Kenntnisnahme - FB 36/0056/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Der Antrag der GRÜNEN-Fraktion zur Errichtung einer Luftmessstation an der Alt-Haarener-Straße wird angesichts der vorliegenden Erkenntnisse nicht unterstützt.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Antrag der GRÜNEN der BV Haaren

 

Die GRÜNEN-Fraktion der BV Haaren hat den Antrag gestellt, an der vielbefahrenen und lufthygienisch belasteten Alt-Haarener-Straße eine Luftmessstation durch das Landesumweltamt NRW (LANUV) errichten zu lassen und ggf. die in Rede stehende Umweltzone entsprechend auszuweiten.

 

  1. Die Luftschadstoffbelastung in Haaren

 

Die Alt-Haarener-Straße gilt als verkehrlich stark frequentierte Hauptverkehrsstraße in Aachen  mit Landesstraßenfunktion (aktuelle DTV: 14.875). Sie ist überwiegend randbebaut, so dass eine verringerte allgemeine Durchlüftungssituation vorliegt. Gleichzeitig liegen zentrale Bereiche Haarens, darunter auch ein Teilstück der Alt-Haarener-Str. im Wirkungsbereich großumiger Kaltluftzuflüsse (aus Haarbachtal und Wurmtal), die belegbar positive Wirkungen auf die lufthygienische Situation auslösen. Angesichts dieser Gesamtlage wurde schon vor Jahren angenommen, dass hier auch im Vergleich zu anderen Straßen im Stadtgebiet - mit erhöhten Luftschadstoffbelastungen bzgl. Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub (PM10) zu rechnen sei.

 

Belastungssituation für Stickoxide (NO2):

 

Erste Modellrechnungen r das Analyse- bzw. Basisjahr 2006, die im Rahmen des 2009 in Kraft getretenen 1. Aachener Luftreinhalteplans erstellt wurden, zeigten für die Alt Haarener - Straße beim NO2 mit 43 µg/m³ mittlere Überschreitungen des Grenzwertes für das Jahresmittel an. Aufgrund dieser Ergebnisse hatte FB 36 im Jahr 2009 / 2010 an der unteren Alt-Haarener-Straße, im Bereich der höchsten verkehrlichen Frequentierung (Abschnitt zwischen Hofenbornstraße bis Markt), über den Zeitraum eines Jahres NO2-Messungen durchgeführt.

 

Messergebnisse:

Die nach Messvorgaben des Landesumweltamtes NRW (LANUV) durchgeführten Messungen (12 einzelne Monatsmittelwerte) ergaben einen Jahresmittelwert von 41,4 µg/m³r die Jahre 2009 / 10. Dieser Wert lag nur noch geringfügig über dem gültigen EU-Jahresmittelgrenzwert von 40 µg/m³. Aufgrund der allgemein leicht abnehmenden NO2-Belastungen mit einer Reduzierungsrate von 0,5 bis 1,0 µg/m³ pro Jahr geht die Verwaltung daher davon aus, dass die NO2-Belastung an der Alt-Haarener-Straße heute im Bereich des Grenzwertes, wahrscheinlich sogar unter dem EU-Grenzwert liegt. Weitere bzw. fortlaufende Untersuchungen sind daher nicht mehr angezeigt.

 

Der gemäß Modellrechnungen aus 2006 ebenfalls als stark belastend eingestufte Straßenabschnitt zwischen der Einmündung Haarener Gracht und Friedenstraße wurde zwischenzeitlich aus der Liste der städtischen Verdachtsfälle herausgenommen, da dort im Vergleich mit der unteren Alt-Haarener-Straße eine nachweislich geringere Verkehrsbelastung (DTV 2006: 16.326, DTV 2012: 12.750) und eine z.T. aufgelockerte Randbebauung vorliegen. Insoweit kann auch hier von der sicheren Einhaltung der Grenzwerte ausgegangen werden.

 

Im Jahr 2011 erneut durchgeführte Modellrechnungen des LANUV, die als Grundlage für den aktuellen Entwurf des Luftreinhalteplans 2015 herangezogen wurden, weisen mit 52 µg/m³ Luft erneut sehr hohe NO2-Werte aus. Die Ergebnisse der Modellrechnungen vermitteln in diesem speziellen Fall jedoch ein falsches Bild. Erkennbar wird die begrenzte Aussagekraft  solcher Modellrechnungen in einem baulich, verkehrlich und stadtklimatisch hochkomplexen Teilraum. Der Einsatz einfacher Modellrechnungen (Screening-Modell), wie hier angewendet, dient in erster Linie dazu Straßen- und Straßenabschnitte im gesamten Stadtgebiet herauszufiltern, bei denen eine Grenzwertüberschreitung von NO2 und PM10 angenommen werden kann. Erst durch den Einsatz höherwertiger Ausbreitungsmodelle oder Messungen über ein Jahr kann die Luftschadstoffbelastung an einer Straße in abgesicherter Form aufgezeigt werden.

 

Belastungssituation für Feinstaub (PM10):

Modellrechnungen bezüglich der Feinstaubbelastung (PM10) bis einschließlich 2015 ergaben für die Alt-Haarener-Straße ebenfalls keinen Hinweis auf eine EU-Grenzwertüberschreitung. Dies kann nicht überraschen, da selbst an den verkehrlich weitaus stärker frequentierten Hauptverkehrsstraßen der Aachener Innenstadt und deren Randbereichen, wie z.B. Wilhelmstraße mit etwa 36.000 DTV und unterer Adalbertsteinweg mit rd. 24.000 DTV, inzwischen keine PM10-Grenzwertüberschreitungen mehr festgestellt werden. Auch die EU-Grenzzahl von 35 Überschreitungstagen pro Kalenderjahr zur Einhaltung des 50 µg/m³-Tagesmittels wird dort inzwischen nahezu sicher eingehalten.

 

 

  1. Fazit und Beschlussempfehlung

 

Durch die erneuten Modellrechnungen des Jahres 2011 auf Basis der alten Verkehrszahlen aus 2006 und die Aufnahme in den aktuellen Entwurf des Luftreinhalteplans (1. Fortschreibung 2015) wurden in der Bürgerschaft und im politischen Raum Irritationen ausgelöst. Auf Grundlage der vorliegenden aktuellen lufthygienischen Erkenntnisse kann der Antrag der GRÜNEN-Fraktion jedoch nicht unterstützt werden.

 

In der Stadt Aachen, hier vor allem im dicht bebauten und verkehrlich besonders belasteten Talkessel liegen z.T. deutlich höhere NO2- und PM10-Belastungen vor als in Haaren. Aufgrund dessen wird der Vorschlag auf Einrichtung einer Messstation verwaltungsseitig nicht unterstützt. Eine Ausweitung der geplanten Umweltzone auf den Ortsteil Haaren ist daher ebenfalls nicht angezeigt. 

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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