Entscheidungsvorlage - 0032/ FB 01/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Gremien der Sparkasse Aachen und weiterer ZweckverbändeWahl der Vertreter/innen der Stadt Aachen in die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Kreis Aachen - Stadt Aachen sowie Empfehlungen für die anstehenden Entscheidungen in der Verbandsversammlung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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|
|
13.10.2004
| |||
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03.11.2004
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die
Mitglieder des Stadtrates treffen für die Dauer ihrer Wahlzeit hinsichtlich des
Sparkassenzweckverbandes
Kreis Aachen - Stadt Aachen folgende Entscheidungen:
A. Sie
entsenden als Mitglieder der Stadt Aachen in die Verbandsversammlung des
Sparkassenzweckverbandes Kreis Aachen - Stadt Aachen
1. Frau/Herrn_______________________ -
als Vertreter der Verwaltung -
und
als dessen/deren Stellvertreter/in
Frau/Herrn_______________________
2. Frau/Herrn
_______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)
3. Frau/Herrn
_______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)
4. Frau/Herrn
_______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)
5. Frau/Herrn
_______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)
6. Frau/Herrn
_______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)
7. Frau/Herrn
_______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)
8. Frau/Herrn
_______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)
9. Frau/Herrn
_______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)
10. Frau/Herrn
_______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)
11. Frau/Herrn
_______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)
12. Frau/Herrn
_______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)
13. Frau/Herrn
_______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)
15. Frau/Herrn
_______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)
16. Frau/Herrn
_______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)
17. Frau/Herrn
_______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)
18. Frau/Herrn
_______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)
19. Frau/Herrn
_______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)
20. Frau/Herrn
_______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)
21. Frau/Herrn
_______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)
B. Die
Mitglieder des Stadtrates empfehlen den Vertreterinnen/Vertretern der Stadt in
der Verbandsversammlung, zum Vorsitzenden der Verbandsversammlung den vom Kreis
Aachen Vorgeschlagenen zu wählen und zum stellvertretenden Vorsitzenden der
Verbandsversammlung
Frau/Herrn____________________________________________ vorzuschlagen und
zu wählen.
C. Die
Mitglieder des Stadtrates empfehlen den Vertreterinnen/Vertretern der Stadt
Aachen in der Verbandsversammlung
1. zum
Verbandsvorsteher die/den Hauptverwaltungsbeamten/in der Stadt Aachen
vorzuschlagen und zu wählen und
2. zum
stellvertretenden Verbandsvorsteher den/die vom Kreis Aachen Vorgeschlagenen zu
wählen.
D. Die
Mitglieder des Stadtrates empfehlen den Vertreterinnen/Vertretern der Stadt in
der Verbandsversammlung, für die Unterzeichnung verpflichtender Erklärungen im
Verhinderungsfall
1. des
Verbandsvorstehers Herrn Stadtdirektor Joachim Witt als allgemeinen Vertreter
des Hauptverwaltungsbeamten der Stadt zu bestimmen,
2. des
stellvertretenden Verbandsvorstehers den vom Kreis Aachen Vorgeschlagenen zu
bestimmen.
E. Die
Mitglieder des Stadtrates empfehlen den Vertreterinnen/Vertretern der Stadt in
der Verbandsversammlung, zum Vorsitzenden Mitglied des Verwaltungsrates den
Hauptverwaltungsbeamten der Stadt
Aachen vorzuschlagen und zu wählen.
F. a)
Der Stadtrat empfiehlt den Vertreterinnen/Vertretern der Stadt Aachen in der
Verbandsversammlung, folgende Vertreter der Stadt für den Verwaltungsrat
vorzuschlagen und zu wählen:
1. Frau/Herrn
_________________ (Stellvertreter/in:_____________________)
2. Frau/Herrn
_________________ (Stellvertreter/in:_____________________)
3. Frau/Herrn
_________________ (Stellvertreter/in:_____________________)
4. Frau/Herrn
_________________ (Stellvertreter/in:_____________________)
Frau/Herrn
____wird vom Kreis vorgeschlagen___(Stellvertreter/in:_____________)
b)
Der Stadtrat empfiehlt den Vertreterinnen/Vertretern der Stadt Aachen in der
Verbandsversammlung,
aufgrund des Wahlergebnisses im Vorschlagsverfahren für die Wahl der
Dienstkräfte
der Sparkasse Aachen im Verwaltungsrat
1.
