Anhörung - FB 61/0246/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 658 - Adlerberg - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Benediktinerstraße, Hauptstraße, Adlerberg und der Schwertbad-Klinikhier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Anhörung
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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23.09.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt die Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 658 - Adlerberg - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Benediktinerstraße, Hauptstraße, Adlerberg und der Schwertbad-Klinik gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Planungsausschuss der Stadt hat am 26.03.2015 die Einleitung des Teilaufhebungsverfahrens und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 658 – Adlerberg – beschlossen, nachdem die Bezirksvertretung Aachen-Mitte dies dem Planungsausschuss am 18.03.2015 empfohlen hatte. Beide Gremien stellten fest, dass auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann, da sich die Teilaufhebung nicht wesentlich auf das Plangebiet und die Nachbargebiete auswirkt.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom 11.05.2015 bis 12.06.2015 sind keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit eingegangen.
Da von der Teilaufhebung keine Belange von Behörden berührt werden, war eine Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB nicht erforderlich.
Durch die Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 658 - Adlerberg – soll das Planungsrecht an die veränderte städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich angepasst werden. Anders als der Bebauungsplan vorsah, hat sich hier seit der Aufstellung im Jahr 1981 keine Kerngebiet-typische Bebauung entwickelt. Die Festsetzung „Kerngebiet“ soll durch eine Beurteilung nach § 34 BauGB ersetzt werden, um das vorhandene ruhige Wohngebiet zu erhalten und vor einer Verkehrszunahme zu schützen.
Durch die Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 658 – Adlerberg – entstehen der Stadt Aachen keine Kosten.
Die Verwaltung empfiehlt, die Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 658 - Adlerberg - als Satzung zu beschließen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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