Entscheidungsvorlage - 0032/ FB 01/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Mitglieder des Stadtrates treffen für die Dauer ihrer Wahlzeit hinsichtlich des

Sparkassenzweckverbandes Kreis Aachen - Stadt Aachen folgende Entscheidungen:

 

A.         Sie entsenden als Mitglieder der Stadt Aachen in die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Kreis Aachen - Stadt Aachen 

 

 1.            Frau/Herrn_______________________            - als Vertreter der Verwaltung -

                         und als dessen/deren Stellvertreter/in

            Frau/Herrn_______________________

  2.            Frau/Herrn _______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)

  3.            Frau/Herrn _______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)

  4.            Frau/Herrn _______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)

  5.            Frau/Herrn _______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)

  6.            Frau/Herrn _______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)

  7.            Frau/Herrn _______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)

  8.            Frau/Herrn _______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)

  9.            Frau/Herrn _______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)

10.            Frau/Herrn _______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)

11.            Frau/Herrn _______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)

12.            Frau/Herrn _______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)

13.            Frau/Herrn _______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)

15.            Frau/Herrn _______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)

16.            Frau/Herrn _______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)

17.            Frau/Herrn _______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)

18.            Frau/Herrn _______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)

19.            Frau/Herrn _______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)

20.            Frau/Herrn _______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)

21.            Frau/Herrn _______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)

 

 

B.         Die Mitglieder des Stadtrates empfehlen den Vertreterinnen/Vertretern der Stadt in der Verbandsversammlung, zum Vorsitzenden der Verbandsversammlung den vom Kreis Aachen Vorgeschlagenen zu wählen und zum stellvertretenden Vorsitzenden der Verbandsversammlung

 

           Frau/Herrn____________________________________________ vorzuschlagen und zu wählen.

           

C.        Die Mitglieder des Stadtrates empfehlen den Vertreterinnen/Vertretern der Stadt Aachen in der Verbandsversammlung

 

1.         zum Verbandsvorsteher die/den Hauptverwaltungsbeamten/in der Stadt Aachen vorzuschlagen und zu wählen und

 

2.         zum stellvertretenden Verbandsvorsteher den/die vom Kreis Aachen Vorgeschlagenen zu wählen.

 

 

 

D.        Die Mitglieder des Stadtrates empfehlen den Vertreterinnen/Vertretern der Stadt in der Verbandsversammlung, für die Unterzeichnung verpflichtender Erklärungen im Verhinderungsfall

 

1.         des Verbandsvorstehers Herrn Stadtdirektor Joachim Witt als allgemeinen Vertreter des Hauptverwaltungsbeamten der Stadt zu bestimmen,

 

2.         des stellvertretenden Verbandsvorstehers den vom Kreis Aachen Vorgeschlagenen zu bestimmen.

 

 

 

E.         Die Mitglieder des Stadtrates empfehlen den Vertreterinnen/Vertretern der Stadt in der Verbandsversammlung, zum Vorsitzenden Mitglied des Verwaltungsrates den Hauptverwaltungsbeamten der  Stadt Aachen vorzuschlagen und zu wählen.

           

 

 

F.         a) Der Stadtrat empfiehlt den Vertreterinnen/Vertretern der Stadt Aachen in der

                Verbandsversammlung, folgende Vertreter der Stadt für den Verwaltungsrat

                vorzuschlagen und zu wählen:

 

             1.            Frau/Herrn _________________ (Stellvertreter/in:_____________________)

             2.            Frau/Herrn _________________ (Stellvertreter/in:_____________________)

             3.            Frau/Herrn _________________ (Stellvertreter/in:_____________________)

             4.            Frau/Herrn _________________ (Stellvertreter/in:_____________________)

 


            Frau/Herrn ____wird vom Kreis vorgeschlagen___(Stellvertreter/in:_____________)

 

 

 

 

             b) Der Stadtrat empfiehlt den Vertreterinnen/Vertretern der Stadt Aachen in der

                 Verbandsversammlung, 

                 aufgrund des Wahlergebnisses im Vorschlagsverfahren für die Wahl der Dienstkräfte

                 der Sparkasse Aachen im Verwaltungsrat

 

