Kenntnisnahme - FB 61/0223/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung, wonach eine Änderung der Verkehrssituation aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht erforderlich ist, zur Kenntnis. Der Antrag gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich hat sich in den letzten Jahren mehrfach mit der Verkehrsführung in der Straße Grünenthal beschäftigt. Die Anträge kamen dabei zumeist aus den Reihen der Anwohner, wobei anzumerken ist, dass sowohl Anträge auf Abpollerung als auch Anträge auf Öffnung der Straße für den Fahrzeugverkehr gestellt wurden.

 

Als Hauptgrund für eine dauerhafte Sperrung wurden Konflikte zwischen Kraftfahrzeugen und Spaziergängern bzw. Radfahrern genannt.

Die Befürworter einer Öffnung der Straße für den Kraftfahrzeugverkehr führten zumeist die Umwegefahrten über Laurensberg bzw. Vetschau für die unmittelbaren Anwohner der Straße Grünenthal und die „Abkoppelung“ der Siedlung von Alt-Richterich an.

Auch liegen verschiedene Ziele, wie z.B. der Hundeübungsplatz, der Angelteich und landwirtschaftlich genutzte Flächen im überwiegend unbebauten Bereich, die jetzt aus beiden Richtungen angefahren werden können.

 

Die jetzige Regelung sieht vor, dass die Straße für den Durchgangsverkehr gesperrt ist. Ausgenommen von der Regelung sind Radfahrer und Anlieger, die ein Anliegen im gesperrten Teilstück haben. Hiermit ist sichergestellt, dass die genannten Ziele erreichbar sind und auch die landwirtschaftlichen Flächen aus beiden Richtungen angefahren werden können. Darüber hinaus wird im Frühjahr die Straße während der Amphibienwanderzeit mittels Sperrpfosten zwischen dem Zehnthof und Haus 34 gesperrt.

 

Die Fraktion B.90/die Grünen in der Bezirksvertretung Richterich beantragt eine neuerliche Bewertung der Verkehrssituation, da es erneute Beschwerden von Anwohnern über nächtliche Lärmbelästigung durch unzulässiges Befahren gebe. Sie schlägt vor, den Bereich ganzjährig wirkungsvoll so zu sperren, dass außerhalb der Amphibienwanderzeit die Zufahrt zum Angelteich aus einer Richtung möglich bleibe.

 

Die in der Straße Grünenthal liegenden Ziele müssen mindestens aus einer Richtung durch den motorisierten Verkehr erreichbar sein. Dies bedingt, dass nur ein Teilbereich gesperrt werden könnte. Da vermutlich der Angelteich und auch der Hundesportverein häufiger aus Richtung Alt-Richterich als aus Richtung Laurensberg angefahren werden, wäre der Sperrung des Bereichs zwischen Haus 34 und Zufahrt Angelteich/Hundesportverein der Vorzug zu geben.

Da über die gesamte Länge des zu sperrenden Bereichs landwirtschaftliche Flächen angrenzen, müsste für die Landwirte die Möglichkeit geschaffen werden, alle Flächen zu erreichen. Dies könnte über herausnehmbare rot-weiße Sperrpfosten realisiert werden, so dass sich der Fußgänger und Radfahrer in diesem Bereich meist ohne Kraftfahrzeugverkehr bewegen könnte. Der Bereich zwischen Zufahrt Angelteich/Hundesportverein würde weiterhin befahren. Die Anzahl der Fahrten würden aber voraussichtlich geringer werden.

 

Die Anwohner der Häuser Grünenthal 1 bis 43 könnten Ziele in Alt-Richterich und Richterich nur noch über den Umweg über Vetschau oder Laurensberg erreichen. Dies würden Umwegefahrten von mind. 2 km pro Fahrt bedeuten (gemessen an der Wegstrecke zwischen Grünenthal 10 und Kreuzung Grünenthaler Straße/Grünenthal).

Für die Landwirte bedeutet das Entfernen und wieder Einsetzen der Sperrpfosten einen zeitlichen Mehraufwand. Vergleichbare Situationen haben in der Vergangenheit aber gezeigt, dass vielfach die Sperrpfosten nicht wieder eingesetzt werden und mit der Zeit verschwinden, was zu erhöhten Unterhaltungskosten führt.

Zudem sind die notwendigen Dreikanntschlüssel zum Bedienen der Sperrpfosten frei im Handel erhältlich. Auch eine zusätzliche Absicherung mittels Vorhängeschlössern schützt nicht davor, dass die Sperrpfosten durch Unbefugte herausgenommen werden können. Außerdem birgt diese zusätzliche Absicherung das Risiko, dass gerade deshalb keine ordnungsgemäße Bedienung durch die Landwirte erfolgt.

Die vorgetragenen Lärmbelästigungen könnten ebenfalls nicht gänzlich ausgeschlossen werden, da eine Teilweise Befahrung nach wie vor möglich wäre.

 

An die Fachverwaltung wurden in den letzten Jahren keine Beschwerden von Anwohnern herangetragen. Weder wurden Lärmbelästigungen gemeldet, noch wurden Konflikte mit Fußgängern gemeldet. Verkehrsunfälle wurden in diesem Bereich durch die Polizei nicht aufgenommen.

Die Kreisbauernschaft Aachen E.V. hat sich gegen eine Teilsperrung der Straße ausgesprochen. Sie gibt an, dass bereits durch die bisherige Sperrung zum Schutz der Amphibien die Erschließung der landwirtschaftlichen Flächen erheblich erschwert wird. Weiterhin führt sie an, dass die dauernde Bedienung des Sperrpfostens besonders im Ernteeinsatz mit einem nicht unerheblichen Zeitaufwand verbunden sei.

 

Aus verkehrlicher Sicht bestehen keine Bedenken gegen die gleichzeitige Nutzung der Wegebeziehung durch Kraftfahrzeuge, Radfahrer und Fußgänger. Die Verkehrsmengen sind so gering, dass bei gegenseitiger Rücksichtnahme keine das normale Maß übersteigende Gefährdung eines Verkehrsteilnehmers entsteht. Nach Abwägung aller vorliegenden verkehrlichen Aspekte empfiehlt die Verwaltung daher, die jetzige Regelung beizubehalten.

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Anlagen

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