Entscheidungsvorlage - FB 45/0132/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Anerkennung als Träger der Freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIIIhier: Trägerverein Vineyard Aachen e. V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- 45/301
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Entscheidung
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08.09.2015
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Trägerverein Vineyard Aachen e. V. mit Sitz in Aachen beantragt mit Schreiben vom 16.09.2014 die Anerkennung als Träger der Freien Jugendhilfe gemäß § 75 SBG VIII.
Vineyard Aachen ist eine freie evangelisch-ökumenische Gemeinde. Sie ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK) in Aachen.
Der Trägerverein Vineyard Aachen e. V. wurde 2007 gegründet.
Bereits seit über 20 Jahren ist Vineyard Aachen in der Kinder- und Jugendarbeit - zunächst im Rahmen der kirchlichen Arbeit - aktiv.
Seit einigen Jahren engagiert sich der Verein im Stadtviertel und ist Mitglied im Arbeitskreis Liebigstraße. Im Zuge dessen weitete er seine Tätigkeit auf die freizeitorientierte Kinder- und Jugendarbeit für das Viertel aus. Im Rahmen der Stadtteilerneuerung Aachen-Nord konnte der Träger mit Mitteln aus diesem Förderprogramm einen Erlebnispädagogen als Jugendleiter in geringfügigem Umfang einstellen. Mittlerweile finanziert Vineyard Aachen den Einsatz des Jugendleiters vollständig aus eigenen Mitteln.
Der Verein liegt mit seinen Räumen in der Liebigstraße in einem schwierigen Stadtviertel, in dem häufig Beschwerden wegen Gewalt und Vandalismus durch Jugendliche laut werden.
Hier eröffnete der Verein 2013 eine Jugendkneipe, die "G-light-Bar", wodurch nun ein wöchentliches offenes Angebot im Wohngebiet besteht. Hinzu kommen verbindliche Gruppenangebote mit unterschiedlicher Thematik (z. B. Fahrradwerkstatt und Mädchengruppe) und besondere Aktivitäten wie die diesjährige Ferienfahrt nach Italien.
Bislang finden sich im offenen Angebot eher jüngere Besucher ein.
Der Verein möchte auch die älteren Kinder und Jugendlichen des Wohngebiets ansprechen und ist bemüht, sein Angebot auf den sicherlich vorhanden Bedarf an Freizeitbeschäftigung für die Jugendlichen des Viertels abzustimmen.
Stellungnahme
Die Anerkennung als Träger der Freien Jugendhilfe kann erfolgen, wenn alle Kriterien nach den Grundsätzen der Anerkennung von Freien Trägern der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Jugendbehörden vom 14.04.1994 und der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses vom 20.12.1994 erfüllt sind.
Im nachfolgenden Kriterienkatalog sind alle Anforderungen aufgelistet.
Der Träger erfüllt alle Kriterien.
Danach ist die Anerkennung des Trägervereins Vineyard Aachen e. V. auszusprechen.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
Durch die Anerkennung des Vereins ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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1,1 MB
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2
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öffentlich
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95 kB
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3
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öffentlich
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57,6 kB
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