Kenntnisnahme - FB 61/0236/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Anlass

Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf hat am 13.02.2015 einen Antrag auf einen sicheren Fußgängerüberweg auf der Von-Coels-Straße, Höhe Corckerillpark, gestellt.

 

Da sich der Fußgängerverkehr seit dem Ausbau des Wohngebietes Cockerillpark auf dieser Höhe der Von-Coels-Straße erhöht hat, wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, eine sichere Überquerung der Straße für Fußgänger zu ermöglichen (beispielsweise durch einen Fußgängerüberweg oder andere, zusätzliche Querungshilfen). Vor allem Schulkinder müssten bei einem hohen Verkehrsaufkommen auf der Von-Coels-Straße die Straße überqueren, um zur Bushaltestelle „Bayerhaus“ zu gelangen bzw. von dieser wieder nach Hause zu kommen.

 

2. Analyse

An der Von-Coels-Straße gegenüber der Einmündung Cockerillpark befinden sich keine Fußgänger-Ziele, so dass das dortige Querungsaufkommen verstreut und gering ist. Sichere Querungsangebote sollten daher in unmittelbarer Nähe der Bushaltestellen „Bayerhaus“ geschaffen werden, wo ein Querungsbedarf am ehesten existiert. Zwischen der stadteinwärtigen und der stadtauswärtigen Bushaltestelle „Bayerhaus“ befindet sich bereits heute ein baulich angelegter Mittelstreifen mit Fußgänger-Querungsstelle.

 

Am 09.06.2015 wurde auf der Von-Coels-Straße, Höhe Haltestelle „Bayerhaus“, eine Verkehrszählung durchgeführt. An der bestehenden Querungshilfe wurden die Fußgängerquerungen sowie die Kfz-Verkehrsbelastung der Von-Coels-Straße jeweils in der Fußgängerspitzenstunde (14:30 – 15:30 Uhr, Anlage 2), Kfz-Spitzenstunde (15:30 – 16:30 Uhr, Anlage 3) und insgesamt von 07:00 bis 19:00 Uhr (Anlage 4) erfasst. Es wurden maximal 9 Fußgängerquerungen in einer Stunde (Fg/h) und eine zeitgleiche Kfz-Verkehrsbelastung von 1118 Kfz/h registriert. Nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) und den Richtlinien für die Anlagen von Stadtstraßen (RASt 06) ist die Einrichtung eines Fußgängerüberweges (Zebrastreifens) bei der vorliegenden Kombination von Fußgängern und Verkehrsstärke nicht möglich (Dafür sind mindestens 50 Fußgängerquerungen in einer Stunde erforderlich). Unterhalb des empfohlen Einsatzbereiches sind (wenn überhaupt) in der Regel bauliche Querungshilfen ausreichend und im vorliegenden Fall in Form des Mittelstreifens mit Querungsstelle bereits vorhanden.

 

In den letzten drei Jahren haben sich im betroffenen Abschnitt der Von-Coels-Straße zwischen Cockerillpark und Am Bayerhaus lediglich 4 Verkehrsunfälle mit alleiniger Kfz-Beteiligung ereignet. Ein Verkehrsunfall unter Beteiligung eines Fußgängers, insbesondere ein Unfall beim Überqueren der Straße, war nicht zu verzeichnen.

 

Der Schulwegplan sieht für die Städtische Katholische Grundschule Querungen über die Von-Coels-Straße an den ampelgeregelten Einmündungen der Nirmer und Freunder Straße vor. An der Freunder Straße wurden in der Vergangenheit bereits signaltechnische Maßnahmen getroffen, um die Fußgängersicherheit für querende Schüler zu erhöhen.

 

3. Fazit

Die Prüfung der Belastungszahlen und der Unfallsituation seitens der Verwaltung hat ergeben, dass die Anlage einer weiteren Querungshilfe im Bereich zwischen Cockerillpark und Am Bayerhaus nicht erforderlich und der Ausbau der Mittelinsel an der Bushaltestelle zu einem Zebrastreifen nicht richtlinienkonform ist.

 

Die Einrichtung einer weiteren Querungsstelle, z.B. auf dem Mittelstreifen zwischen den Einmündungen Cockerillpark und Schubertstraße, könnte in die Prioritätenliste für neue Querungshilfen aufgenommen werden. Dies wird aber aufgrund der fehlenden Notwendigkeit, dem damit verbundenen Verlust von Parkraum und der Kosten nicht empfohlen.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

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Ansatz 20xx ff.

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

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konsumtive Auswirkungen

Ansatz

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Ansatz 20xx ff.

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

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Anlagen

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