ertragsverlust steht eine streikbedingte Personalkosteneinsparung gegenüber. Diese kann zur Zeit noch nicht abschließend beziffert werden, da erst im Nachgang mitarbeiterscharf alle Streikteilnahmen mit FB 11 abzurechnen sind. Es ist jedoch davon auszugehen, dass diese „Einsparung“ höher ist, als der vorgenannte Ertragsverlust in Höhe von 320.000€.
An dieser Stelle darf nicht unerwähnt bleiben, dass hiervon losgelöst die verminderten Personalausgaben insoweit relativiert werden müssen, da der Aufwand für die organisatorischen Vorkehrungen im Kontext des Streikes sowie die erwarteten Mehraufwendungen aus den Tarifsteigerungen bereits für das Haushaltsjahr 2015 haushaltsrelevant werden. Mögliche Personalkosteneinsparungen sind grundsätzlich vorrangig hierfür heranzuziehen.
Die Verwaltung wird unmittelbar nach Beschlussfassung mit der Umsetzung beginnen, so dass die betroffenen Eltern im Laufen der ersten Juliwoche Mitteilung über die auf sie entfallene Gutschrift für den Monat Mai (auf der Basis der für Mai 2015 geltenden Beitragssatzung) erhalten, welche dann verrechnet oder, sofern dieses nicht mehr möglich ist, erstattet wird.
In Abstimmung mit der Stadtkasse wird im Monat Juni bei den Eltern auf die Durchführung von Mahn-und Vollstreckungsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit streikbedingten Beitragsausfällen stehen, verzichtet.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||
PSP-Element 4-060101-901-9 SK 43210000 *1 | ||||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2015 | Fortgeschrieb-ener Ansatz 2015 | Ansatz 2016 ff. | Fortgeschrieb- ener Ansatz 2016 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||
Ertrag | -7.012.500*1 -2.148.800*2 | -6.732.500 -2.108.800 | -23.082.800 -6.681.000 | -23.082.800 -6.681.000 | 0 | 0 | ||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Ergebnis | -9.161.300 | -8.841.300 | -29.763.800 | -29.763.800 | 0 | 0 | ||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -320.000 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||
Deckung durch Einsparungen im Personalkostenverbund gegeben.