             1.  Frau/Herrn_____________________  (Stellvertreter/in:______________________)

             2.  Frau/Herrn ____________________   (Stellvertreter/in:______________________)

             3.  Frau/Herrn ____________________   (Stellvertreter/in:______________________)

             4.  Frau/Herrn ____________________   (Stellvertreter/in:______________________)

 


                  Frau/Herrn _____________________ (Stellvertreter/in:______________________)

 

                  vorzuschlagen und zu wählen. Das Wahlergebnis der Personalversammlung der

                  Sparkasse wird am 15.10.2004 festgestellt. Der Rat kann daher erst am 3.11.2004

                  der Verbandsversammlung, die sich am 17.11.2004 konstituieren wird, einen

                  entsprechenden Vorschlag unterbreiten.

 

 

G.        Der Stadtrat empfiehlt den Vertreterinnen/Vertretern der Stadt Aachen in der Verbandsversammlung,

 

a)         zum 1. Stellvertreter des vorsitzenden Mitgliedes des Verwaltungsrates

            die/den vom Kreis Aachen Vorgeschlagene/n zu wählen.

 

b)         zum 2. Stellvertreter des vorsitzenden Mitgliedes des Verwaltungsrates

 

             Frau/Herrn___________________________________________________

 

            vorzuschlagen und zu wählen,

                                               

           

H.         Der Stadtrat empfiehlt den Vertreterinnen/Vertretern der Stadt Aachen in der Verbandsversammlung,  um/zur Hauptverwaltungsbeamten/in (sog. „Beanstandungsbeamter“) im Verwaltungsrat der Sparkasse den vom Kreis Aachen Vorgeschlagenen zu wählen.

 

 

I.          Die Mitglieder des Stadtrates empfehlen den Vertreterinnen/Vertretern der Stadt Aachen in der Verbandsversammlung

 

a)         zum Mitglied des Kreditausschusses gem. § 16 Abs. 2 SpkG den vom Kreis Aachen Vorgeschlagenen vorzuschlagen und zu wählen

 

sowie

 

b)         zu dessen/deren Stellvertreter/in den/die Hauptverwaltungsbeamten/in der Stadt Aachen vorzuschlagen und zu wählen.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Sachlage

 

Allgemeine Vorbemerkung:

 

Am 12.11.1992 haben Stadt und Kreis Aachen im Zusammenhang mit der Neubildung der

Sparkasse Aachen eine Vereinbarung getroffen, in der u.a. die paritätische Besetzung der

Gremien und die wechselnde Funktionsausübung geregelt sind. Hier von Bedeutung ist die

Vereinbarung zu § 5 “Verwaltungsrat”, da sich in diesem Organ die Zahl der

Vertreter im Verlauf der Wahlzeiten verringern soll:

 

 

§ 5 Verwaltungsrat

 

“(1)      Der erste Verwaltungsrat soll unter Inanspruchnahme einer Ausnahmeregelung nach §§ 31 und 52 SpG aus den derzeitigen 30 Mitgliedern bestehen, darunter 10 Vertreter der Dienstkräfte der Sparkasse.

 

In der nächsten Wahlzeit des Kreistages und des Stadtrates soll der Verwaltungsrat unter

Inanspruchnahme einer Ausnahmeregelung nach §§ 31 und 51 aus 24 Mitgliedern bestehen,

darunter 8 Vertreter der Dienstkräfte der Sparkasse.

 

Ab der übernächsten Wahlzeit des Kreistages und des Stadtrates richtet sich die

Zusammensetzung des Verwaltungsrates nach den jeweils geltenden Bestimmungen des SpG.”

 

In der nun beginnenden Wahlzeit des Kreistages und des Stadtrates besteht der Verwaltungsrat

nach § 9 Abs. 2 SpkG neben dem Vorsitzenden aus neun weiteren sachkundigen Mitgliedern

und fünf Dienstkräften der Sparkasse zuzüglich Stellvertreter. Da die Stadt den Vorsitzenden

stellt, reduziert sich somit wieder die Anzahl der weiteren zu entsendenden Vertreter der Stadt

auf vier.

 

Ergänzend hierzu wird auf die Ausführungen zu Buchstabe F. hingewiesen.

