Entscheidungsvorlage - FB 50/0087/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Aachen genehmigt die in der Anlage 1 beigefügte Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NRW.

 

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Erläuterungen

Ergänzende Erläuterungen:

Zwischenzeitlich hat die Bezirksregierung Köln erklärt, dass eine Anmietung des Objektes Roermonderstraße zur Errichtung einer Landeseinrichtung nicht in Betracht kommt.

Es wird nun die im Rahmen der Dringlichkeit  dargestellte Vorgehensweise weiter verfolgt und eine Anmietung durch die Stadt Aachen angestrebt.

In der Sitzung wird über den weiteren Verlauf der Verhandlungen berichtet.

 

 

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Anlagen

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