Kenntnisnahme - FB 61/0219/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, gemäß § 9 ÖPNVG NRW den Nahverkehrsplan Stadt Aachen 2015, 2. Fortschreibung, in der Endfassung (Anlage 2) zu beschließen.

 

Der Rat der Stadt Aachen beschließt gemäß § 9 ÖPNVG NRW den Nahverkehrsplan Stadt Aachen 2015, 2. Fortschreibung, in der Endfassung (Anlage 2).

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Am 13.03.2014 hat der Mobilitätsausschuss die Einleitung des Verfahrens zur zweiten Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Aachen beschlossen. Gemäß § 8 ÖPNVG NRW stellen Kreise, kreisfreie Städte und Zweckverbände zur Sicherung und Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs auf. Der Nahverkehrsplan bildet die Grundlage für die ÖPNV-Planung, wie z.B. die Linien- und Netzgestaltung und die Definition der Angebots- und Beförderungsqualität. Als Rahmenplan ist er zugleich Grundlage für das anstehende Vergabeverfahren für den Betrieb des ÖPNV in den kommenden 10 Jahren.

 

Der Nahverkehrsplan wird im Benehmen mit den betroffenen Gebietskörperschaften aufgestellt. In einer Arbeitsgruppe bestehend aus den vier Aufgabenträgern unter Federführung der AVV GmbH wurden Sachverhalte abgestimmt. Über den Nahverkehrsplan entscheidet nach § 9 (4) ÖPNVG NRW die Vertretungskörperschaft des Aufgabenträgers (der Rat der Stadt Aachen).

 

In der Sitzung des Mobilitätsausschusses am 21.05.2015 wurde der Entwurf des Nahverkehrsplans vorgestellt und einstimmig zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, die gesetzlich vorgeschriebene Abstimmung mit den betroffenen Verkehrsunternehmen, den benachbarten Aufgabenträgern und dem Zweckverband AVV sowie den Verbünden und Verbänden durchführen. Anschließend wurde der Entwurf in allen Bezirksvertretungen beraten und Anregungen und Prüfaufträge entgegengenommen, die den beiliegenden Unterlagen zu entnehmen sind. Dem Entwurf des Nahverkehrsplans wurde in allen Bezirken zugestimmt.

 

 

Beteiligungsverfahren

Nach § 8 Abs. 3 ÖPNVG NRW sind bei der Aufstellung des Nahverkehrsplans die vorhandenen ÖPNV-Unternehmen frühzeitig zu beteiligen. Soweit vorhanden sind Behindertenbeauftragte oder Behindertenbeiräte, Verbände der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Fahrgäste und Fahrgastverbände anzuhören. Ihre Interessen sind angemessen und diskriminierungsfrei zu berücksichtigen.

 

Beteiligungstermine haben im Juni 2015 mit den verkehrspolitischen Sprechern, der Kommission Barrierefreies Bauen, dem AVV und den benachbarten Aufgabenträgern, den Verkehrsunternehmen, dem NVR und anderen Ämtern stattgefunden.

 

Die einzelnen Anregungen und Hinweise der Stellungnahmen sind in Anlage 1 zusammengefasst. In der Anlage ist dargestellt, wie die Verwaltung die Einwände bewertet hat und wie ggfs. der Entwurf des Nahverkehrsplanes angepasst wurde. U.a. wurde der gesamte Bericht nach den Grundsätzen des Gender Mainstreamings (geschlechtergerechte Sprache) überarbeitet.

 

Wesentliche redaktionelle Veränderungen betreffen die Kapitel 3 und 7, bei denen Inhalte neu zugeordnet werden.

Inhaltlich wurde aufgrund der Eingaben vor allem die Kapitel 3.9. und 7.13. zur Qualitätssicherung, die Kapitel zur Barrierefreiheit sowie Kapitel 7.10.1. Modernisierung der Busflotte und 8.1. Finanzierung überarbeitet.

 

Finanzielle Auswirkungen

Auf der Grundlage des § 11 ÖPNVG NRW erhält die Stadt Aachen eine jährliche Pauschale in Höhe von 145.000 € als allgemeine Förderung der Planung, Organisation und Ausgestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs. Die Gewährung der Förderpauschale ist zweckgebunden und deckt die Personal- und Sachkosten bei der Nahverkehrsplanung, u.a. bei der Erstellung des Nahverkehrsplans. Unmittelbar sind keine weiteren Kosten bzw. Folgekosten entstanden.

 

Konkrete Maßnahmen zur Umsetzung des Zielkonzeptes werden - wie bisher üblich - in separaten Vorlagen zu einem späteren Zeitpunkt zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

PSP-Element 4-120201-901-4 Regionalisierung Nahverkehrsplan

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2015

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2015

Ansatz 2016 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2015

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2015

Ansatz 2016 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

145.000

145.000

435.000

435.000

0

0

Personal-/

Sachaufwand

145.000

145.000

435.000

435.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

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0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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