 

Zu Buchstabe A. des Beschlussvorschlages:

 

Verbandsversammlung:

 

Die Verbandsversammlung besteht gemäß § 4 Abs. 1 der Zweckverbandssatzung in Verbindung

mit § 2 der Vereinbarung zwischen Stadt und Kreis Aachen über die Neubildung der Sparkasse

Aachen vom 12.11.1992 aus 42 Vertretern der Verbandsmitglieder. Davon entsenden die

Verbandsmitglieder Stadt und Kreis Aachen jeweils die Hälfte. Die Mitglieder werden von den

Vertretungen der Verbandsmitglieder für die Dauer ihrer Wahlzeit aus ihrer Mitte oder aus dem

Kreis der Hauptverwaltungsbeamten der Verbandsmitglieder nach den Grundsätzen der

Verhältniswahl unter Beachtung der Ausschließungsgründe nach § 12 Abs. 1 und Abs. 2 SpkG

gewählt. In gleicher Weise ist für jedes Mitglied ein Stellvertreter zu wählen, der bei

Verhinderung des Mitgliedes dessen Aufgaben wahrnimmt.

 

Bei der Wahl sind die Ausschließungsgründe des § 12 Abs. 1 und 2 Sparkassengesetz - SpkG –

 zu beachten.

Danach dürfen der Zweckverbandsversammlung nicht angehören:

 

1.   a)            Dienstkräfte des Gewährträgers oder der Sparkassen; diese Beschränkung gilt nicht für Dienstkräfte nach § 9 Abs. 1 Buchstabe c) und Abs. 2 Buchstabe c); § 10 bleibt unberührt.

 

       b)            Personen, die Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Kommanditisten, Mitglieder des Vorstandes, Aufsichtsrats, Verwaltungsrates, Beirates oder der Vertretungsversammlung, Treuhänder, Leiter, Beamte, Angestellte oder Arbeiter oder Repräsentanten von Unternehmen sind, die gewerbsmäßig Bankgeschäfte betreiben oder vermitteln oder andere Finanzdienstleistungen erbringen oder die für Verbände dieser Unternehmen tätig sind. Dies gilt nicht für die Mitgliedschaft in Verwaltungs- oder Aufsichtsräten der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute, bei denen das Land, ein Landschaftsverband oder ein Sparkassen- und Giroverband an der Gewährträgerschaft beteiligt ist, sowie deren Tochterunternehmen und der mit den öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten im Verbund stehenden Unternehmen;

 

       c)            Beschäftigte der Steuerbehörden und der Deutschen POSTBANK AG und der Deutschen Post AG.

 

       d)  Inhaber und Dienstkräfte von Auskunfteien.

 

2.         Dem Verwaltungsrat dürfen ferner solche Personen nicht angehören, gegen die wegen eines Verbrechens oder eines Vermögensvergehens ein Strafverfahren gerichtlich anhängig oder eine Strafe verhängt worden ist, soweit und solange nach dem Gesetz über das Bundeszentralregister einer Behörde Auskunft erteilt werden darf, oder die als Schuldner in den letzten zehn Jahren in ein Insolvenzverfahren oder ein Verfahren zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verwickelt waren oder noch sind.

 

            Bisherige Delegierte der Stadt in der Verbandsversammlung waren:

                        Mitglieder:                                                       S­t­e­l­l­v­e­r­t­r­e­t­er/in:

                       Auf Vorschlag der Fraktion der CDU - FDP:

            1.            Ratsherr Josef Hubert Bruynswyck                Ratsfrau Dr. Margarethe Schmeer

            2.            Ratsherr Ferdinand Corsten                      Ratsherr Herbert Henn

            3.            Ratsfrau Gaby Breuer                         Ratsherr Horst Freudenberg

            4.            Ratsherr Rolf Schäfer                                              Ratsherr Hans Herff    ­

            5.            Ratsherr Arnold Gerets                         Ratsherr Prof. Dr. Peter Roggendorf   

            6.            Ratsherr Eberhard Büchel                         Ratsherr Wolfgang Königs

            7.            Ratsfrau Bernhardine Lüke                           Ratsherr Jürgen Lang

            8.            Ratsfrau Ruth Wilms                                     Ratsherr Marcel Philipp

            9.            Ratsherr Udo Mattes                                        Ratsherr Rolf Einmahl           


           10.       Ratsfrau Claudia Oleschinski                            Ratsfrau Marlis Köhne


           11.       Ratsherr Dr.-Ing. Martin Steppler                     sachk. Bürger Alexander Heyn

 

