Entscheidungsvorlage - FB 61/0208/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung B0- Aachen Mitte, B1 Brand, B2 Eilendorf, B3 Haaren, B4 Kornelimünster, B 5 Laurensberg, B6 Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss die Durchführung der Beleuchtungsmaßnahmen 2015 in der vorgeschlagenen Reihenfolge gem. den vorhandenen Haushaltsmitteln.

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der Beleuchtungsmaßnahmen 2015 in der vorgeschlagenen Reihenfolge gemäß den vorhandenen Haushaltsmitteln.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Zwischen der Stadt Aachen und der STAWAG besteht ein Vertrag, in dem  Neuherstellung, Betrieb und Unterhaltung von Straßenbeleuchtungsanlagen geregelt sind. Danach hat die Stadt Aachen für die Herstellung einer neuen, oder die Erweiterung einer bestehenden Straßenbeleuchtung die Kosten zu tragen. Die Unterhaltungs- und Wartungsarbeiten an den Beleuchtungsanlagen werden von der STAWAG durchgeführt. Für Unterhaltung, Wartung, Energiekosten und Erneuerung der Straßenbeleuchtung erstattet die Stadt Aachen der STAWAG einen vertraglich vereinbarten jährlichen Festpreis je Straßenleuchte (Nennentgelt).

 

Zur Verbesserung der Beleuchtung in öffentlichen Verkehrsflächen sind jährliche Mittel in Höhe von 50.000 €  im Haushalt vorgesehen. Im Haushalt 2014 wurde das Budget für die Beleuchtungen auf Fußwegeverbindungen durch öffentliche Grünflächen aufgestockt.

 

Da aus den politischen Gremien und der Bürgerschaft Anträge zur Ersterrichtung oder Verbesserung der Beleuchtung vorliegen, die einen erheblich höheren Etat beanspruchen, werden jährlich Prioritätenlisten aufgestellt, um die vorliegenden Anträge in eine sinnvolle, sachlich begründete Reihenfolge der Umsetzung unter Berücksichtigung des begrenzten Jahresbudgets zu bringen.

 

Wie im vergangenen Jahr wurden alle neuen Anträge gesichtet, geprüft und bewertet. Zusammen mit den bereits vorliegenden und noch nicht umgesetzten Maßnahmen aus der Liste 2014 bilden sie die Liste 2015. Die Kosten der Einrichtung, die Zuweisung der Wichtungsziffern gem. der o.g. Einordnung und die daraus folgende Bewertung sind in der Prioritätenliste dargestellt.

Durch die Einordnung der neuen Anträge entsprechend ihrer Bewertung ist es zum Teil zu einer Verschiebung der Rangliste aus dem Vorjahr gekommen. Die in diesem Jahr neu hinzugekommenen Maßnahmen sind in der Prioritätenliste 2015 grau hinterlegt (s. Anlage).

 

Wie vereinbart, werden auch dieses Jahr Projekte mit einer Bewertung unter 1,0 nicht in die nachfolgende Prioritätenliste übertragen, da mit einer Umsetzung dieser Maßnahmen in den nächsten Jahren nicht zu rechnen ist. 

 

In der Prioritätenliste 2015 wurden nach Prüfung zusätzliche Beleuchtungsmaßnahmen aufgenommen, wovon ein Teil unter 1,0 bewertet wurde. An dieser Stelle wurde letztes Jahr ein Schwachpunkt in der Bewertung offensichtlich, der sich aus der Wichtung der Kriterien ergab. Straßenabschnitte mit sehr geringer Fußgängerfrequenz bekamen eine hohe Priorität, obwohl dies sachlich nicht zu begründen ist. Die Wichtung wurde modifiziert, indem die Frequenz der Fußgänger mit der Dichte der umliegenden Bebauung getauscht wurde. Somit hat die Anzahl der Fußgänger die höhere Priorität erhalten.

 

 

 

 

Anmerkungen zur Prioritätenliste 2014:

Aus der Prioritätenliste 2014 wurden folgenden Beleuchtungsmaßnahmen umgesetzt:

-          Tielmannweg

-          BHF Eilendorf

-          Sanatoriumsstraße

-          Moltkestraße Kosten voraussichtlich 95.000 € die Maßnahme konnte noch nicht umgesetzt werden da zurzeit noch die Planvereinbarung läuft.

-          Die Beleuchtungsmaßnahme „Schleidener Straße – Relais Königsberg – Beleuchtung der Haltestelle“ wurde aus folgendem Grund zurückgestellt:

Die Bushaltestelle „Relais Königsberg“ befindet sich außerhalb der Ortsdurchfahrt an der Bundesstraße B 258 (Schleidener Straße), in der Baulast des Landesbetriebes Straßen NRW, welcher jedoch die Beleuchtung freier Strecken grundsätzlich ablehnt. Darüber hinaus ergaben sich umweltrechtliche Probleme der notwendigen Verkabelung.

Sollte sich der Betrieb des Solar-Moduls an der Bushaltestelle „Grüne Eiche“ (beidseitig) als praktikabel erweisen kann die Bushaltestelle „Relais Königsberg“ ebenso mit einem Solar-Modul ausgestattet werden. Dadurch reduzieren sich die kosten von 15.000 € auf 8.000 €.

