Entscheidungsvorlage - E 18/0038/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat, die Genehmigung überplanmäßiger Auszahlungen im Haushalsjahr 2015 in Höhe von 41.000 € beim Produkt 12.01.02 – PSP-Element 5-120102-900-04100-300-1 „DB-Brücke Entenpfuhler Weg“ zu erteilen. Die Deckung erfolgt über das PSP-Element 5-120102-900-06700-300-1 „Archäologische Untersuchungen“.

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Genehmigung überplanmäßiger Auszahlungen im Haushalsjahr 2015 in Höhe von 41.000 € beim Produkt 12.01.02 – PSP-Element 5-120102-900-04100-300-1 „DB-Brücke Entenpfuhler Weg“ zu erteilen. Die Deckung erfolgt über das PSP-Element 5-120102-900-06700-300-1 „Archäologische Untersuchungen“.

 

Der Rat der Stadt Aachen genehmigt überplanmäßige Auszahlungen im Haushalsjahr 2015 in Höhe von 41.000 € beim Produkt 12.01.02 – PSP-Element 5-120102-900-04100-300-1 „DB-Brücke Entenpfuhler Weg“. Die Deckung erfolgt über das PSP-Element 5-120102-900-06700-300-1 „Archäologische Untersuchungen“.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Zuge des zweigleisigen Ausbaus der DB-Strecke und der Erneuerung des Buschtunnels musste eine bestehende Brücke über die Gleisanlage abgebaut und anschließend den neuen Anforderungen entsprechend wieder aufgebaut werden.  Diese Arbeiten wurden 2007 durch die Deutsche Bahn AG ausgeführt.

Nach Eisenbahnkreuzungsgesetz ist die Stadt Aachen verpflichtet, derartige Arbeiten zu dulden, und auch ggf. einen Zahlungsausgleich bei Wertsteigerung zu leisten. Über das Vorhaben wurde 2005 eine Kreuzungsvereinbarung zwischen der Stadt und der DB geschlossen, in der auch Vorteilsausgleich und Erhaltungsmehrkosten geregelt wurden. Die beigefügte vorläufige Berechnung auf der Grundlage von Kostenschätzungen sah eine Zahlungsverpflichtung der Stadt Aachen in Höhe von 108.000 € vor. Diese Mittel wurden auch im Haushalt eingeplant.

Die Abrechnung nach Schlussrechnung ging Anfang 2015 bei der Stadt Aachen ein. In dieser Abrechnung sind die tatsächlich entstandenen Kosten von Brückenabbruch und –neubau zugrunde gelegt und in die kreuzungsbedingten Kosten (= Kostenmasse) eingerechnet.

Die Forderung der DB an die Stadt Aachen beläuft sich nach der Schlussabrechnung auf  148.512 €.

Die mit der Kreuzungsvereinbarung 2005 eingeplanten Mittel, die auf einer vorläufigen Kostenschätzung beruhten,  reichen daher nicht aus um der Verpflichtung nachkommen zu können, daher werden überplanmäßige Mittel in Höhe von 41.000 € benötigt. Die Deckung dieser überplanmäßigen Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2015 erfolgt über das PSP-Element  5-120102-900-6700-300-1 „Archäologische Untersuchungen“.

 

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Auswirkungen

 

finanzielle Auswirkungen

PSP-Element 5-120102-900-04100-300-1 „DB-Brücke Entenpfuhler Weg

 

investive Auswirkungen

Ansatz

2015

fortgeschriebener Ansatz 2015

Ansatz

2016 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2016 ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

10.800

51.800

0

0

108.000

149.200

Ergebnis

- 10.800

- 51.800

0

0

 

 

+ Verbesserung / -Verschlechterung

- 41.000

0

 

 

Deckung ist gegeben

 

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2015

fortgeschriebener Ansatz 2015

Ansatz

2016 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2016 ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/Sachaufwand

 

0

 

0

0

0

0

Abschreibungen

 

 

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Ergebnis

 

 

0

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0

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

0

 

 

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