                       Auf Vorschlag der Fraktionen von SPD und Grünen:

           12.            Ratsfrau Renate Coracino                                Ratsfrau Birgit von Schwartzenberg

           13.       Ratsherr Klaus Becker                         Ratsfrau Eleonore Keller

           14.            Ratsherr Martin Künzer                                    Ratsherr Willy Hünerbein

           15.            Ratsherr Claus Haase                          Ratsherr Heiner März

           16.            Ratsherr Manfred Kuckelkorn                 Ratsherr Rolf Schäfer

           17.              Bürgermeisterin Astrid Ströbele                      Ratsfrau Sibylle Reuß

           18.       Ratsfrau Angelika Weinkauf                              Ratsfrau Margret Schulz


           19.       Ratsherr Hermann Josef Pilgram                            Ratsfrau Helga Gaube

           20.            Ratsfrau Christiane Rennert                                  Ratsfrau Monika Kuck

            ------------------------------------------------------------------------------------------------------

             21.            Oberbürgermeister Dr. Jürgen Linden             Stadtdirektor Joachim H. Witt

 

 

Für die folgenden Ausführungen unter B) bis I) gilt jeweils folgendes: Nach § 6 Abs. 4 der

Verbandssatzung kann die Vertretungskörperschaft eines jeden Verbandsmitgliedes dessen

Vertreter in der Verbandsversammlung zu einem bestimmten Abstimmungs- und Wahlverhalten

verbindlich aneisen. Es wird jedoch vorgeschlagen - wie es auch der Kreis Aachen praktiziert –

lediglich eine bestimmte Vorgehensweise zu empfehlen.

 

 

Zu Buchstabe B. des Beschlussvorschlages:

 

Vorsitzender/Stellvertretender Vorsitzender der Verbandsversammlung:

 

Gemäß § 5 Abs. 1 der Zweckverbandssatzung wählt die Verbandsversammlung aus ihrer Mitte

die oder den Vorsitzende(n) und deren oder dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter für jeweils

eine Wahlzeit der Vertretung der Verbandsmitglieder abwechselnd aus dem Kreis der Vertreter

der Verbandsmitglieder. Sie dürfen nicht der Vertretung desselben Verbandsmitgliedes

angehören.

 

Für die anstehende Wahlzeit kann die Stadt die/den stellvertretenden Vorsitzende/n

vorschlagen, während der Kreis den/die Vorsitzende/n vorschlagen kann.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle der Wahl des Hauptverwaltungsbeamten in die

Verbandsversammlung sein allgemeiner Vertreter zum stellvertretenden Verbandsvorsteher zu

wählen wäre (vgl. Buchstabe C.). (Damit darf der Oberbürgermeister nicht für die Wahl in die

Verbandsversammlung vorgeschlagen werden.)

 

In der abgelaufenen Wahlzeit war Herr Oberbürgermeister Dr. Linden zum Vorsitzenden der

Verbandsversammlung vorgeschlagen und gewählt worden.

 

 

 

Zu Buchstabe C. des Beschlussvorschlages:

 

Verbandsvorsteher / stellvertretender Verbandsvorsteher:

 

Gem. § 8 Abs. 1 der Zweckverbandssatzung werden der Verbandsvorsteher und dessen

Stellvertreter von der Verbandsversammlung abwechselnd aus dem Kreis der

Hauptverwaltungsbeamten der Verbandsmitglieder gewählt.

In der abgelaufenen Wahlzeit war der Landrat des Kreises zum Verbandsvorsteher

vorgeschlagen und gewählt worden. Die Funktion des stellvertretenden Verbandsvorstehers lag

beim Hauptverwaltungsbeamten der Stadt Aachen.