Frau/Herrn_____________________
(Stellvertreter/in:______________________)
2. Frau/Herrn
____________________
(Stellvertreter/in:______________________)
3. Frau/Herrn ____________________
(Stellvertreter/in:______________________)
4. Frau/Herrn
____________________
(Stellvertreter/in:______________________)
Frau/Herrn _____________________
(Stellvertreter/in:______________________)
vorzuschlagen
und zu wählen. Das Wahlergebnis der Personalversammlung der
Sparkasse wird am 15.10.2004 festgestellt. Der Rat kann daher erst am
3.11.2004
der Verbandsversammlung, die sich am 17.11.2004 konstituieren wird,
einen
entsprechenden Vorschlag unterbreiten.
G. Der
Stadtrat empfiehlt den Vertreterinnen/Vertretern der Stadt Aachen in der
Verbandsversammlung,
a) zum
1. Stellvertreter des vorsitzenden Mitgliedes des Verwaltungsrates
die/den
vom Kreis Aachen Vorgeschlagene/n zu wählen.
b) zum
2. Stellvertreter des vorsitzenden Mitgliedes des Verwaltungsrates
Frau/Herrn___________________________________________________
vorzuschlagen und zu wählen,
H. Der
Stadtrat empfiehlt den Vertreterinnen/Vertretern der Stadt Aachen in der
Verbandsversammlung, um/zur
Hauptverwaltungsbeamten/in (sog. „Beanstandungsbeamter“) im Verwaltungsrat der
Sparkasse den vom Kreis Aachen Vorgeschlagenen zu wählen.
I. Die
Mitglieder des Stadtrates empfehlen den Vertreterinnen/Vertretern der Stadt
Aachen in der Verbandsversammlung
a) zum
Mitglied des Kreditausschusses gem. § 16 Abs. 2 SpkG den vom Kreis Aachen
Vorgeschlagenen vorzuschlagen und zu wählen
sowie
b) zu
dessen/deren Stellvertreter/in den/die Hauptverwaltungsbeamten/in der Stadt
Aachen vorzuschlagen und zu wählen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Sachlage
Allgemeine
Vorbemerkung:
Am
12.11.1992 haben Stadt und Kreis Aachen im Zusammenhang mit der Neubildung der
Sparkasse
Aachen eine Vereinbarung getroffen, in der u.a. die paritätische Besetzung der
Gremien
und die wechselnde Funktionsausübung geregelt sind. Hier von Bedeutung ist die
Vereinbarung
zu § 5 “Verwaltungsrat”, da sich in diesem Organ die Zahl der
Vertreter
im Verlauf der Wahlzeiten verringern soll:
§ 5
Verwaltungsrat
“(1) Der erste
Verwaltungsrat soll unter Inanspruchnahme einer Ausnahmeregelung nach §§ 31 und
52 SpG aus den derzeitigen 30 Mitgliedern bestehen, darunter 10 Vertreter der
Dienstkräfte der Sparkasse.
In der
nächsten Wahlzeit des Kreistages und des Stadtrates soll der Verwaltungsrat
unter
Inanspruchnahme
einer Ausnahmeregelung nach §§ 31 und 51 aus 24 Mitgliedern bestehen,
darunter 8
Vertreter der Dienstkräfte der Sparkasse.
Ab der übernächsten
Wahlzeit des Kreistages und des Stadtrates richtet sich die
Zusammensetzung
des Verwaltungsrates nach den jeweils geltenden Bestimmungen des SpG.”
In der nun
beginnenden Wahlzeit des Kreistages und des Stadtrates besteht der
Verwaltungsrat
nach § 9
Abs. 2 SpkG neben dem Vorsitzenden aus neun weiteren sachkundigen Mitgliedern
und fünf
Dienstkräften der Sparkasse zuzüglich Stellvertreter. Da die Stadt den
Vorsitzenden
stellt,
reduziert sich somit wieder die Anzahl der weiteren zu entsendenden Vertreter
der Stadt
auf vier.
