Anhörung - FB 61/0248/WP17
Grunddaten
- Betreff:
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Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 403 für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Benediktinerstraße und Küpperstraßehier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Anhörung
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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23.09.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt die Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 403 für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Benediktiner- und Küpperstraße gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Planungsausschuss der Stadt hat am 20.01.2011 die Einleitung des Aufhebungsverfahrens und die öffentliche Auslegung des Durchführungsplans Nr. 403 beschlossen, nachdem die Bezirksvertretung Aachen-Mitte dies dem Planungsausschuss am 19.01.2011 empfohlen hatte. Beide Gremien stellten fest, dass auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann, da sich die Aufhebung nicht wesentlich auf das Plangebiet und die Nachbargebiete auswirkt.
Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB der Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 403 fand in der Zeit vom 02.06.2015 bis einschließlich 03.07.2015 statt. Während dieser Zeit sind keine Stellungnahmen von Bürgern eingegangen.
Da von der Aufhebung keine Belange von Behörden berührt werden, war eine Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB nicht erforderlich.
Aus diesem Grund ist weder in der Bezirksvertretung noch im Planungsausschuss eine Beratung notwendig.
Die Verwaltung empfiehlt, die Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 403 als Satzung zu beschließen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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487,9 kB
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