Entscheidungsvorlage - FB 45/0135/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Spielgruppe Augustinerbach von Uni und Kind e.V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- 45/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Entscheidung
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08.09.2015
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Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Gründung der Spielgruppe
Der Verein „Uni und Kind“ e.V. ist eine in Elterninitiative geführte Spielgruppe für Kinder von Studierenden und Angestellten der RWTH Aachen.
1993 wurde der Verein mit der Zielsetzung gegründet, die Kinderbetreuungssituation von Studierenden und Beschäftigten der RWTH zu verbessern.
Die Einrichtung begann mit zwei Gruppen für Kleinkinder im Alter von ein bis drei Jahren mit einem Betreuungsumfang von 20 bis 25 Stunden pro Woche.
Sie befindet sich in den Räumlichkeiten des Gebäudes Augustinerbach 2a.
Als Elterninitiative lebt „Uni und Kind e.V.“ von der aktiven Mitgestaltung der Eltern, wodurch sich die Betreuungskosten relativ gering halten.
Da die Einrichtung nur mit finanzieller Unterstützung betrieben werden kann, wurde im Oktober 1995 aufgrund eines Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 20.06.1995 ein Vertrag mit dem Verein über die Übernahme des Betriebskostenzuschusses geschlossen.
Der kommunale Zuschuss wurde mit Beschluss des Kinder- und Jugendausschusses vom 26.08.2008 auf der Grundlage der bestehenden Leistungsbeschreibung und Leistungsvereinbarung auf
40.000,00 € für eine Betreuung von 24 Kindern festgelegt.
2. Aktuelle Betreuungssituation
Uni und Kind e.V. hat in seiner Historie schon viele Wandlungen durchlaufen und passt sich immer wieder den Bedürfnissen der Studierenden und der Angestellten der RWTH an.
Die Betreuung der Kinder sieht derzeit so aus, dass in Form einer Spielgruppe 24 Kinder in drei Gruppen betreut werden.
In der Vormittagsgruppe werden die Kinder von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und in den zwei Nachmittagsgruppen von 14.00 Uhr bis 17.30 bzw. 18.00 betreut.
Aufgrund der weiterhin bestehenden Vereinbarung zwischen Uni und Kind und der Stadt erfolgt die Zahlung des kommunalen Zuschusses in Höhe von 40.000,00 € pro Jahr.
3. Geplante Veränderung des Betreuungsangebotes
Mit Schreiben vom 03.08.2015 hat Uni und Kind e.V. die Beibehaltung des kommunalen Zuschusses bei Anpassung des Betreuungsangebotes zum 01.10.2015 beantragt.
Im Rahmen der Auditierung der RWTH Aachen erfolgte im Wintersemester 2013/2014 eine Studierendenbefragung zu diesem Thema. Die Befragung zeigte unter anderem auf, dass großer Bedarf an flexibler, bezahlbarer Kinderbetreuung auch im späten Nachmittagsbereich besteht. Zu dem gleichen Ergebnis kam auch die Bedarfsabfrage bzw. zeigte das Buchungsverhalten der Eltern bei Uni und Kind e.V. im Kindergartenjahr 2014/2015.
Die Eltern fordern zur besseren Planbarkeit eine Wochenbetreuungszeit von 20 Std/Woche.
Wegen der begrenzten Räumlichkeiten ist dann die Reduzierung des Platzangebotes von derzeit 24 Plätzen auf 20 Plätzen erforderlich.
Auch die Umwandlung einer Spielgruppe in eine Tageseinrichtung für Kinder ist wegen den räumlichen Voraussetzungen nicht möglich.
Hinsichtlich der geplanten Umstrukturierung wurde beim Landschaftsverband eine neue Betriebserlaubnis beantragt. Am 11.08.2015 findet diesbezüglich eine Begehung in den Räumlichkeiten von Uni und Kind e.V. statt. Auf Nachfrage beim Landesjugendamt wurde bereits eine entsprechende Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt.
4. Beibehaltung des kommunalen Zuschusses
Die geplante Umstrukturierung zum 01.10.2015 setzt voraus, dass in den Gruppen zukünftig zwei Fachkräfte durchgängig anwesend sein müssen. Dies führt zwangsläufig zu einer Erhöhung der Betriebskosten. Der Finanzierungsbedarf würde dann bei 158.000,00 € im Vergleich zum jetzigen Bedarf von 126.000,00 € liegen.
Die benötigte Finanzierung im Falle der Umstrukturierung wurde beim AStA (Vertretung der Studierenden der Fachhochschule Aachen) und der Hochschule beantragt.
Der AStA hat am 06.06.2015 die beantragten Mittel im Studierendenparlament genehmigt.
Der Antrag an die Hochschule auf Erhöhung des Zuschusses von bisher 20.000,00 € auf 30.000,00 € wurde noch nicht entschieden. Dem Verein wurde mündlich mitgeteilt, dass der Antrag positiv entschieden werden soll.
Wenn die Stadt Aachen, trotz Verminderung der Plätze für unter dreijährige Kinder, den kommunalen Zuschuss beibehält, wäre die Finanzierung der neuen Gruppenstrukturierung lt. Aussage des Vereins sicher gestellt (s. beigefügten Antrag der Elterninitiative vom 03.08.2015).Die Finanzierung würde dann wie folgt aussehen:
Zuschuss AStA62.000,00 €(von bisher 45.000,00 €)
Zuschuss RWTH30.000,00 €(von bisher 20.000,00 €)
Elternbeiträge26.000,00 € (von bisher 21.000,00 €)
118.000,00 €
Beibehaltung des
Städtischen Zuschusses 40.000,00 €
Gesamtbetrag 158.000,00 €
5. Finanzielle Auswirkungen
Der kommunale Zuschuss für Uni und Kind e.V. wurde bisher in Höhe von jährlich 40.000,00 € für die Betreuung von 24 Kinder gewährt. Der Betrag wird auch in den Folgejahren im städtischen Haushalt berücksichtigt.
Eine Beibehaltung des Zuschusses bei reduzierter Platzzahl (von 24 auf 20), jedoch bei Einführung erweiterter Betreuungszeiten, würde zu keiner Mehrbelastung des städtischen Haushaltes führen.
Die erweiterten Betreuungszeiten würden aber besser dem Bedarf der Eltern entsprechen.
6. Vorschlag der Verwaltung
Die Verwaltung schlägt dem KJA vor, den Zuschuss an Uni und Kind e.V. gemäß der bestehenden Leistungsvereinbarung weiterhin zu gewähren.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2015 | Fortgeschriebener Ansatz 2015 | Ansatz 2016 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | |||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||
Personal-/ Sachaufwand | 32.209.200 | 32.209.200 | 105.156.000 | 105.156.000 | 0 | 0 | |||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||||||
Innerhalb des Ansatzes sind die 40.000,00 € für Uni und Kind mit eingeplant.
Mittel in ausreichender Höhe stehen auf PSP-Element 4-060101-901-9, 53180000 in 2015 ff. zur Verfügung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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826,2 kB
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