Entscheidungsvorlage - FB 11/0057/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuorganisation des KanalnetzbetriebesÜbertragung des Kanalnetzbetriebes an die STAWAG
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Dezernat III
- Beteiligt:
- Dezernat V; FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa; FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement; FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Verfasst von:
- Dez. III und Dez. V
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Personal- und Verwaltungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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07.09.2005
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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07.09.2005
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Personal- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat die Betriebsführung des städtischen Kanalnetzes auf die STAWAG schnellstmöglich zu übertragen. Dies erfolgt vorbehaltlich eines positiven Anzeigeverfahrens und eines entsprechenden Beschlusses der Hauptversammlung der STAWAG zur Eintragung eines Beherrschungsvertrages mit der noch zu gründenden Abwasser-GmbH.
Das Mitbestimmungsverfahren nach dem LPVG-NW wird eingeleitet. Der Zeitpunkt der Fertigstellung des Überleitungsvertrages ist abhängig vom Abschluss des Mitbestimmungsverfahrens.
Unter dieser Voraussetzung wird das Vertragswerk, bestehend aus dem Betriebsführungsvertrag, dem Personalüberleitungsvertrag und dem Gesellschaftsvertrag der Abwasser-GmbH, dem PVA und Rat zusammen mit einer Wirtschaftlichkeitsdarstellung am 19.10.2005 vorgelegt.
Der Rat der Stadt beschließt die Betriebsführung des städtischen Kanalnetzes auf die STAWAG schnellstmöglich zu übertragen. Dies erfolgt vorbehaltlich eines positiven Anzeigeverfahrens und eines entsprechenden Beschlusses der Hauptversammlung der STAWAG zur Eintragung eines Beherrschungsvertrages mit der noch zu gründenden Abwasser-GmbH.
Das Mitbestimmungsverfahren nach dem LPVG-NW wird eingeleitet. Der Zeitpunkt der Fertigstellung des Überleitungsvertrages ist abhängig vom Abschluss des Mitbestimmungsverfahrens.
Unter dieser Voraussetzung wird das Vertragswerk, bestehend aus dem Betriebsführungsvertrag, dem Personalüberleitungsvertrag und dem Gesellschaftsvertrag der Abwasser-GmbH, dem PVA und Rat zusammen mit einer Wirtschaftlichkeitsdarstellung am 19.10.2005 vorgelegt.
(Dr. Linden)
Erläuterungen
Erläuterungen:
Dem Beschluss des Rates der Stadt vom 18.05.2005 entsprechend, wurden umgehend Verhandlungen zwischen Stadt und STAWAG aufgenommen um die Grundlage für einen Übergang der Zuständigkeit für den Kanalnetzbetrieb auf die STAWAG zum 1.10.2005 zu schaffen.
Nach Vorliegen der erforderlichen Vertragsentwürfe wurden die Finanzverwaltung und die Bezirksregierung kontaktiert um eine grundsätzliche Bewertung des für eine Übertragung der Betriebsführung auf die STAWAG gewählten Modells zu erhalten.
Seitens der Finanzverwaltung wurde dem vorgesehenen Verfahren mit einer Einschränkung zugestimmt, die jedoch nach Auffassung der STAWAG voraussichtlich durch eine Modifizierung der steuerrechtlichen Bewertung der von der STAWAG zu tätigenden Investitionen ausgeräumt werden kann.
Die Bezirksregierung nahm die Vorstellungen der Stadt zur Kenntnis, brachte hiergegen keine grundsätzlichen Bedenken zum Ausdruck, wies aber darauf hin , dass seitens der Stadt nachvollziehbar dargelegt werden müsse, welche Vorteile die vorgesehene Übertragung der Betriebsführung auf die STAWAG für die Stadt bringe.
Auf der Basis dieser Auskünfte wurden die Verträge zwischen Stadt und STAWAG bis auf die Höhe des zu vereinbarenden Betriebsführungsentgeltes abschließend abgestimmt.
Die von der STAWAG berechneten zu erwartenden finanziellen Vorteile für die Stadt und die Höhe des Betriebsführungsentgeltes waren Gegenstand einer abschließenden Erörterung als in Erfahrung gebracht werden mußte, dass infolge des vorgesehenen Personalüberganges auf die STAWAG aufgrund einer zum 19.05.2005 in Kraft getretenen Änderung der Satzung der Rheinischen Zusatzversorgungskasse mit von der Stadt zu zahlenden Ausgleichsbeträgen in Höhe von 2 -3 Mio i gerechnet werden muß.
