Kenntnisnahme - FB 61/0212/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 958 - Zollamtstraße,hier: Verkehrliche Themen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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18.06.2015
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13.08.2015
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
Die Blue Gate Aachen GmbH plant, an der Zollamtstraße zwischen Hauptbahnhof, den Bahnanlagen und der Burtscheider Brücke den Gebäudekomplex BlueGate mit insgesamt ca. 30.000 m² Bruttogeschossfläche (BGF) zu errichten.
Am 13.11.2014 wurde im Mobilitätsausschuss das Verkehrsgutachten vorgestellt und entsprechende Beschlüsse zum Stellplatznachweis, zur Kiss&Ride-Vorfahrt sowie zum „Mobility Center“ / Radstation gefasst. Auf die Vorlage FB 61/0064/WP17 wird verwiesen. Im Einzelnen wurde beschlossen, dass
- der durch das Bauvorhaben erzeugte Stellplatzbedarf von rund 330 Stellplätzen innerhalb des Bauvorhabens gedeckt werden soll. Die Stellplätze sollen nicht (auch nicht teilweise) in das benachbarte Parkhaus am Bahnhof ausgelagert werden.
- der Radius der Wendeanlage größer geplant werden soll, so dass beim Halten eines Fahrzeuges ein zweites Fahrzeug innen im Kreisverkehr vorbeifahren kann.
- die Integration einer Radstation bzw. eines Fahrradparkhauses in das BlueGate Projekt berücksichtigt werden soll. Ebenso soll die Möglichkeit der Autovermietung berücksichtigt werden (Schalter, Stellplätze, etc.).
Nach vorheriger Empfehlung durch die Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 24.09.2014 hat der Planungsausschuss am 25.09.2014 den Aufstellungsbeschluss und den Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes gefasst. Diese fand in der Zeit vom 27.10. bis 28.11.2014 statt.
Von Seiten der Öffentlichkeit und von Behörden wurden im Rahmen der öffentlichen Auslegung folgende Eingaben zu verkehrlichen Aspekten gemacht:
- Von Bürgern wurde der Mangel an Flächen für Pkw-Parken und Busverkehr angemahnt.
- Der ADFC hält die Größe der Radstation für zu gering und die Planung der neuen Kiss&Ride-Vorfahrt für mangelhaft.
- Das Polizeipräsidium Aachen, Direktion Verkehr, weist auf zusätzlichen Verkehr insbesondere Parksuchverkehr und Behinderungen des fließenden Verkehrs hin. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die derzeitige Beschilderung „Fußgängerzone“ mit der künftigen Planung der Kiss&Ride-Vorfahrt nicht vereinbar ist. Es wird angemerkt, dass Maßnahmen zur Reduzierung des Verkehrslärms in Form von Straßenbelagsänderung einer Geschwindigkeitsreduzierung vorzuziehen ist.
Nach Durchführung der öffentlichen Auslegung wurde die Vorhabenplanung weiterentwickelt und detailliert. Weiterhin wurde das konkreter werdende Bauvorhaben auf seine Umsetzung geprüft.
Kiss&Ride-Vorfahrt
Nach Offenlage des Bebauungsplanes wurde auch die Planung für die neue Kiss&Ride-Vorfahrt unter Berücksichtigung des Beschluss des Mobilitätsausschusses vom 13.11.2014 weiterentwickelt (s. Anlage 1). In der jetzt vorliegenden Planung ist es möglich, dass beim Halten eines Fahrzeugs in der Wendeanlage weitere Fahrzeuge innen im Kreisverkehr vorbei fahren können. Im Rahmen des Durchführungsvertrages wird mit dem Investor geregelt, dass die weiteren Planungsphasen (Entwurfs- und Ausführungsplanung) mit dem Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen abzustimmen sind.
Im Bereich der geplanten Kiss&Ride-Vorfahrt gibt es heute 66 Fahrradbügel im öffentlichen Raum. Die in Anlage 1 dargestellte Planung zeigt, dass die Anordnung zusätzlicher Fahrradbügel möglich ist.
„Mobility Center“ / Radstation
Im Durchführungsvertrag wird mit dem Investor vereinbart, dass im Vorhaben ein Fahrradparkhaus mit mind. 400 Stellplätzen und einer Servicestation untergebracht wird und der Vorhabenträger sich verpflichtet, das Fahrradparkhaus zu betreiben. Dazu laufen Verhandlungen mit dem jetzigen Betreiber WABe e.V.
Während der Bauphase von mehreren Jahren muss eine Übergangslösung für die Radstation gefunden werden. Hierbei werden aktuell verschiedene Varianten geprüft. Dazu zählt eine Inanspruchnahme eines Teils des heutigen Kurzzeitparkplatzes, Teile der stadteigenen Räumlichkeiten an der Zollamtstraße sowie ein Teil der Grünfläche zwischen Wallstraße, Lagerhausstraße und Marschiertor.
Signalisierung Knoten Burtscheider Straße / Zollamtstraße
Im Durchführungsvertrag wird mit dem Investor vereinbart, dass für den Fall, dass innerhalb von drei Jahren nach Fertigstellung des Vorhabens aufgrund der verkehrlichen Auswirkungen des Projektes eine Lichtsignalanlage am Knoten Burtscheider Straße / Zollamtstraße erforderlich wird, diese vom Investor zu zahlen ist.
Stellplätze
Zum Thema Stellplatznachweis finden derzeit weitere Abstimmungen statt. Die Ergebnisse werden in einer separaten Vorlage dargestellt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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