Entscheidungsvorlage - FB 36/0055/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Bezirk-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Er beschließt, die von der Verwaltung vorgeschlagenen Hundeauslaufflächen zunächst

versuchsweise für ein Jahr auszuweisen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Hundeauslaufflächen durch entsprechende Hinweisschilder

in den Grünanlagen kenntlich zu machen.

Anfang 2017 wird die Verwaltung einen Erfahrungsbericht vorlegen.

 

 

 

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Lothar Barth

Beigeordneter

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Am 05.11.2014 wurde die Bezirksvertretung-Mitte durch eine erste Stellungnahme der Verwaltung über rechtlich geltende Regelungen zum Leinenzwang, sowie über Rahmenbedingungen und Vorgaben zum Thema Hundefreilauf in der Stadt Aachen informiert. Hiernach wurde die Verwaltung erneut aufgefordert ein Konzept für Hundeauslaufflächen bis Mitte 2015 vorzulegen.

 

Der Verwaltung liegen mehrere Anträge aus der Politik und auch aus der Bürgerschaft vor, Hundeauslaufflächen im Stadtgebiet bereitzustellen. Da die Anträge hauptsächlich aus dem Stadtbezirk-Mitte gestellt wurden und hier naturgemäß das Problem auch am größten ist, geeignete Freiflächen zu finden, wurde bei der Prüfung zunächst auf den Innenstadtbereich (Bezirk-Mitte) ein besonderer Schwerpunkt gelegt. Langfristig wird ein stadtweit einheitliches Vorgehen angestrebt, so dass dann auch die übrigen Stadtbezirke hinsichtlich Hundefreilaufflächen überprüft werden.

 

Es wurden verschiedene städtische Flächen im Innenstadtgebiet auf ihre Eignung als artgerechte Hundefreilaufflächen geprüft. Diese müssen bestimmte Kriterien erfüllen.

Sie sollten eine Größe von mindestens 3.000 bis 5000 qm aufweisen und möglichst strukturiert mit vorhandenem Bewuchs, abseits von Hauptverkehrsstraßen liegen.

„Eine kleine, kahle Wiese als Hundefreilauffläche ist wie ein Kinderspielplatz ohne Spielgeräte“.

 

Es gibt in der Kern-Innenstadt nur wenige Flächen, die groß genug für einen wirklich artgerechten Hundeauslauf wären; in der Hauptzahl handelt es sich um die öffentlichen Parkanlagen, die allerdings heute schon für Naherholungszwecke durch die Bevölkerung stark frequentiert werden. Unabhängig von der zusätzlichen Flächeninanspruchnahme durch den Hundefreilauf, wären hier aufgrund der häufig nahe beieinander liegenden Nutzungen (Spiel-, Sport-, Liegewiesen) Konflikte nicht zu vermeiden. Daher wird in diesen stark besuchten Parkanlagen den bereits vorhandenen Nutzungen ein Vorrang eingeräumt. Auch würden zum Teil weiträumige Umzäunungen notwendig, die größere Investitionssummen voraussetzen. Eine Hundeauslauffläche muss mit anderen Nutzungen und ggfs. mit bestehender Umgebungsbebauung verträglich sein.

 

Idealerweise sollte der Auslauf ohne Leine in Form eines Spazierganges stattfinden, bei dem der Hund ein ausreichend großes Gebiet erkunden kann. Es ist zu erwarten, dass der Großteil der Hundebesitzer wohl nicht erst einen –unter Umständen weiter entfernten- anderen Stadtteil aufsuchen wird, um den Hund auf der dortigen Hundewiese auszuführen, sondern weiterhin die gewohnten, in der Nähe liegenden Spazierwege benutzen wird. Das heißt, erfahrungsgemäß werden nur solche Flächen angenommen, die den Hundehaltern die Möglichkeit für größere Spaziergänge und längere Läufe bietet. Daher nutzen bereits heute ein Großteil der Hundehalterinnen- und halter die Möglichkeit, ihre Hunde bei einem Spaziergang im Aachener Stadtwald oder in der angrenzenden freien Landschaft auf den Feld- und Wanderwegen frei laufen zu lassen.

 

 

Die Bedeutung von innerstädtischen Freilaufflächen ist jedoch gerade für Menschen besonders hoch, die aufgrund einer geringeren Mobilität und dem damit verbundenen geringeren Aktionsradius auf die Ressourcen im Umfeld angewiesen sind.

Daher wurde bei der Suche von geeigneten Freilaufflächen auf die räumliche Verteilung innerhalb des Innenstadtbereiches besonders Wert gelegt, so dass für die Hundehalterinnen- und halter eine Erreichbarkeit dieser Flächen im Umkreis von etwa 1500 m möglich ist.