Durch die Stadt wurde nunmehr mit der STAWAG ein Modell gefunden, welches die Möglichkeit eröffnet, ohne diese gravierende Belastung die Betriebsführung auf die STAWAG zu übertragen. Diese setzt die Bildung einer neuen Gesellschaft bei der STAWAG voraus, die einer Anzeigepflicht bei der Bezirksregierung unterliegt. Die grundsätzliche Auffassung der Bezirksregierung zur Übertragung des Kanalnetzbetriebes auf die STAWAG dürfte sich durch die erforderlich werdenden Modifikationen nicht ändern. Die Abstimmung mit der Bezirksregierung setzt auch die erwähnte nachvollziehbare Darstellung der für die Stadt zu erwartenden finanziellen Vorteile voraus.
Die STAWAG beabsichtigt, eine STAWAG Abwasser GmbH zu gründen, auf die die Betriebsführung der Kanäle übertragen werden und das städt. Personal übergeleitet werden sollen. Die für die Gesellschaftsgründung notwendigen Unterlagen aufgrund des § 107 GO sind noch mit der Bezirksregierung abzustimmen, so dass für die Ratssitzung am 19.10.2005 eine Beschlussfassung erfolgen kann.
In Anbetracht der notwendigen Verfahren zur Gründung einer Gesellschaft und Anzeige bei der Bezirksregierung wird die vorgesehene Übertragung des Kanalnetzbetriebes zum 1.10.2005 nicht möglich sein.
Auswirkungen für das städt. Personal
Infolge der Ausgliederung des Kanalnetzbetriebes wird das städt. Personal an die übernehmende Gesellschaft übergeleitet. Es handelt sich dabei insgesamt um 57 Beschäftigte (32 Angestellte und 25 Arbeiter).
Vorgesehen war die Überleitung zum 1.10.2005 an die STAWAG. Nachdem sich herausgestellt hat, dass die Rheinische Zusatzversorgungskasse eine Ausgleichszahlung zwischen 2 - 3 Mio. € von der Stadt fordern wird, wenn die überzuleitenden Beschäftigten aus dem Versichertenkreis der RZVK ausscheiden, ist seitens der STAWAG beabsichtigt, die Versicherung für die überzuleitenden Beschäftigten bei der RZVK fortzusetzen. Eine Möglichkeit dazu bietet sich durch die Gründung einer eigenständigen Gesellschaft. Die hierüber notwendige organisatorische Entscheidung ist am 29.8.2005 durch den Aufsichtsrat der STAWAG getroffen worden und wird nach Abstimmung mit der Bezirksregierung dem Rat der Stadt am 19.10.2005 zur Beschlussfassung vorgelegt.
Der vorgesehene Personalüberleitungsvertrag wird mit der noch zu gründenden Gesellschaft abgeschlossen.
Im Personalüberleitungsvertrag werden für die überzuleitenden Beschäftigten notwendige Regelungen getroffen, die sicherstellen, dass die Arbeitnehmer durch den Arbeitgeberwechsel keine rechtlichen und finanziellen Nachteile erleiden. Die Weiterführung der Zusatzversorgung bei der Rheinischen Zusatzversorgungskasse wird ebenfalls Gegenstand des Vertrages sein.
Soweit in einer neuen Gesellschaft aufgrund der Entscheidung der STAWAG das Tarifrecht für den öffentlichen Dienst (der neue TvöD) zur Anwendung kommt, erfolgt die Überleitung nach dem Tarifvertrag für die Überleitung des BAT und des BMT-G in den TvöD.
Soweit die Ausgliederung nach dem 1.10.2005 erfolgt, kann das neue Tarifrecht weiter zur Anwendung kommen, weil die Überleitung in den TVöD bereits bei der Stadt erfolgt ist.
Das für die Ausgliederung erforderliche Mitbestimmungsverfahren des Personalrates wird eingeleitet, sobald die erforderlichen Überleitungsregelungen abschließend feststehen.
In diesem Zusammenhang werden mindestens 2 weitere Arbeiter in den Dienst des Wasserverbandes Eifel-Rur wechseln, weil der Wasserverband die bisher von der Stadt als Dienstleistung für den WVER ausgeführten Reinigungs- und Wartungsarbeiten für Sonderbauwerke im Stadtgebiet selbst übernehmen wird. Diese Überleitung erfolgt in Anlehnung an den Personalüberleitungsvertrag mit dem WVER aus Anlaß der Ausgliederung der Abwasserreinigungsanlagen.