Entscheidungsvorlage - FB 61/0234/WP17-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen Kornelimünster/ Walheim zwischen Oberforstbacher Straße und Schleckheimer Straßehier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/010 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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23.09.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 812 zur Kenntnis.
Er beschließt, den Bebauungsplan Nr. 812 – Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße – gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:
- In den schriftlichen Festsetzungen wird die ausnahmsweise Überschreitung für Terrassenüberdachungen und Wintergärten bis zu einer Größe von 25 m² festgesetzt.
Er beschließt weiterhin nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die zu sämtlichen Verfahrensschritten eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen Kornelimünster/ Walheim zwischen Oberforstbacher Straße und Schleckheimer Straße gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Inhalt der Vorlagen
FB61/0998/WP16 – Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
FB61/0084/WP17 – Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
FB61/0234/WP17 – Ergebnis der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.
Der Planungsausschuss hat die Verwaltung am 16.06.2011 mit der Erarbeitung eines Bebauungsplanes für den Planbereich zwischen Oberforstbacher und Schleckheimer Straße beauftragt. Der Ausschuss beschloss gleichzeitig die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 1 BauGB.
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/ Walheim hat sich diesem Beschluss aus bezirklicher Sicht angeschlossen und darum gebeten, hinsichtlich der verkehrlichen Erschließung zusätzlich eine zweite Variante vorzusehen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 19.09.2011 bis 30.09.2011 statt.
Parallel wurden 28 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.
Der Planungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 07.11.2013 mit dem Ergebnis dieser Beteiligung beschäftigt und die Aufstellung gem. §2 Abs. 1 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs.1 BauGB des Bebauungsplanes Nr. 812 beschlossen. Zudem empfahl der Ausschuss dem Rat der Stadt, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/ Walheim hatte am 06.11.2013 aus bezirklicher Sicht einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst. Dabei hatte sie mehrheitlich für eine vom Verwaltungsvorschlag abweichende Variante der verkehrlichen Erschließung votiert hatte, die jedoch vom Planungsausschuss abgelehnt worden war.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 812 fand in der Zeit vom 04.03.2014 bis einschließlich 04.04.2014 statt. Parallel dazu wurden 27 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Am 04.12.2014 beriet der Planungsausschuss über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und fasste auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/ Walheim den folgenden Beschluss:
„Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Er beschließt den Bebauungsplan Nr. 812 – Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße – zu ändern und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die erneute öffentliche Auslegung in der vorgelegten Fassung mit folgenden Maßgaben:
-Die private Grünfläche südlich und südöstlich der Abtei wird nicht zugunsten von Wohnbaufläche reduziert, sondern bleibt in der ursprünglichen Größe erhalten.
-Die Gemeinbedarfsfläche für eine Kindertagesstätte bleibt ebenfalls erhalten und wird nicht in Wohnbaufläche umgewandelt.“
Mit den beschlossenen Änderungen wurde der Bebauungsplan Nr. 812 – Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße – vom 02.02.2015 bis 02.03.2015 erneut öffentlich ausgelegt.
Gleichzeitig wurde die Beteiligung der Behörden durchgeführt.
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/ Walheim wird sich am 02.09.2015 mit dem Ergebnis dieser erneuten Offenlage beschäftigen, der Planungsausschuss wird am 17.09.2015 darüber beraten.
Über die Beratungsergebnisse wird in der Ratssitzung berichtet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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