 

Nach intensiver Recherche schlägt die Verwaltung als alternative Herangehensweise die Lockerung des Leinenzwangs in bestimmten Zonen von dafür geeigneten öffentlichen Grünanlagen vor.

Es handelt sich um Grünflächen, in denen bereits heute viele Hunde anzutreffen sind. Insoweit ist in diesen Bereichen von einem Bedarf an Freilaufflächen auszugehen.

 

Letztendlich kommen aktuell drei Flächen als Hundefreilaufflächen in Betracht:

 

1. Zentral gelegene Wiesenfläche im Gillesbachtal

2. Wiesenfläche im alten Klinikumspark

3. Stadtparkfläche hinter dem Eurogress

 

Alle drei Standorte erfüllen folgende Kriterien:

 

- Flächen sind im Eigentum der Stadt

- Innerstädtische, zentrale und damit auch für Nichtmotorisierte erreichbare Lage

-Fußläufig, aus allen Richtungen über vorhandenes Wegenetz erreichbar

- Keine unmittelbare Nähe zur Wohnbebauung

- Abseits bzw. geschützt vom Straßenverkehr gelegen - keine Einzäunung erforderlich

- Ausreichende Größe (ca. 14000 qm, 15000 qm und 8000 qm)

- Schattenbildung und Abwechslungsreichtum durch vorhandenen Busch- und Baumbestand

- Ohne großen Nutzungsdruck und Konfliktpotential von Spiel- und Sport

 

Die zuvor genannten Flächen müssen vor Ort durch Schilder als "Hundefreilaufflächen" gekennzeichnet sein. Es ist bei einer Ausweisung als Hundefreilauffläche zu beachten, dass durch frei laufende Hunde ein gewisses Sicherheitsdefizit entstehen kann, zumindest fühlen sich manche Bürger, vor allem Kinder, durch nicht angeleinte Hunde verunsichert. Die in den Auslaufbereichen gelegenen und an die Hundewiesen angrenzenden Wege sollen in die Freilaufbereiche einbezogen werden, so dass Spaziergänger/innen und Jogger/innen sich auf eventuelle Begegnungen einstellen müssen. Hier ist gegenseitige Rücksichtnahme gefordert.

 

Aus diesem Grund erscheint es aus Sicht der Verwaltung notwendig, neben den Hinweisschildern vor Ort und der Information im Internet auch durch einen entsprechenden Informationsflyer auf gewisse Regelungen hinzuweisen:

Bei den Hundefreilaufflächen handelt es sich um besonders gekennzeichnete Flächen, auf denen die Hunde mit Ausnahme der sogenannten „gefährlichen Hunde“ im Sinne des § 3 des Landeshundegesetzes NRW unangeleint umherlaufen können.

Grundsätzlich haftet der Tierhalter für Schäden, die das Tier verursacht. Der Hundehalter ist auf allen Flächen ohne eine generelle Anleinpflicht besonders gefordert. Ein Grundgehorsam und die ständige Überwachung der unangeleinten Tiere ist hierzu eine Voraussetzung.

Auch auf extra ausgewiesenen Freilaufflächen müssen die Tiere so geführt werden, dass das Hetzen, das Anspringen sowie Verletzungen von Menschen und/oder Tieren sicher ausgeschlossen wird. Sollte es hier wiederholt zu Verstößen gegen Rechtsvorschriften kommen, behält sich die Verwaltung den Widerruf der entsprechenden Flächen als Hundefreilauffläche vor.

 

Neben dem Bewegungsdrang haben Hunde auch ein anderes natürliches Bedürfnis. Damit die Wiesenflächen auch zukünftig sauber gehalten werden, sollte das Entfernen der Hinterlassenschaften ihrer Hunde auch hier für verantwortungsvolle Hundehalterinnen- und halter selbstverständlich sein.

 

Die Verwaltung schlägt vor, 1 Jahr nach Freigabe der Flächen eine Evaluation durchzuführen und dem Bezirk-Mitte Anfang 2017 einen Erfahrungsbericht vorzulegen.

 

Hinsichtlich der Pflege der Flächen durch den Aachener Stadtbetrieb wird kein zusätzlicher Aufwand im Vergleich zur aktuellen Pflege erwartet, bis auf die Installation der  obligatorischen Tütenspender und Abfallbehälter, sowie der regelmäßigen Befüllung bzw. Leerung wie im übrigen Stadtgebiet.

Die Kosten für die notwendige Beschilderung belaufen sich bei ca. 150 € pro Schild. Für diese anfallenden Investitionsausgaben stehen ausreichend Haushaltsmittel unter dem PSP-Element

5-130101-900-00400-400-1, 78350000zur Verfügung.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

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Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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