Ergänzend
hierzu wird auf die Ausführungen zu Buchstabe F. hingewiesen.
Zu
Buchstabe A. des Beschlussvorschlages:
Verbandsversammlung:
Die
Verbandsversammlung besteht gemäß § 4 Abs. 1 der Zweckverbandssatzung in
Verbindung
mit § 2
der Vereinbarung zwischen Stadt und Kreis Aachen über die Neubildung der
Sparkasse
Aachen vom
12.11.1992 aus 42 Vertretern der Verbandsmitglieder. Davon entsenden die
Verbandsmitglieder
Stadt und Kreis Aachen jeweils die Hälfte. Die Mitglieder werden von den
Vertretungen
der Verbandsmitglieder für die Dauer ihrer Wahlzeit aus ihrer Mitte oder aus
dem
Kreis der
Hauptverwaltungsbeamten der Verbandsmitglieder nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl
unter Beachtung der Ausschließungsgründe nach § 12 Abs. 1 und Abs. 2 SpkG
gewählt.
In gleicher Weise ist für jedes Mitglied ein Stellvertreter zu wählen, der bei
Verhinderung
des Mitgliedes dessen Aufgaben wahrnimmt.
Bei der
Wahl sind die Ausschließungsgründe des § 12 Abs. 1 und 2 Sparkassengesetz -
SpkG –
zu beachten.
Danach
dürfen der Zweckverbandsversammlung nicht angehören:
1. a) Dienstkräfte
des Gewährträgers oder der Sparkassen; diese Beschränkung gilt nicht für
Dienstkräfte nach § 9 Abs. 1 Buchstabe c) und Abs. 2 Buchstabe c); § 10 bleibt
unberührt.
b) Personen,
die Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Kommanditisten, Mitglieder des
Vorstandes, Aufsichtsrats, Verwaltungsrates, Beirates oder der
Vertretungsversammlung, Treuhänder, Leiter, Beamte, Angestellte oder Arbeiter
oder Repräsentanten von Unternehmen sind, die gewerbsmäßig Bankgeschäfte
betreiben oder vermitteln oder andere Finanzdienstleistungen erbringen oder die
für Verbände dieser Unternehmen tätig sind. Dies gilt nicht für die
Mitgliedschaft in Verwaltungs- oder Aufsichtsräten der öffentlich-rechtlichen
Kreditinstitute, bei denen das Land, ein Landschaftsverband oder ein
Sparkassen- und Giroverband an der Gewährträgerschaft beteiligt ist, sowie
deren Tochterunternehmen und der mit den öffentlich-rechtlichen
Kreditinstituten im Verbund stehenden Unternehmen;
c) Beschäftigte
der Steuerbehörden und der Deutschen POSTBANK AG und der Deutschen Post AG.
d) Inhaber und Dienstkräfte von
Auskunfteien.
2. Dem
Verwaltungsrat dürfen ferner solche Personen nicht angehören, gegen die wegen
eines Verbrechens oder eines Vermögensvergehens ein Strafverfahren gerichtlich
anhängig oder eine Strafe verhängt worden ist, soweit und solange nach dem
Gesetz über das Bundeszentralregister einer Behörde Auskunft erteilt werden
darf, oder die als Schuldner in den letzten zehn Jahren in ein
Insolvenzverfahren oder ein Verfahren zur Abgabe einer eidesstattlichen
Versicherung verwickelt waren oder noch sind.
Bisherige Delegierte der Stadt in der Verbandsversammlung waren:
Mitglieder: Stellvertreter/in:
Auf Vorschlag der Fraktion der CDU - FDP:
1. Ratsherr
Josef Hubert Bruynswyck Ratsfrau
Dr. Margarethe Schmeer
2. Ratsherr
Ferdinand Corsten Ratsherr
Herbert Henn
3. Ratsfrau
Gaby Breuer Ratsherr
Horst Freudenberg
4. Ratsherr
Rolf Schäfer
Ratsherr Hans Herff
5. Ratsherr
Arnold Gerets Ratsherr
Prof. Dr. Peter Roggendorf
6. Ratsherr
Eberhard Büchel Ratsherr
Wolfgang Königs
7. Ratsfrau
Bernhardine Lüke
Ratsherr Jürgen Lang
8. Ratsfrau
Ruth Wilms
Ratsherr Marcel Philipp
9. Ratsherr
Udo Mattes Ratsherr
Rolf Einmahl
10.
