Entscheidungsvorlage - FB 11/0052/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt,

a)         Herrn Joachim Hartmut Witt mit Ablauf des 19. Oktober 2005 von seiner Funktion als             Stadtkämmerer abzuberufen

b)         Frau Annekathrin Grehling mit Wirkung vom 20. Oktober 2005 zur Stadtkämmerin zu             bestellen.

 

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt,

a)         Herrn Joachim Hartmut Witt mit Ablauf des 19. Oktober 2005 von seiner Funktion als             Stadtkämmerer abzuberufen

b)         Frau Annekathrin Grehling mit Wirkung vom 20. Oktober 2005 zur Stadtkämmerin zu             bestellen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Dienstantritt von Frau Annekathrin Grehling, die in der Sitzung des Rates am 15.06.2005 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von acht Jahren zur Beigeordneten für Finanzen gewählt wurde, wird am 20. Oktober 2005 erfolgen.

Mit ihrem Dienstantritt soll Frau Grehling nach den Vorschriften in § 71 Abs. 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zur Stadtkämmerin bestellt werden. Gleichzeitig werden ihrem Zuständigkeitsbereich die Stadtkämmerei (A 20) sowie der Fachbereich Steuern und Kasse

(FB 22) zugewiesen.

 

Mit der Bestellung von Frau Grehling zur Stadtkämmerin ist aus formellen Gründen die Abberufung des bisherigen Stadtkämmerers Herrn Joachim Hartmut Witt erforderlich. Mit seinem Einverständnis soll die Abberufung mit Ablauf des 19. Oktober 2005 erfolgen.

Bis zur Versetzung in den Ruhestand bleibt Herr Witt 1. Beigeordneter (Stadtdirektor) und somit allgemeiner Vertreter des Oberbürgermeisters und ist weiterhin zuständig für die Bereiche Wirtschaftsförderung/Europäische Angelegenheiten (FB 02), Ausgleichsamt (A 55) sowie Eurogress (E 88).

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen sind mit beiden Maßnahmen nicht verbunden.

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