Kenntnisnahme - FB 61/0250/WP17

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung, wonach eine Wiederholung der Beschilderung nicht erforderlich ist und verblasste, verwitterte Verkehrszeichen im Rahmen der Unterhaltung getauscht werden, zur Kenntnis. Der Antrag gilt damit als behandelt.

 

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für die Erneuerung der Beschilderung werden aus dem Ansatz für die Unterhaltung und Erneuerung getragen.

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Die CDU-Bezirksfraktion beantragt, die Beschilderung der Einbahnstraßenregelung im Wiesenweg im Abschnitt zwischen Lehnsherrenstraße und Horbacher Straße anzupassen.

Die Beschilderung sei verblasst und würde sowohl durch Ortsfremde als auch Anwohner missachtet. Zudem fehle in diesem Abschnitt eine Wiederholung der Beschilderung, da der ortsfremde Verkehrsteilnehmer auf der Hälfte der Strecke drehen und zurückfahren würde.

 

Die gesamte Beschilderung im Bereich der Einbahnstraße wurde zwischenzeitlich überprüft. Verblasste und oder verwitterte Beschilderung wurde bzw. wird im Rahmen der Unterhaltung getauscht.

 

Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass die Erkennbarkeit der Einbahnstraße dennoch gegeben ist. Einbahnstraßen werden am Anfang und am Ende durch die entsprechende Beschilderung ausgewiesen. Eine Wiederholung erfolgt grundsätzlich nicht. Nur dort, wo Straßen in die Einbahnstraße münden, wird gegenüber der Einmündung die Einbahnstraße erneut ausgewiesen. Unter bestimmten Umständen kann es erforderlich sein, auch gegenüber stark frequentierten Ausfahrten die Beschilderung zu wiederholen. Dies kann an Ausfahrten notwendig werden, die stark durch ortsfremde Verkehrsteilnehmer genutzt werden.

 

Im Abschnitt zwischen Lehnsherren- und Horbacher Straße ist eine vergleichbare Zufahrt nicht vorhanden. Auch wird der Wiesenweg fast ausschließlich von Anwohnern befahren, die sich in der Örtlichkeit auskennen. Eine Wiederholung der Einbahnstraßenbeschilderung ist daher nicht erforderlich.

Bei verschiedenen Terminen vor Ort konnte zudem festgestellt werden, dass der Wiesenweg nur äußerst gering befahren wird. Dies könnte dazu führen, dass die Anwohner bewusst gegen die Einbahnstraßenregelung verstoßen, wenn dies zum Erreichen Ihres Zieles die kürzere Wegstrecke darstellt. Eine ergänzende Beschilderung wird dieses Verhalten aber nicht ändern.

Reduzieren

Anlagen

Loading...