Ratsfrau Claudia Oleschinski
Ratsfrau Marlis Köhne
11.
Ratsherr Dr.-Ing. Martin Steppler sachk.
Bürger Alexander Heyn
Auf
Vorschlag der Fraktionen von SPD und Grünen:
12. Ratsfrau
Renate Coracino Ratsfrau
Birgit von Schwartzenberg
13.
Ratsherr Klaus Becker Ratsfrau
Eleonore Keller
14. Ratsherr
Martin Künzer Ratsherr
Willy Hünerbein
15. Ratsherr
Claus Haase Ratsherr
Heiner März
16. Ratsherr
Manfred Kuckelkorn Ratsherr
Rolf Schäfer
17. Bürgermeisterin
Astrid Ströbele Ratsfrau
Sibylle Reuß
18.
Ratsfrau Angelika Weinkauf
Ratsfrau Margret Schulz
19.
Ratsherr Hermann Josef Pilgram
Ratsfrau
Helga Gaube
20. Ratsfrau
Christiane Rennert
Ratsfrau Monika Kuck
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21. Oberbürgermeister
Dr. Jürgen Linden Stadtdirektor
Joachim H. Witt
Für die
folgenden Ausführungen unter B) bis I) gilt jeweils folgendes: Nach § 6 Abs. 4
der
Verbandssatzung
kann die Vertretungskörperschaft eines jeden Verbandsmitgliedes dessen
Vertreter
in der Verbandsversammlung zu einem bestimmten Abstimmungs- und Wahlverhalten
verbindlich
aneisen. Es wird jedoch vorgeschlagen - wie es auch der Kreis Aachen
praktiziert –
lediglich
eine bestimmte Vorgehensweise zu empfehlen.
Zu Buchstabe
B. des Beschlussvorschlages:
Vorsitzender/Stellvertretender
Vorsitzender der Verbandsversammlung:
Gemäß § 5
Abs. 1 der Zweckverbandssatzung wählt die Verbandsversammlung aus ihrer Mitte
die oder
den Vorsitzende(n) und deren oder dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter
für jeweils
eine
Wahlzeit der Vertretung der Verbandsmitglieder abwechselnd aus dem Kreis der
Vertreter
der
Verbandsmitglieder. Sie dürfen nicht der Vertretung desselben
Verbandsmitgliedes
angehören.
Für die
anstehende Wahlzeit kann die Stadt die/den stellvertretenden Vorsitzende/n
vorschlagen,
während der Kreis den/die Vorsitzende/n vorschlagen kann.
Es wird
darauf hingewiesen, dass im Falle der Wahl des Hauptverwaltungsbeamten in die
Verbandsversammlung
sein allgemeiner Vertreter zum stellvertretenden Verbandsvorsteher zu
wählen
wäre (vgl. Buchstabe C.). (Damit darf der Oberbürgermeister nicht für die Wahl
in die
Verbandsversammlung
vorgeschlagen werden.)
In der
abgelaufenen Wahlzeit war Herr Oberbürgermeister Dr. Linden zum Vorsitzenden
der
Verbandsversammlung
vorgeschlagen und gewählt worden.
Zu
Buchstabe C. des Beschlussvorschlages:
Verbandsvorsteher
/ stellvertretender Verbandsvorsteher:
Gem. § 8
Abs. 1 der Zweckverbandssatzung werden der Verbandsvorsteher und dessen
Stellvertreter
von der Verbandsversammlung abwechselnd aus dem Kreis der
Hauptverwaltungsbeamten
der Verbandsmitglieder gewählt.
In der
abgelaufenen Wahlzeit war der Landrat des Kreises zum Verbandsvorsteher
vorgeschlagen
und gewählt worden. Die Funktion des stellvertretenden Verbandsvorstehers lag
beim
Hauptverwaltungsbeamten der Stadt Aachen.
