Kenntnisnahme - FB 61/0237/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach das zur Gewährleistung der Übersichtlichkeit der dortigen Straßeneinmündung hilfreiche Haltverbot in der Heussstraße zwischen Rombachstraße und Laterne elf ausgeschildert wird. Der Antrag gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Nach Bezug der Wohnhäuser Heussstraße 45-49 sind besonders nach Feierabend immer wieder Fahrbahnrandparker bis an die Ecke Rombachstraße heran zu beobachten. Selbst wenn das Parkverbot nach §12 Abs. 3 StVO (5m-Zone) beachtet wird, können Autofahrer beim Rechtseinbiegen aus der Rombachstraße in die Heussstraße nicht an den parkenden Fahrzeugen vorbeischauen. Deshalb treffen sie nach dem Abbiegen gelegentlich auf entgegenkommende Großfahrzeuge, an denen die PKWs nicht vorbei kommen und deswegen zurücksetzen müssen. Linienbusse können beim Abbiegen zwar über die dort parkenden Fahrzeuge hinwegschauen, müssen jedoch die Einmündung in einem sehr großen Kurvenradius befahren. Insofern ist das beantragte Haltverbot sinnvoll und zweckmäßig, um nach dem Abbiegen bei dann erst erkanntem Gegenverkehr noch eine gewisse Aufstelllänge zum Warten auf eine frei befahrbare Heussstraße zu erhalten. Die Beschilderung wird entsprechend beiliegender Systemskizze zwischen Rombachstraße und Laterne 11 vorgenommen.

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Anlagen

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