Kenntnisnahme - FB 45/0140/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage/ Antrag


Mit Antrag vom 24.08.2015 (Anlage 1) bittet die Fraktion GRÜNE - im Kontext der Fragestellung zur Finanzierung von Kindertageseinrichtungen und dem zu dieser Thematik durchgeführten „Runden Tisch“ am 18.05.2015  - um Beantwortung folgender Fragestellungen durch die Verwaltung:

 

a)      Tabellarische Übersicht über alle nicht städtischen Einrichtungen, deren Kindpauschalenbudgets, den Trägeranteil, ggfls. bewilligte kommunale Zuschüsse zum Trägeranteil, den Landesanteil und den kommunalen Anteil.
 

b)      Darstellung der Refinanzierung der Mietkosten durch Mietpauschalen nach KiBiz sowie bereits bewilligte kommunale Mietzuschüsse.              
 

c)      Übersicht über eingegangene Neuanträge auf Übernahme des Trägeranteils und/ oder anteiliger Mietkosten 


 

  1. Stellungnahme der Verwaltung


zu a)

In der Anlage 2 ist eine tabellarische Übersicht aller Kindertageseinrichtungen freier Träger und die Ermittlung ihres Einrichtungsbudgets dargestellt.

 

-          Grundlage bietet die Kitabedarfsplanung 2015/ 2016.

-          Abweichungen durch verspätete Inbetriebnahme wurde bewusst außer Betracht gelassen, um eine Projektion für die Folgejahre zu ermöglichen.

-          Budgetänderungen aufgrund der seit 01.08.2015 geltenden Planungsgarantie sind ebenfalls nicht berücksichtigt, da das laufende Kita-Jahr sich diesbezüglich noch auf „Abschlagsbasis“ bewegt und erst am Ende des Jahres die tatsächlichen Beträge feststehen.

-          Durchlaufende Landeszuschüsse (Plus- Kita, zusätzlicher Sprachförderbedarf, Familienzentren, Verfügungspauschale, U3 Pauschalen) sind nicht Bestandteil der Auflistung , da diese zu 100 % vom Land finanziert und einrichtungsspezifisch zu 100%  an die freien Träger weitergeleitet werden.

 

Das Einrichtungsbugdet ergibt sich aus dem Kindpauschalenbudget, den Zuschlägen für eingruppige Einrichtungen und Waldkindergartengruppen, sowie der über KiBiz förderfähigen  Miete.

 

 

In der Anlage 3 wird auf Basis des Einrichtungsbudgets der kommunale Zuschuss, der Landeszuschuss sowie der Trägeranteil (in % und absolut) ermittelt. Des Weiteren ist die aktuelle Übernahme aus Sonderverträgen abgebildet. Hier ergeben sich derzeit drei verschiedene Konstellationen: Die freiwilligen Trägeranteilübernahmen (in % und absolut), die Übernahme der nicht über KiBiz refinanzierbaren Mietkosten sowie eine Festbetragsfinanzierung.             


zu b)

Die Verwaltung wird mündlich über die Fördersystematik informieren..

zu c)

In der Anlage 4 ist eine Übersicht über derzeit der Verwaltung bekannte Anträge von Freien Trägern  auf Trägeranteil-Mietanteilübernahmen beigefügt.  
 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

 

Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

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0

0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

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0

Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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