Für die
anstehende Wahlzeit ist entsprechend den satzungsrechtlichen Regelungen der/die
Hauptverwaltungsbeamte
der Stadt zum Verbandsvorsteher vorzuschlagen und zu wählen,
während
der/die Hauptverwaltungsbeamte/in des Kreises zum stellvertretenden
Verbandsvorsteher
vorzuschlagen und zu wählen ist (siehe Ausführungen zu
Buchstabe
C.).
Den
Mitgliedern der Stadt in der Verbandsversammlung wird zugleich empfohlen, den
stellvertretenden
Verbandsvorsteher auf Vorschlag des Kreises zu wählen.
Zu
Buchstabe D. des Beschlussvorschlages:
Unterzeichnung
verpflichtender Erklärungen im Verhinderungsfall des
Verbandsvorstehers/Stellvertreters:
Gemäß § 10
Satz 2 der Zweckverbandssatzung erfolgt die Unterzeichnung verpflichtender
Erklärungen
des Zweckverbandes im Verhinderungsfall des Verbandsvorstehers bzw. seines
Stellvertreters
durch Beamte/Angestellte der Verbandsmitglieder, die von der
Verbandsversammlung
bestimmt werden. Es ist zweckmäßig, hierfür seitens der
Stadt
Aachen den Vertreter im Amt, Herrn Stadtdirektor Witt, zu bestimmen.
Zu
Buchstabe E. des Beschlussvorschlages:
Vorsitzendes
Mitglied des Verwaltungsrates:
Gemäß § 10
SpkG wählt die Verbandsversammlung eines ihrer Mitglieder oder den/die
Hauptverwaltungsbeamten/in
eines Zweckverbandsmitgliedes zum Vorsitzenden des
Verwaltungsrates.
Nach § 5 Abs. 3 der o.a. Vereinbarung (Siehe Buchstabe A.) und § 6 Abs. 1
der
Zweckverbandssatzung wurde in der abgelaufenen Wahlzeit zum vorsitzenden
Mitglied der
Hauptverwaltungsbeamte
des Kreises Aachen gewählt.
Da gem. §
1 Abs. 2 der o.a. Vereinbarung unter anderem der Vorsitzende des
Verwaltungsrates
nach
Beendigung der laufenden Wahlzeit der Vertretungen der Verbandsmitglieder für
jeweils
eine
Wahlzeit abwechselnd vom Kreis und von der Stadt gestellt werden sollen, hat
nunmehr die
Stadt
Aachen das Besetzungsrecht.
Zu
Buchstabe F. des Beschlussvorschlages:
a) Wahl
der vom Stadtrat vorzuschlagenden 4 Vertreter im Verwaltungsrat
Gemäß § 11
Abs. 1 SpkG werden die Mitglieder des Verwaltungsrates nach § 9 Abs. Abs. 2
Buchst. b)
von der Vertretung des Gewährträgers für die Dauer der Wahlzeit der Vertretung
des
Gewährträgers
nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gem. § 50 Abs. 3 Satz 1 bis 4 GO
NRW
gewählt; wählbar sind auch sachkundige Bürgerinnen und Bürger, die den
Vertretungen
der
Zweckverbandsmitglieder angehören können. Nach demselben Verfahren ist für
jedes
Mitglied
ein/e Stellvertreter/in zu wählen, der/die bei Verhinderung des Mitgliedes
dessen
Aufgaben
wahrnimmt. Mitglied des Verwaltungsrates kann nicht werden, bei dem
Ausschließungsgründe
gem § 12 Abs. 1 und 2 SpKG vorliegen - vgl. Ausführungen zu
Buchstabe
A. -
In der nun
beginnenden Wahlperiode des Stadtrates und des Kreistages besteht der
Verwaltungsrat
nach § 9 Abs. 2 SpkG neben dem Vorsitzenden aus neun weiteren
sachkundigen
Mitgliedern und fünf Dienstkräften der Sparkasse zuzüglich Stellvertreter. Da
die
Stadt
Aachen den Vorsitzenden des Verwaltungsrates stellt, erhält sie bei den von der
Verbandsversammlung
zu wählenden weiteren sachkundigen Mitgliedern ein Mandat weniger
als der
Kreis Aachen (§ 6 Abs. 3 der Verbandssatzung sowie § 5 Abs. 2 der o.a.
