Kenntnisnahme - FB 45/0140/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion GRÜNE vom 24.08.2015: Kommunale Leitlinien zur Finanzierung der Kindertagesstätten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- 45/100
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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08.09.2015
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Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ausgangslage/ Antrag
Mit Antrag vom 24.08.2015 (Anlage 1) bittet die Fraktion GRÜNE - im Kontext der Fragestellung zur Finanzierung von Kindertageseinrichtungen und dem zu dieser Thematik durchgeführten „Runden Tisch“ am 18.05.2015 - um Beantwortung folgender Fragestellungen durch die Verwaltung:
a) Tabellarische Übersicht über alle nicht städtischen Einrichtungen, deren Kindpauschalenbudgets, den Trägeranteil, ggfls. bewilligte kommunale Zuschüsse zum Trägeranteil, den Landesanteil und den kommunalen Anteil.
b) Darstellung der Refinanzierung der Mietkosten durch Mietpauschalen nach KiBiz sowie bereits bewilligte kommunale Mietzuschüsse.
c) Übersicht über eingegangene Neuanträge auf Übernahme des Trägeranteils und/ oder anteiliger Mietkosten
- Stellungnahme der Verwaltung
zu a)
In der Anlage 2 ist eine tabellarische Übersicht aller Kindertageseinrichtungen freier Träger und die Ermittlung ihres Einrichtungsbudgets dargestellt.
- Grundlage bietet die Kitabedarfsplanung 2015/ 2016.
- Abweichungen durch verspätete Inbetriebnahme wurde bewusst außer Betracht gelassen, um eine Projektion für die Folgejahre zu ermöglichen.
- Budgetänderungen aufgrund der seit 01.08.2015 geltenden Planungsgarantie sind ebenfalls nicht berücksichtigt, da das laufende Kita-Jahr sich diesbezüglich noch auf „Abschlagsbasis“ bewegt und erst am Ende des Jahres die tatsächlichen Beträge feststehen.
- Durchlaufende Landeszuschüsse (Plus- Kita, zusätzlicher Sprachförderbedarf, Familienzentren, Verfügungspauschale, U3 Pauschalen) sind nicht Bestandteil der Auflistung , da diese zu 100 % vom Land finanziert und einrichtungsspezifisch zu 100% an die freien Träger weitergeleitet werden.
Das Einrichtungsbugdet ergibt sich aus dem Kindpauschalenbudget, den Zuschlägen für eingruppige Einrichtungen und Waldkindergartengruppen, sowie der über KiBiz förderfähigen Miete.
In der Anlage 3 wird auf Basis des Einrichtungsbudgets der kommunale Zuschuss, der Landeszuschuss sowie der Trägeranteil (in % und absolut) ermittelt. Des Weiteren ist die aktuelle Übernahme aus Sonderverträgen abgebildet. Hier ergeben sich derzeit drei verschiedene Konstellationen: Die freiwilligen Trägeranteilübernahmen (in % und absolut), die Übernahme der nicht über KiBiz refinanzierbaren Mietkosten sowie eine Festbetragsfinanzierung.
zu b)
Die Verwaltung wird mündlich über die Fördersystematik informieren..
zu c)
In der Anlage 4 ist eine Übersicht über derzeit der Verwaltung bekannte Anträge von Freien Trägern auf Trägeranteil-Mietanteilübernahmen beigefügt.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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83,8 kB
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2
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öffentlich
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12,3 kB
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3
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öffentlich
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23,2 kB
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4
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öffentlich
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39,4 kB
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