Kenntnisnahme - FB 61/0241/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach aufgrund der ersten hier bekannt gewordenen Beschwerde über eine seit mindestens 20 Jahren bestehende Verkehrsregelung keine Veränderung vorgenommen wird, sondern die Situation zunächst weiter beobachtet wird.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Nach Eingang des Antrags der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 01.06.2015 hat die Straßenverkehrsbehörde bei der Polizei, der Verkehrsplanung sowie dem Bezirksamt Aachen-Brand die Erfahrungsberichte zur seit mindestens 20 Jahren bestehenden Verkehrsregelung in der Schroufstraße zwischen Freunder Landstraße und Kleinbahnstraße eingeholt. Bei allen Fachdienststellen waren keine Klagen über die bestehende Verkehrsregelung aktenkundig oder aus Gesprächen bekannt.

 

Es wird nicht infrage gestellt, dass der ca. 110 Meter lange Parkstreifen ohne Ausweichmöglichkeit und ohne fehlende Sicht auf den möglichen Gegenverkehr die Gefahr birgt, dass mangels Ausweichmöglichkeiten Autofahrer im Gegenverkehr auf den hausseitigen Gehweg ausweichen. Da über diesen möglicherweise in Ausnahmefällen auftretenden Umstand bislang keine Beschwerden bei den Behörden eingegangen sind, hält die Verwaltung die Einziehung von drei Parkplätzen zwecks Einrichtung einer „Ausweichbucht“ nicht zwingend für erforderlich. Hierbei werden auch der damit verbundene finanzielle Aufwand für das Stellen zweier Haltverbote, die Entfernung der verbliebenen Parkstreifenmarkierung und der Einsatz der Überwachungskräfte unter Berücksichtigung der bestehenden städtischen Haushaltslage zu beachten sein. Die Verwaltung empfiehlt deshalb die Situation nicht zu verändern, sondern weiter zu beobachten, ob neue Beschwerden folgen.

 

Sollte die Bezirksvertretung die Ausweichstelle wünschen, schlägt die Verwaltung die im beiliegendem Lageplan sowie der Fotomontage vorgeschlagene Stelle vor, da dort für eines der beiden Haltverbote kostengünstig eine Laterne genutzt werden könnte. Die Kosten für diese Beschilderung würden dann aus dem laufenden Unterhaltungsansatz für die Beschilderung bei E 18 GB 5 getragen.

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Anlagen

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