Entscheidungsvorlage - FB 45/0125/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung zur Übernahme der nicht über KiBiz refinanzierbaren Mietkosten (Kaltmiete) der KiTa Kalverbenden.

 

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Dringlichkeitsentscheidung zur Übernahme der nicht über KiBiz refinanzierbaren Mietkosten (Kaltmiete) der KiTa Kalverbenden zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NW)

 

Veranlassung

 

Eine Entscheidung im Hinblick auf die Vertragsgestaltung und damit verbunden eine Entscheidung über die Höhe der Mietkosten wurde nach umfangreichen Abstimmungen zwischen E 26, FB 20, FB 45 und Dezernat II am 09.07.2015 getroffen und kommuniziert.

Ein politischer Beschluss zur Übernahme der Mietkosten konnte daher in der Vorlage zur KiTa Kalverbenden aus März 2015 (FB 45/0068/WP17) noch nicht erfolgen.

 

Gleichzeitig ist der politische Beschluss im Hinblick auf die Übernahme der Mietkosten für die AWO als Träger erforderlich, damit die Finanzierung der Kaltmiete sichergestellt ist und ein Mietvertrag zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der KiTa Kalverbenden zum 01.08.2015 abgeschlossen werden kann.

 

Eine Dringlichkeitsentscheidung war aus folgenden Gründen erforderlich:

Vor Inbetriebnahme und Übergabe der Einrichtung an die AWO ist es zwingende Voraussetzung, dass ein abgestimmter und unterschriebener Mietvertrag vorliegt.

 

Es ist geplant, dass die KiTa Kalverbenden zum Start des neuen KiTa-Jahres (01.08.2015) zunächst mit drei U3 Gruppen in Betrieb geht. Im weiteren Verlauf werden fünf KiTa-Gruppen in der Einrichtung starten.

Die Plätze wurden in der KiTa-Bedarfsplanung für 2015/2016 an das Land gemeldet.

Von Seiten der AWO wurden mit Blick auf den Start zum 01.08.2015 bereits Personaleinstellungen vorgenommen.

An Eltern sind Platzzusagen vergeben worden.

Es besteht daher ein großer Handlungsdruck den Mietvertrag zwischen dem E 26 und der AWO bis zur beabsichtigten Inbetriebnahme zum 01.08.2015 abzuschließen.

 

Für den Träger (AWO) ist die Sicherstellung der Finanzierung der Kaltmietkosten die Grundlage dafür, dass er den Mietvertrag mit der Stadt Aachen abschließt, da er sich damit finanziell verpflichtet, die dort genannten Kosten zu tragen.

Um dies zu gewährleisten, ist ein entsprechender politischer Beschluss dringend erforderlich.

 

Die Dringlichkeitsentscheidung ist von den Fraktionen CDU und SPD unterzeichnet worden.

 

Um die Details dieser Dringlichkeitsentscheidung mit allen Fraktionen zu erläutern, wird am 20.08.2015 im Dezernat IV mit den jugendpolitischen Sprechern aller Fraktionen ein Gesprächstermin stattfinden.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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