Entscheidungsvorlage - FB 45/0130/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Anerkennung des Vereins zur Förderung der Sozialintegration e.V. als Träger der Freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Verein zur Förderung der Sozialintegration e.V. mit Sitz in Aachen beantragt mit Schreiben vom 08.12.2014 die Anerkennung als Träger der Freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.

 

Der Verein zur Förderung der Sozialintegration e.V. wurde 1995 gegründet.

Sein Ziel ist die Förderung der sozialen und beruflichen Integration benachteiligter junger Menschen.

Der Verein erfüllt damit seit seiner Gründung Aufgaben der Jugendhilfe im Sinne des § 11 SGB VIII, er ist insbesondere im Bereich der außerschulischen Jugendbildung tätig.

 

Der Träger bietet vorrangig mehrtägige erlebnispädagogische und berufsorientierte Projekte an.


Zu diesem Zweck unterhält er drei Skihütten in Oberzauch, Österreich.

Hier werden erlebnispädagogische Maßnahmen angeboten, die größtenteils von Förderschulen in Anspruch genommen werden.

Der Verein stellt den Schulen die Räumlichkeiten für ein geringes Entgelt zur Verfügung, die sozialpädagogische Betreuung durch den Verein vor Ort bleibt kostenfrei.

 

In enger Kooperation mit der Schule wird ein erlebnispädagogisches Konzept für die Tage in Oberzauch vorbereitet und gemeinsam mit dem Lehrpersonal durchgeführt.

Die Selbstversorgerhütten des Vereins liegen einsam. Für die meisten Jugendlichen ist es der erste Skiurlaub ohne die üblichen Bequemlichkeiten des Alltags. Die Schüler müssen ihren Teil zur Hausarbeit (Kochen, Putzen, Schneeschaufeln, usw.) beitragen, können das Skifahren erlernen und müssen sich mit den sozialen Kontakten vor Ort arrangieren.

Für Teilnehmer bedeutet dies in der Regel eine Erweiterung der persönlichen, sozialen und motorischen Fähigkeiten.

 

Ein weiterer Schwerpunkt der Vereinsarbeit sind arbeitsorientierte Projekte, d.h. Werkwochen.

Im Rahmen außerschulischer Maßnahmen lernen hier Schulklassen in betriebsähnlichen Arbeitsstrukturen handwerkliche oder hauswirtschaftliche Berufsfelder kennen. Es wird darauf Wert gelegt, dass die Arbeit der Jugendlichen real erforderlich ist und kein Übungsstück gefertigt wird. Die Jugendlichen führen z.B. Reparaturarbeiten am Gebäude durch. Hierbei können Sie ihre Fähigkeiten einbringen und neue Fertigkeiten erlernen. Die geleistete Arbeit ist sichtbar und trägt zum Erhalt des Gebäudes bei. Die Schüler können erfahren, wie sich ein Arbeitstag anfühlt und ob ihnen z.B. die Arbeit im Freien liegt.

 

Die Mitarbeiter des Vereins zur Förderung der Sozialintegration e.V.  stellen ihre Arbeit kostenfrei zur Verfügung.

 

 

 

 

 

 

 

Stellungnahme

 

Die Anerkennung als Träger der Freien Jugendhilfe kann erfolgen, wenn alle Kriterien nach den Grundsätzen der Anerkennung von Freien Trägern der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Jugendbehörden vom 14.04.1994 und der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses vom 20.12.1994 erfüllt sind.

 

Im nachfolgenden Kriterienkatalog sind alle Anforderungen aufgelistet. Der Träger erfüllt alle Kriterien. Danach ist die Anerkennung des Vereins zur Förderung der Sozialintegration e.V. auszusprechen.

 

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Durch die Anerkennung des Vereins ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

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0

0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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