 

Für die anstehende Wahlzeit ist entsprechend den satzungsrechtlichen Regelungen der/die

Hauptverwaltungsbeamte der Stadt zum Verbandsvorsteher vorzuschlagen und zu wählen,

während der/die Hauptverwaltungsbeamte/in des Kreises zum stellvertretenden

Verbandsvorsteher vorzuschlagen und zu wählen ist (siehe Ausführungen zu

Buchstabe C.).

Den Mitgliedern der Stadt in der Verbandsversammlung wird zugleich empfohlen, den

stellvertretenden Verbandsvorsteher auf Vorschlag des Kreises zu wählen.

Zu Buchstabe D. des Beschlussvorschlages:

Unterzeichnung verpflichtender Erklärungen im Verhinderungsfall des

Verbandsvorstehers/Stellvertreters:

 

Gemäß § 10 Satz 2 der Zweckverbandssatzung erfolgt die Unterzeichnung verpflichtender

Erklärungen des Zweckverbandes im Verhinderungsfall des Verbandsvorstehers bzw. seines

Stellvertreters durch Beamte/Angestellte der Verbandsmitglieder, die von der

Verbandsversammlung bestimmt werden. Es ist zweckmäßig, hierfür seitens der

Stadt Aachen den Vertreter im Amt, Herrn Stadtdirektor Witt, zu bestimmen.

 

 

Zu Buchstabe E. des Beschlussvorschlages:

 

Vorsitzendes Mitglied des Verwaltungsrates:

 

Gemäß § 10 SpkG wählt die Verbandsversammlung eines ihrer Mitglieder oder den/die

Hauptverwaltungsbeamten/in eines Zweckverbandsmitgliedes zum Vorsitzenden des

Verwaltungsrates. Nach § 5 Abs. 3 der o.a. Vereinbarung (Siehe Buchstabe A.) und  § 6 Abs. 1

der Zweckverbandssatzung wurde in der abgelaufenen Wahlzeit zum vorsitzenden Mitglied der

Hauptverwaltungsbeamte des Kreises Aachen gewählt.

 

Da gem. § 1 Abs. 2 der o.a. Vereinbarung unter anderem der Vorsitzende des Verwaltungsrates

nach Beendigung der laufenden Wahlzeit der Vertretungen der Verbandsmitglieder für jeweils

eine Wahlzeit abwechselnd vom Kreis und von der Stadt gestellt werden sollen, hat nunmehr die

Stadt Aachen das Besetzungsrecht.

 

 

Zu Buchstabe F. des Beschlussvorschlages:

 

a) Wahl der vom Stadtrat vorzuschlagenden 4 Vertreter im Verwaltungsrat

 

Gemäß § 11 Abs. 1 SpkG werden die Mitglieder des Verwaltungsrates nach § 9 Abs. Abs. 2

Buchst. b) von der Vertretung des Gewährträgers für die Dauer der Wahlzeit der Vertretung des

Gewährträgers nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gem. § 50 Abs. 3 Satz 1 bis 4 GO

NRW gewählt; wählbar sind auch sachkundige Bürgerinnen und Bürger, die den Vertretungen

der Zweckverbandsmitglieder angehören können. Nach demselben Verfahren ist für jedes

Mitglied ein/e Stellvertreter/in zu wählen, der/die bei Verhinderung des Mitgliedes dessen

Aufgaben wahrnimmt. Mitglied des Verwaltungsrates kann nicht werden, bei dem

Ausschließungsgründe gem § 12 Abs. 1 und 2 SpKG vorliegen - vgl. Ausführungen zu

Buchstabe A. -

 

In der nun beginnenden Wahlperiode des Stadtrates und des Kreistages besteht der

Verwaltungsrat nach § 9 Abs. 2 SpkG neben dem Vorsitzenden aus neun weiteren

sachkundigen Mitgliedern und fünf Dienstkräften der Sparkasse zuzüglich Stellvertreter. Da die

Stadt Aachen den Vorsitzenden des Verwaltungsrates stellt, erhält sie bei den von der

Verbandsversammlung zu wählenden weiteren sachkundigen Mitgliedern ein Mandat weniger

als der Kreis Aachen (§ 6 Abs. 3 der Verbandssatzung sowie § 5 Abs. 2 der o.a. Vereinbarung).