 

Anmerkungen zur Prioritätenliste 2015:

Für das Jahr 2015 stehen 238.284,49 € zu Verfügung.

138.284,49 € aus der Ermächtigungsübertragung und 100.000,00 € aus dem Ansatz 2015.

 

Aus der bisherigen Prioritätenliste wurden die folgenden Beleuchtungsmaßnahmen für 2015 bereits beauftragt und teilweise umgesetzt:

-          Soldatengässchen  Kosten: 3.177,70 € (erledigt)

-          Monschauer Straße Bushalltestelle „Grüne Eiche“   Kosten: 7.784,39 € (erledigt)

 

Die Haltestelle Grüne Eiche wurde für das Pilotprojekt ausgewählt, da hier die ungünstigsten Bedingungen vorliegen. Die Probezeit des Solar Moduls sollte den kompletten Winter 2015/16 überdauern um den Leistungsstand des Akkus und die Betriebsstunden bei niedrigen Temperaturen und bewölktem Wetter zu prüfen.

Unabhängig von der Prioritätenliste wurde dieses Jahr eine Beleuchtungsmaßnahmen in Höhe von

2.708,73 €, umgesetzt. In der Von Coels Straße wurde ein Mast versetzt da dieser mit dem Lichtpunkt in eine Baumkrone ragte.

Summe der bisherigen Ausgaben 2015: 13.670,82 €

Weitere geplante Beauftragungen für 2015:

-          Eupener Straße  (Stawag erstellt Angebot)Kosten voraussichtlich 26.000 €

-          Moltkestraße (zur Zeit läuft die Planvereinbarung) Kosten voraussichtlich 94.500 €

-          Umfeld Schwimmhalle West/ Park- und Treppenanlage Kosten voraussichtlich   2.500 €

-          Rückbau von Lichtmasten in Richterich Schönauer Friede, Roermonder Straße / Kohlscheider Straße und dem Pariser Ring (eingesparte Mittel).

Allgemein gilt: ein Angebot der STAWAG wird erst erstellt, wenn eine Beauftragung der Maßnahme definitiv erfolgen wird.

 

voraussichtliche Gesamtkosten für Erneuerung: 136.670.82 €

eingesparte Mittel: 101.613.67 €

Die Bewertung der Anträge 2015 basiert auf dem folgenden neuen Bewertungsschema:

 

Aspekt

W

Punkte

 

 

0

 

1

 

2

 

3

 

4

 

Verkehrssicherheit

0,4

keine Konflikte

0

Fuß/Radweg Alternative großer Umweg,

0,4

Notwendiger Fußweg,  Nebenstraße ohne Gehweg, Haltestelle

0,8

Treppen, wichtige Straße ohne Gehweg, Gehweg an HV Straße

1,2

HV-Straße ohne Gehweg

1,6

Frequenz:  Fußgänger+ Radverkehr

0,3

Einzelne wenige Fußgänger

0

wenige Fußgänger

0,3

mehrere Fußgänger

0,6

viele Fußgänger

0,9

sehr viele Fußgänger (Innenstadt)

1,2

Sozialer Faktor:

umliegende Bebauung

0,2

Dichte Bebauung

0

vereinzelte Bebauung

0,2

nicht direkt Angebaut

0,4

nicht angebaut

0,6

keine Bebauung

0,8

vorhandene Beleuchtungssituation

0,1

ausreichend vorhanden

0

 

0,1

nicht ausreichend

0,2

 

0,3

keine Beleuchtung vorhanden

0,4

 

Die STAWAG hat im letzten Jahr Einsparpotentiale geprüft und unter anderem die Umstellung der Beleuchtung auf weiße Leuchtdioden empfohlen.

Betroffene Bürger haben sich skeptisch gegenüber der Umrüstung auf LED geäußert und haben die Stadt um Stellungnahme gebeten, ob die LED Beleuchtung statt in weiß nicht in einem gelben Ton umzusetzen ist. Die Stadt Aachen hat sich für Beleuchtung mit neutralweißen LED entschieden, weil bei diesen die Farbwiedergabe bei über 80 % liegt. Bei orangen Leuchtdioden ist eine gute Farbwiedergabe nicht möglich.

Die gelben LED sind weniger wirtschaftlich und in der Anschaffung teurer. Außerdem werden diese bei Fußgängerüberwegen eingebaut, um sie gegenüber den angrenzenden Verkehrsanlagen deutlich hervorzuheben.

Eine Zusammenstellung der technischen Hintergründe, Funktionen und Einsparpotentiale der unterschiedlichen LED wird derzeit von der STAWAG erarbeitet und den Gremien sobald sie vorliegt zur Verfügung gestellt.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2015

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2015

Ansatz 2016 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2015

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2015

Ansatz 2016 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

238.284,49

       238.284,49

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

 

Die Maßnahme Straßenbeleuchtung ist im Haushaltsjahr 2015 unter dem konsumtiven

PSP- Element 4-120102-903-8 „Erneuerung Straßenbeleuchtung“ mit Mitteln i. H. v. 238.284,49 € eingeplant.

Diese Mittel stehen für die Umsetzung der Maßnahmen bereit.

Die vorliegende Prioritätenliste umfasst Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von über 325.000 €.

Für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung wird im Haushaltsjahr 2015  mit Kosten i. H. v. ca. 140.000 € gerechnet.

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Anlagen

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