Entscheidungsvorlage - FB 20/0035/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt die geänderte Satzung der Stiftungen Dassen, Poth  und van Gils.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Stiftungen sind rechtlich unselbständige, örtliche Stiftungen. Sie werden von der Stadt Aachen treuhänderisch verwaltet nach den für sie geltenden rechtlichen Bestimmungen, der GO NRW, vor allem die §§ 97, 98 und 100, sowie der AO im Hinblick auf die Gemeinnützigkeit der Stiftung.

 

Die als Anlage beigefügten bisher gültigen Stiftungsbestimmungen werden durch die neuen Stiftungssatzungen ersetzt. Diese Überarbeitung der Satzungen ist nötig geworden, um künftig die Gemeinnützigkeit nach den §§ 51 ff der Abgabenordnung sicher zu stellen. Dazu werden Präzisierungen der Stiftungszwecke vorgenommen und die Stiftungen als Mittelbeschaffungskörperschaften klassifiziert. Nur so können künftig die bisherigen aus den Stiftungen finanzierten Zuschüsse an die gemeinnützigen Träger und Einrichtungen fortgeführt werden. Die Stiftungen bleiben auch nach der Satzungsänderung gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer/ Gewerbesteuer befreit und unterliegen nicht der Erbersatzsteuer nach § 1 Abs. 1 Ziff. 4 ErbStG; ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb liegt nicht vor (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KSTG/ § 3 Abs. 1 Nr. 6 GewStG).

 

Die Förderung geschieht teilweise durch die Bezuschussung Dritter und teilweise durch gezielte Projektförderung. Die reguläre Bezuschussung ausgewählter und bekannter Projektträger mit der erforderlichen Infrastruktur erfolgt jährlich über den kommunalen Haushalt und unterliegt der Überwachung der zuständigen Fachämter.

Eine positive Vorabstimmung mit dem Finanzamt Aachen-Stadt und der Bezirksregierung zur Übereinstimmung der zur Beschlussfassung vorgelegten Stiftungsverfassung mit den Bestimmungen der AO / AEAO und zur Genehmigungsfähigkeit i.S.d. GO NRW hat stattgefunden. 

 

Den Stiftungen Dassen und van Gils wurde zur Verbesserung der Handhabung, der getrennt zu betreuenden Stiftungen und analogen Behandlung zu den Steuersubjekten Stiftungen bei der Finanzverwaltung, jeweils eine eigene Satzung zugeordnet.

 

In der Stiftungssatzung der Stiftung  Dassen wurde zusätzlich der im Testament der Stifterin festgelegte gemeinnützige Zweck Tierschutz, hier dem Tierschutz-Verein Aachen jährlich einen Betrag von 500 DM (rund 250 €) zukommen zu lassen, eingepflegt.

 

Die Stiftungssatzung der Stiftung van Gils wurde um den gemeinnützigen Zweck Erziehung erweitert sowie die Mildtätigkeit auf Elternlose beiderlei Geschlechts ausgedehnt.

 

Die Stiftungssatzung der Stiftung Poth wurde um die gemeinnützigen Zwecke Altenhilfe, ab dem 70. Lebensjahr und Unterstützung von Kriegsbeschädigten, Zivilbeschädigten und Behinderten im Zusammenhang mit einer Erblindung erweitert.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

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Anlagen

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