Die Stadt erhält einen Stellvertreter mehr.  Das bedeutet, dass die Stadt Aachen für vier der zu

wählenden neun weiteren sachkundigen Mitglieder und für fünf der zu wählenden Stellvertreter

ein Vorschlagsrecht hat.

 

Nach § 6 Abs. 2 der Zweckverbandssatzung hat die Wahl des Verwaltungsrates so zu erfolgen,

dass - unbeschadet der nach § 9 SpkG auf die Vertreter der Dienstkräfte der Sparkasse

entfallenden Sitze - auf die Verbandsmitglieder Kreis Aachen und Stadt Aachen je eine gleiche

Anzahl von Sitzen entfällt. Schlägt der Rat der Stadt Eschweiler aufgrund der zwischen der

Stadt Eschweiler und dem Kreis Aachen geschlossenen Vereinbarung vom 09. Juni 1958

einen Bürger als weiteres sachkundiges Mitglied i.S. d. § 9 Abs. 2 Buchstabe b) SpkG vor, so ist

ein auf den Kreis Aachen entfallender Sitz entsprechend zu besetzen.

 

Bisher waren folgende Vertreter der Stadt Aachen Mitglied im Verwaltungsrat:

 

Mitglieder:

 

1.            Ratsherr Dr. Ulrich Daldrup                                 - CDU

2.         sachk. Bürger Jürgen Drewes                      - CDU

3.            Ratsherr Rolf Einmahl                                 - CDU

               - 1. stellv. Vorsitzender -

4.            Ratsherr Claus Haase                          - SPD

5.            Bürgermeisterin Astrid Ströbele                      - SPD

 

Stellvertreter/in:

 

1.             Ratsherr Prof. Dr. Erhard Möller               - CDU

2.             Kreistagsabgeordneter Hans Ferfer

3.             Ratsherr Harald Baal                                        - CDU

4.             Ratsfrau Margret Schulz                         - SPD

5.             Ratsfrau Angelika Weinkauf                              - SPD

                       

 

b) Wahl der Dienstkräfte der Sparkasse Aachen im Verwaltungsrat:

 

Die fünf Mitarbeitervertreter im Verwaltungsrat werden gem. § 9 Abs. Abs. 2 Buchstabe c) aus

einem Vorschlag der Personalversammlung der Sparkasse gewählt. Das Wahlergebnis wird

nach der Personalversammlung der Stadt mitgeteilt. Es wird empfohlen, entsprechend dem

Votum der Bediensteten der Sparkasse Aachen zu wählen und die Wahlvorschläge in der

Reihenfolge der höchsten Stimmenzahlen zu berücksichtigen. Gleiches gilt für die

Stellvertreterinnen/Stellvertreter.

Das Wahlergebnis der Personalversammlung der Sparkasse wird am  15.10.2004 festgestellt.

Der Rat kann daher erst am 3.11.2004 der Verbandsversammlung, die sich am 17.11.2004

konstituieren wird, einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten.

 

 

 

Zu Buchstabe G. des Beschlussvorschlages:

 

1. und 2. Stellvertreter des vorsitzenden Mitgliedes des Verwaltungsrates:

 

Nach § 10 Abs. 2 SpkG wählt die Vertretung des Gewährträgers aus den Mitgliedern des

Verwaltungsrates einen 1. und 2. Stellvertreter des vorsitzenden Mitgliedes.

 

Gemäß § 5 Abs. 3 der o.a. Vereinbarung war in der abgelaufenen Wahlzeit zum 1. Stellvertreter

des vorsitzenden Mitgliedes der von der Stadt Aachen Vorgeschlagene, Herr RH Rolf Einmahl,

sowie zum 2. Stellvertreter des vorsitzenden Mitgliedes der Vertreter des Kreises, Herr KTA

Klaus Dieter Wolf, gewählt worden. Da nach § 1 Abs. 2 dieser Vereinbarung u.a. auch die

Stellvertreter des vorsitzenden Mitgliedes des Verwaltungsrates nach Beendigung

der laufenden Wahlzeit der Vertretungen der Verbandsmitglieder für jeweils eine Wahlzeit

abwechselnd vom Kreis und von der Stadt gestellt werden sollen, hat die Stadt nunmehr das

Vorschlagsrecht für den 2. Stellvertreter und der Kreis dieses für den 1. Stellvertreter des

vorsitzenden Mitgliedes.

