Kenntnisnahme - FB 61/0222/WP17
Grunddaten
- Betreff:
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Rollefstraße, VerkehrsberuhigungBürgerantrag eines Anliegers vom 01.06.2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/400
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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Kenntnisnahme
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02.09.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, zur Gewährleistung einer angemessenen Gehwegbreite an der schmalsten Stelle des Gehweges Rollefstraße (zwischen Parkplatz Marienheim und Hauptzugang Marienheim) das dortige aufgeschulterte Parken mit Hilfe einer Fahrbahnrandmarkierung 1,50 m auf den Asphalt zu schieben (siehe Bild) und so den dortigen Gehweg um ca. 30 – 50 cm zu verbreitern. In den übrigen Abschnitten reicht die vorhandene Gehwegbreite aus, um dem bestehenden Bedarf gerecht zu werden.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit Antrag vom 03.06.2015 beklagen Vertreter einer anliegenden Einrichtung die hohen Geschwindigkeiten sowie das Zuparken der Gehwege im Bereich des Altenheims sowie des Kindergartens und beantragen Maßnahmen zur Abwehr dieser Gefährdungen. In einem gemeinsamen Ortstermin am 12.06.2015 haben Vertreter der Polizei, des Bezirksamtes, der Verkehrsplanung und der Straßenverkehrsbehörde die Situation diskutiert. Die Rollefstraße weist in diesem Abschnitt eine asphaltierte Fahrbahnbreite von 7 m auf, die auf der Seite des Marienheims von einem ca. 0,80 m breiten und auf der gegenüberliegenden Seite von einem 1,50 m breiten gepflasterten Seitenstreifen jeweils mit aufgeschultertem Parken gesäumt wird. Während gegenüber dem Marienheim eine durchgehend gleich breite Restgehwegfläche von ca. 1,40 m mit hineinragenden Treppen besteht, schwankt die Gehwegbreite auf der Seite des Marienheims zwischen 1,00 m und 1,70 m. Die engste Restgehwegbreite liegt im Teilstück zwischen Rollefstraße und Haupteingang Marienheim.
Vor dem Haupteingang ist eine Ladezone mit Z. 286-10 und 286-20 StVO ausgeschildert, die einerseits das Aufnehmen und Absetzen von Bewohnern des Marienheims durch Familienangehörige ermöglichen soll und andererseits als Ausweichfläche für den Begegnungsverkehr dient, wenn die verbleibende Restfahrbahn von 5 m in Einzelfällen für den Begegnungsverkehr nicht ausreicht. Diese Regelung hat sich seit vielen Jahren bewährt und wird nach Einschätzung aller Fachdienststellen auch weitgehend beachtet. Wenn dort vereinzelte Autos stehen, sind deren Fahrer oftmals dem Marienheim zuzuordnen und wegen kurzer Erledigungen dort zu finden. Da eine Überwachung der Ladezone durch die städtische Überwachungskräfte nur vereinzelt möglich ist, steht es den Anliegern selbstverständlich frei, bei festgestellten Verkehrsverstößen auch durch eigene Drittanzeigen das Freihalten der Ladezone zu den vorgenannten Zwecken zu unterstützen.
Der vorliegende Antrag ist der erste Antrag seit Jahren, der sich mit der Verkehrssituation in der nördlichen Rollefstraße kritisch beschäftigt. Die teilnehmenden Dienststellen teilen nicht die Auffassung des Antragstellers, dass in diesem kurzen und immer wieder mit Begegnungsverkehr belegten Straßenstück Geschwindigkeiten deutlich über den erlaubten 30 km/h gefahren werden. Auch aus Sicht der Verkehrsunfalllage ist das Teilstück unauffällig. Wenn es zu Behinderungen im Verkehrsablauf kommt, sind es oftmals die Besucher der genannten Einrichtungen selbst, die durch Halten in zweiter Reihe oder Falschparken zu Beeinträchtigungen des Verkehrsflusses und gleichzeitig damit aber auch zu langsamerer Fahrweise führen.
Sicherlich würde die Rollefstraße in der heutigen Zeit bei den jetzigen Erkenntnissen über angemessene Mindestgehwegbreiten in anderen Querschnitten gebaut. Dies würde allerdings auch zwangsläufig bedeuten, dass nur einseitiges Fahrbahnrandparken angeboten werden könnte. Dies würde für die Anwohner einen erheblichen Parkraumverlust darstellen und besonders unter der Berücksichtigung der Umgestaltung des Brander Marktes in jetziger Zeit nicht zu realisieren sein. Der Gehweg zwischen dem Haupteingang Marienheim und der Hochstraße am Kindergarten vorbei ist mit einer Breite von durchschnittlich 1,40 m auch für Behinderte und Familien mit Kleinkindern auf dem Weg zum Kindergarten durchaus akzeptabel. Lediglich das Teilstück zwischen der Ringstraße/Ausfahrt des Parkplatzes Marienheim und dem Haupteingang Marienheim ist mit 1 m nicht mehr zeitgemäß.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, in diesem Straßenstück durch eine Parkstreifenmarkierung in 1,50 m Asphaltbreite die dort parkenden Fahrzeuge um 30 bis 50 cm weiter in der Fahrbahn parken zu lassen und somit den Gehweg entsprechend für die Nutzung durch die Fußgänger zu verbreitern (siehe Fotomontage). Sollten in der hierdurch verengten Fahrbahn sich Fahrzeuge begegnen und nicht aneinander vorbei kommen, bietet sich der Freiraum zwischen Ringstraße und Ausfahrt Marienheim als Wartebereich bis zur Vorbeifahrt des Gegenverkehrs an.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,8 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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