Kenntnisnahme - B 03/0038/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Er unterstützt die Überlegungen der Verwaltung zum Aufbau eines E-Flottenmanagement für Dienstfahrten. Nach Ablauf des Probebetriebes (12 Monate) bittet er zeitnah um einen Bericht.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Verwaltungsvorstand hat dem Fachbereich Personal und Organisation in 2013 den Auftrag zur Prüfung des Einsatzes eigener Fahrzeuge für Dienstgänge und Dienstreisen, vorzugsweise mit Elektrofahrzeugen, erteilt. Dieser Auftrag wurde mit Unterstützung der Eco-Libro GmbH erbracht. Das Ergebnis wurde im VV am 02.12.2014 durch den Fachbereich Personal und Organisation und den Gutachter präsentiert.

Der Verwaltungsvorstand hat auf Grundlage dieser Präsentation einen Grundsatzbeschluss gefasst, im Bereich der dienstlichen Mobilität der Mitarbeiterschaft einen Systemwechsel zur Erhöhung des Einsatzes und der Akzeptanz von E-Mobilität anzustreben. Er hat weiterhin die Erhebung einer Bedarfsanalyse für noch nicht untersuchte Verwaltungsstandorte und die Durchführung eines Pilotprojektes zur Einführung eines Fahrzeugpools am Standort Mozartstraße beschlossen, sofern hierfür Fördermittel bereitstehen.

Die Einführung einer kommunalen E-Fahrzeugflotte kann ein zusätzliches Argument sein im Rahmen der Diskussion um die Vermeidung der in Rede stehenden Umweltzone.

 

Kosten:

Entsprechend der gutachtlich ermittelten Kosten ergibt sich bei der Gesamtumstellung auf einen eigenen Fuhrpark unter besonderer Berücksichtigung von Elektrofahrzeugen ein Finanzierungsdelta von rd. 11.500 € für 5 untersuchte Verwaltungsstandorte.

 

Für den Testbetrieb am Standort Mozartstraße ist die Anschaffung von 2 E-Fahrzeugen zum Preis von ca. 33.000 € insgesamt notwendig.

 

Der Kauf dieser Fahrzeuge kann derzeit noch durch das Projekt e-move mit einem Betrag von rd. 8.500 € co-finanziert werden.

 

Die erforderliche Ladesäule wird seitens der STAWAG ebenfalls aus Projektmitteln (CIVITAS Dyn@mo) finanziert.

 

Die haushalterisch noch zur Verfügung zu stellenden Anschaffungs- und Betriebskosten für den Testbetrieb berühren die Erheblichkeitsgrenze nach § 26 der Hauptsatzung nicht und sind durch entsprechende Haushaltspositionen gedeckt. Die Haushaltsmittel können demnach mit Zustimmung der Stadtkämmerin und ohne Beschluss des Rates außerplanmäßig bereitgestellt werden. Dem Rat der Stadt werden alle Mittelbereitstellungen im Rahmen des Jahresabschlusses vorgelegt.

 

Darüber hinaus ist die Bauverwaltung an der Antragstellung für ein Anschlussprojekt im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität beteiligt, um weitere Fördermittel zu akquirieren. Insbesondere der Aufbau von kommunalen E-Fahrzeugflotten wird in den kommenden Jahren ein Förderschwerpunkt sein. Erste Gespräche diesbezüglich haben stattgefunden. Der Projektantrag wird voraussichtlich zum 30.08.2015 eingereicht.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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