Entscheidungsvorlage - FB 45/0127/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
     
  2. Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt, dem Antrag des Kinder- und Jugendzentrums St. Hubertus auf Gewährung einer Fördersumme in Höhe von 8.507,00 Euro zu entsprechen.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Ausgangslage

 

Das Kinder- und Jugendzentrum St. Hubertus, Händelstraße, besteht seit mittlerweile 45 Jahren und ist im Laufe der Zeit vielen unterschiedlichen Bedürfnissen seiner Besucher/innen gerecht geworden.

 

So wurde in den 90er Jahren neben der offenen Arbeit ein Hort und ab 2007 eine OGS betrieben. Mit Schließung der Grundschule Kronenberg hat sich das Team den neuen Herausforderungen gestellt und betreibt seit letztem Jahr einen Pumptrack mit Fahrradwerkstatt. Beides wird sehr gut angenommen. Die übrige Angebotsstruktur wurde ebenfalls weiter ausgebaut und auch die Öffnungszeiten den neuen Bedarfen angepasst.

 

Im Zuge dessen wurden Räume umgestaltet, und so sind einige Renovierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen dringend erforderlich geworden.

 

Bereits am 28.07.2014 wurde der Antrag auf Förderung von Renovierungs- und Malerarbeiten gestellt. Aufgrund der Haushaltssperre wurde der Antrag dem KJA nicht vorgelegt.

 

 

2. Antragstellung

 

Das Kinder- und Jugendzentrum St. Hubertus beantragt gemäß Pos. 40 Stadtjugendplan einen Zuschuss für dringend erforderliche Renovierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen.

 

  • Malerarbeiten

    Den im letzten Jahr durchgeführten Malerarbeiten außen, sollen nun die Malerarbeiten innen folgen, um somit das Gebäude als Ganzes wieder in einen guten optischen Zustand zu versetzen.
     
  • Reparatur- und Ersatz von Lüftungsgittern im Saal

    Bedingt durch die intensive Nutzung des Saales durch sportliche Aktivitäten und Großveranstaltungen (Konzerte, Flohmärkte und Feste) haben die Lüftungsgitter im Laufe der Jahre sehr gelitten. Daher sind diese teilweise zu reparieren bzw. zu ersetzen.
     
  • Verdunklungsgardinen im Saal

    Der Saal ist mit Oberlichtern versehen, die mit schwer entflammbaren Gardinen zu verdunkeln sind. Diese Gardinen sind mittlerweile sehr alt und aus- bzw. abgerissen. Sie müssen komplett unter Berücksichtigung der entsprechenden Brandschutzbestimmungen erneuert werden.

 

  • Disko-Raum

    In der Disko sind zwei Maßnahmen erforderlich:

    Der ursprünglich eingebaute Fensterflügel ist mittlerweile defekt. Der Griff ist abgerissen und die Kippfunktion nicht mehr zu bedienen. Außerdem entspricht dieses Fenster in keiner Weise mehr den modernen Energiestandards. Es ist daher auszutauschen.

    Darüber hinaus ist es notwendig, die Disko mit einem eigenen Sicherungskasten zu versehen, um damit eine separate Nutzung zu ermöglichen. Dies ist zzt. nicht möglich und erschwert es, die diversen Angebote unabhängig voneinander und zu gleicher Zeit durchzuführen.
     
  • Werkraum

    Im Werkraum finden wöchentlich an mehreren Tagen diverse Kreativangebote statt. Das Waschbecken in diesem Raum ist inzwischen undicht geworden, der Boiler ist defekt und aufgrund der vielfältigen Nutzung und aus Umweltschutzgründen soll hier ein Gips-/Farbabscheider installiert werden.

 

3. Bewertung des Antrags durch die Fachverwaltung

 

Die beantragten Maßnahmen sind notwendig.

 

Das Jugendzentrum St. Hubertus ist im Wohngebiet die einzige Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche. Den im letzten Jahr durchgeführten Malerarbeiten außen sollen nun die Malerarbeiten innen folgen, um somit das gesamte Gebäude wieder in einen guten optischen Zustand zu versetzen. Die Sanierung des Hauses dient dazu, dass sich die Kinder und Jugendlichen dort wohlfühlen. Bei den anstehenden Arbeiten werden sie ihren Fähigkeiten entsprechend einbezogen, um das Verantwortungsgefühl für "ihr Haus" zu fördern.

 

Ein Großteil der Arbeiten muss jedoch aufgrund der notwendigen Fachkenntnisse durch Fachbetriebe durchgeführt werden.

 

4. Finanzielle Auswirkungen

 

Lt. vorliegendem Finanzplan fallen Gesamtkosten in Höhe von 17.014,07 Euro an. Gemäß Pos. 40 des Stadtjugendplans ist die Gewährung von Fördermitteln in Höhe von 50 % der Gesamtsumme möglich. Der geforderte Eigenanteil in Höhe von 50 % wird aus pfarreigenen Mitteln aufgebracht. Somit verbleibt ein Förderbetrag in Höhe von 8.507 Euro.


5. Vorschlag der Verwaltung

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem Antrag des Kinder- und Jugendzentrums St. Hubertus auf Gewährung einer Fördersumme in Höhe von 8.507 Euro zu entsprechen.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

PSP-Element: 5-060201-00200-900-1

Sachkonto: 78310000; (hier Pos. 40 Stadtjugendplan)

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2015

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2015

Ansatz 2016 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

44.000,00

44.000,00

132.000,00

132.000,00

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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0

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0

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0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

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Abschreibungen

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0

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0

0

Ergebnis

0

0

0

0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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