Vereinbarung).
Die Stadt
erhält einen Stellvertreter mehr.
Das bedeutet, dass die Stadt Aachen für vier der zu
wählenden
neun weiteren sachkundigen Mitglieder und für fünf der zu wählenden
Stellvertreter
ein
Vorschlagsrecht hat.
Nach § 6
Abs. 2 der Zweckverbandssatzung hat die Wahl des Verwaltungsrates so zu
erfolgen,
dass -
unbeschadet der nach § 9 SpkG auf die Vertreter der Dienstkräfte der Sparkasse
entfallenden
Sitze - auf die Verbandsmitglieder Kreis Aachen und Stadt Aachen je eine gleiche
Anzahl von
Sitzen entfällt. Schlägt der Rat der Stadt Eschweiler aufgrund der zwischen der
Stadt
Eschweiler und dem Kreis Aachen geschlossenen Vereinbarung vom 09. Juni 1958
einen
Bürger als weiteres sachkundiges Mitglied i.S. d. § 9 Abs. 2 Buchstabe b) SpkG
vor, so ist
ein auf
den Kreis Aachen entfallender Sitz entsprechend zu besetzen.
Bisher
waren folgende Vertreter der Stadt Aachen Mitglied im Verwaltungsrat:
Mitglieder:
1. Ratsherr
Dr. Ulrich Daldrup - CDU
2. sachk.
Bürger Jürgen Drewes -
CDU
3. Ratsherr
Rolf Einmahl -
CDU
- 1. stellv. Vorsitzender -
4. Ratsherr
Claus Haase -
SPD
5. Bürgermeisterin
Astrid Ströbele -
SPD
Stellvertreter/in:
1. Ratsherr
Prof. Dr. Erhard Möller -
CDU
2. Kreistagsabgeordneter
Hans Ferfer
3. Ratsherr
Harald Baal - CDU
4. Ratsfrau
Margret Schulz -
SPD
5. Ratsfrau
Angelika Weinkauf - SPD
b) Wahl
der Dienstkräfte der Sparkasse Aachen im Verwaltungsrat:
Die fünf
Mitarbeitervertreter im Verwaltungsrat werden gem. § 9 Abs. Abs. 2 Buchstabe c)
aus
einem
Vorschlag der Personalversammlung der Sparkasse gewählt. Das Wahlergebnis wird
nach der
Personalversammlung der Stadt mitgeteilt. Es wird empfohlen, entsprechend dem
Votum der
Bediensteten der Sparkasse Aachen zu wählen und die Wahlvorschläge in der
Reihenfolge
der höchsten Stimmenzahlen zu berücksichtigen. Gleiches gilt für die
Stellvertreterinnen/Stellvertreter.
Das
Wahlergebnis der Personalversammlung der Sparkasse wird am 15.10.2004 festgestellt.
Der Rat
kann daher erst am 3.11.2004 der Verbandsversammlung, die sich am 17.11.2004
konstituieren
wird, einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten.
Zu
Buchstabe G. des Beschlussvorschlages:
1. und 2.
Stellvertreter des vorsitzenden Mitgliedes des Verwaltungsrates:
Nach § 10
Abs. 2 SpkG wählt die Vertretung des Gewährträgers aus den Mitgliedern des
Verwaltungsrates
einen 1. und 2. Stellvertreter des vorsitzenden Mitgliedes.
Gemäß § 5
Abs. 3 der o.a. Vereinbarung war in der abgelaufenen Wahlzeit zum 1.
Stellvertreter
des
vorsitzenden Mitgliedes der von der Stadt Aachen Vorgeschlagene, Herr RH Rolf
Einmahl,
sowie zum
2. Stellvertreter des vorsitzenden Mitgliedes der Vertreter des Kreises, Herr
KTA
Klaus
Dieter Wolf, gewählt worden. Da nach § 1 Abs. 2 dieser Vereinbarung u.a. auch
die
Stellvertreter
des vorsitzenden Mitgliedes des Verwaltungsrates nach Beendigung
der
laufenden Wahlzeit der Vertretungen der Verbandsmitglieder für jeweils eine
Wahlzeit
abwechselnd
vom Kreis und von der Stadt gestellt werden sollen, hat die Stadt nunmehr das
Vorschlagsrecht
für den 2. Stellvertreter und der Kreis dieses für den 1. Stellvertreter des
vorsitzenden
Mitgliedes.
