Kenntnisnahme - FB 61/0220/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

1. Anlass

Die Fraktion der Grünen im Rat der Stadt Aachen beantragt den zeitnahen Beginn der Planungen zur Verlagerung der Haltestellen vom  Bushof auf das Achsenkreuz Peterstraße, Blondelstraße, Kurhausstraße.

 

2. Sachstand

Die Handlungsspielräume im Umfeld des Bushofs werden stark vom zukünftigen ÖPNV und vom verbleibenden notwendigen MIV geprägt. Den Anforderungen von Fußgängern und Radfahrern ist in besonderem Maße Rechnung zu tragen. Der Mobilitätsausschuss hat mit dem Beschluss zur Umsetzung des Buskonzepts 2015+ den Einstieg in das Thema beschlossen. Das dort skizzierte Liniennetz ist Grundlage der weiteren Betrachtung und seine Umsetzung wird bereits schrittweise verfolgt. U.a. wird aktuell die Einrichtung einer Busachse über den Willy-Brandt-Platz und die damit verbundene Verlegung von Buslinien umgesetzt. In einem weiteren Schritt ist jetzt die Anpassung der Businfrastruktur (Haltepunkte, Wendemöglichkeiten etc.) am heutigen Bushof zu planen.

 

Im Rahmen eines Gutachtens zur Konkretisierung des Verkehrskonzeptes für den Bereich Bushof sollen nun die aus dem Buskonzept 2015+ resultierenden räumlichen Ansprüche detailliert dargestellt werden.

 

Im Juni 2015 wurde ein Interessenbekundungsverfahren für die Bearbeitung dieses Gutachtens durchgeführt. Dieses Verfahren diente der Ermittlung geeigneter Büros zur Bearbeitung des Gutachtens.

 

Die Bewerber werden bis zum 6.7.2015 ein Angebot vorlegen. Anfang August wird im Rahmen eines Präsentationstermins in Anwesenheit der beteiligten Fachämter und der ASEAG entschieden, welches Büro den Zuschlag für die Bearbeitung erhält.

Die Bearbeitung des Projektes soll in den Monaten Oktober bis Dezember 2015 erfolgen. Die Gremienpräsentationen sind für die Monate Januar und Februar 2016 geplant.

 

3. Weitere Schritte

Die Ergebnisse bilden die Grundlage für einen anschließenden städtebaulichen Wettbewerb.

 

4. Finanzierung

Die erforderlichen Mittel stehen beim PSP-Element 4-090101-008-1, „Innenstadtkonzept 2022“, zur Verfügung. Es sind Einnahmen aus Städtebauförderung in Höhe von 80% der Kosten veranschlagt.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

PSP-Element 4-090101-008-1 Kostenart 52910000

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2015

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2015

Ansatz 2016 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2015

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2015

Ansatz 2016 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

-96.000

-96.000

-240.000

-240.000

0

0

Personal-/

Sachaufwand

310.088,31*

310.088,31*

300.000

300.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

214.088,31

214.088,31

60.000

60.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

*inkl. Ermächtigungsübertragung aus 2014

 

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Anlagen

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