 

 

Zu Buchstabe H. des Beschlussvorschlages:

 

Hauptverwaltungsbeamte (sog. “Beanstandungsbeamter”):

 

Wird gem. § 10 Abs. 3 SpkG die Sitzung des Verwaltungsrates nicht von einer

Hauptverwaltungsbeamtin oder einem Hauptverwaltungsbeamten geleitet, so nimmt ein/e

Hauptverwaltungsbeamter/in an der Sitzung teil. Bei Zweckverbandssparkassen wählt die

Vertretung des Zweckverbandes den/ die Hauptverwaltungsbeamten/in oder

aus dem Kreis der Hauptverwaltungsbeamten/innen der Zweckverbandsmitglieder.

 

 

Zu Buchstabe I. des Beschlussvorschlages:

 

Mitglied /Stellvertreter des Kreditausschusses:

 

Gemäß § 16 Abs. 1 des SpkG besteht der Kreditausschuss aus höchstens fünf Mitgliedern. In

§ 16 Abs. 2 des SpkG ist geregelt, dass ein Mitglied der/die Hauptverwaltungsbeamte/in des

Gewährträgers ist, im Falle der Verhinderung der Vertreterin oder des Vertreters im Amt. Bei

Zweckverbandssparkassen wählt die Vertretung des Zweckverbandes das Mitglied und

einen/eine Stellvertreter/in für die Dauer der Wahlzeit der Vertretung des Gewährträgers aus

dem Kreise der Hauptverwaltungsbeamten/innen der Zweckverbandsmitglieder.

 

Ergänzender Hinweis zur Besetzung des Beirates:

 

In § 8 der Vereinbarung zwischen Stadt Aachen und Kreis Aachen vom 12.11.1992 ist

festgelegt, dass als beratendes Gremium ein Beirat gegründet wird, der die Sparkasse Aachen

vor dem Hintergrund der Umstrukturierung der Region, insbesondere im Bereich der

Wirtschaftsförderung, beraten und unterstützen soll. Der Beirat besteht aus 27 Mitgliedern, die

von der Verbandsversammlung unter Beachtung der Ausschließungsgründe nach § 12 Abs. 1

und 2 SpkG - vgl. Ausführungen zu Buchstabe A. - berufen werden.

 

Jeweils ein Drittel soll auf Vorschlag der Stadt Aachen, des Kreises Aachen und des

Verwaltungsrates berufen werden. Die auf Vorschlag des Verwaltungsrates zu berufenden

Mitglieder sollen aus der Wirtschaft kommen. Dazu gehören auch Vertreter von

Selbstverwaltungseinrichtungen der Wirtschaft, von Wirtschaftsverbänden und

des DGB.

 

Im Hinblick auf die zuvor notwendige Konstituierung des Stadtrates beabsichtigt die Verwaltung

über die zu unterbreitenden Vorschläge in der Sitzung des Stadtrates am 3.11.2004 bzw.

17.11.2004 im Wege einer gesonderten Beschlussvorlage beraten und beschließen zu lassen.

Mit der Sparkasse wurde diese Terminierung abgestimmt vor dem Hintergrund, dass die dortige

Konstituierung des Verwaltungsrates, der ein Drittel der Beiratsmitglieder vorschlagen wird, am

10.12.2004 stattfindet.

 

 

Die Stadt Aachen hat der Verbandsversammlung zur Berufung in den Beirat zur Zeit folgende

Beiratsmitglieder

vorgeschlagen:

Herr Dr. Ing. Baier                                        Stadt- und Verkehrsplanung

Herr Prof. Dr. Herrman-Josef Buchkremer            Fachhochschule

Herr Drucks                                                    Handel

Herr Dr. Herbert Falter                           Unternehmer

Herr Friedhoff                                                  Rechtsanwalt

Herr Ludwig                                                     Handwerk

Frau Mohnè                                                     Handel

Herr Prof. Steffenhagen                          RWTH Aachen

Herr Winnen                                                    Kreishandwerkerschaft

 

 

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