Zu
Buchstabe H. des Beschlussvorschlages:
Hauptverwaltungsbeamte
(sog. “Beanstandungsbeamter”):
Wird gem.
§ 10 Abs. 3 SpkG die Sitzung des Verwaltungsrates nicht von einer
Hauptverwaltungsbeamtin
oder einem Hauptverwaltungsbeamten geleitet, so nimmt ein/e
Hauptverwaltungsbeamter/in
an der Sitzung teil. Bei Zweckverbandssparkassen wählt die
Vertretung
des Zweckverbandes den/ die Hauptverwaltungsbeamten/in oder
aus dem
Kreis der Hauptverwaltungsbeamten/innen der Zweckverbandsmitglieder.
Zu
Buchstabe I. des Beschlussvorschlages:
Mitglied
/Stellvertreter des Kreditausschusses:
Gemäß § 16
Abs. 1 des SpkG besteht der Kreditausschuss aus höchstens fünf Mitgliedern. In
§ 16 Abs.
2 des SpkG ist geregelt, dass ein Mitglied der/die Hauptverwaltungsbeamte/in
des
Gewährträgers
ist, im Falle der Verhinderung der Vertreterin oder des Vertreters im Amt. Bei
Zweckverbandssparkassen
wählt die Vertretung des Zweckverbandes das Mitglied und
einen/eine
Stellvertreter/in für die Dauer der Wahlzeit der Vertretung des Gewährträgers
aus
dem Kreise
der Hauptverwaltungsbeamten/innen der Zweckverbandsmitglieder.
Ergänzender
Hinweis zur Besetzung des Beirates:
In § 8 der
Vereinbarung zwischen Stadt Aachen und Kreis Aachen vom 12.11.1992 ist
festgelegt,
dass als beratendes Gremium ein Beirat gegründet wird, der die Sparkasse Aachen
vor dem
Hintergrund der Umstrukturierung der Region, insbesondere im Bereich der
Wirtschaftsförderung,
beraten und unterstützen soll. Der Beirat besteht aus 27 Mitgliedern, die
von der
Verbandsversammlung unter Beachtung der Ausschließungsgründe nach § 12 Abs. 1
und 2 SpkG
- vgl. Ausführungen zu Buchstabe A. - berufen werden.
Jeweils
ein Drittel soll auf Vorschlag der Stadt Aachen, des Kreises Aachen und des
Verwaltungsrates
berufen werden. Die auf Vorschlag des Verwaltungsrates zu berufenden
Mitglieder
sollen aus der Wirtschaft kommen. Dazu gehören auch Vertreter von
Selbstverwaltungseinrichtungen
der Wirtschaft, von Wirtschaftsverbänden und
des DGB.
Im
Hinblick auf die zuvor notwendige Konstituierung des Stadtrates beabsichtigt
die Verwaltung
über die
zu unterbreitenden Vorschläge in der Sitzung des Stadtrates am 3.11.2004 bzw.
17.11.2004
im Wege einer gesonderten Beschlussvorlage beraten und beschließen zu lassen.
Mit der
Sparkasse wurde diese Terminierung abgestimmt vor dem Hintergrund, dass die
dortige
Konstituierung
des Verwaltungsrates, der ein Drittel der Beiratsmitglieder vorschlagen wird,
am
10.12.2004
stattfindet.
Die Stadt
Aachen hat der Verbandsversammlung zur Berufung in den Beirat zur Zeit folgende
Beiratsmitglieder
vorgeschlagen:
Herr Dr.
Ing. Baier
Stadt- und Verkehrsplanung
Herr Prof.
Dr. Herrman-Josef Buchkremer Fachhochschule
Herr
Drucks
Handel
Herr Dr.
Herbert Falter Unternehmer
Herr
Friedhoff
Rechtsanwalt
Herr
Ludwig
Handwerk
Frau Mohnè
Handel
Herr Prof.
Steffenhagen RWTH
Aachen
Herr
Winnen
Kreishandwerkerschaft