Entscheidungsvorlage - FB 20/0039/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt die Verwaltung zu beauftragen, die gesetzlich vorgeschriebene Folgeinventur des Straßennetzes zum Stichtag 31.12.2015 und die hierauf basierende Aktualisierung der Straßendatenbank LOGO durchzuführen. Die Zustimmung zur außerplanmäßigen Leistung von Mitteln im Haushaltsjahr 2015 im Produkt 4-120102-965-7 „Folgeinventur Straßennetz“ in Höhe von 130.000 € wird erteilt.

In Vertretung:

 

 

Grehling

 

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die gesetzlich vorgeschriebene Folgeinventur des Straßennetzes zum Stichtag 31.12.2015 und die hierauf basierende Aktualisierung der Straßendatenbank LOGO durchzuführen. Die Zustimmung zur außerplanmäßigen Leistung von Mitteln im Haushaltsjahr 2015 im Produkt 4-120102-965-7 „Folgeinventur Straßennetz“ in Höhe von 130.000 € wird erteilt.

 

 

 

Philipp

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Stadt Aachen ist verpflichtet, den Zustand der in der Baulast der Stadt stehenden Verkehrsflächen (Fahrbahnen und Nebenflächen wie z.B. Geh- und Radwege, Parkplätze sowie eigenständige Fußwege und Wirtschaftswege) im Rahmen einer zweiten Zustandserfassung aufzunehmen. Die Ersterfassung erfolgte zur Einführung des doppischen Haushaltswesens im Jahr 2005/2006.

Die nun anstehende Zustandserfassung dient zum einen der fälligen körperlichen Inventur nach § 28 Abs. 1 GemHVO, andererseits sollen durch diese wiederholte Aufnahme der Straßenzustände Veränderungen des Netzzustandes dokumentiert werden, und so eine systematische Straßenerhaltung und einen optimalen Mitteleinsatz begünstigen. Für die Zustandserfassung sind die im Handelsrecht verankerten Grundsätze einer ordnungsgemäßen Inventur anzuwenden. Hierbei gilt es insbesondere zu beachten, dass das Verfahren und die Ergebnisse so zu dokumentieren sind, dass diese für sachverständige Dritte nachvollziehbar sind (siehe §28 Abs. 3 GemHVO).

Die Ersterfassung und –bewertung der Straßen erfolgte 2006 spurweise, d.h. für jede Spur (Fahrspur, Parkstreifen, Gehweg, Busspur….) wurde jeweils einzeln eine Zustandsnote ermittelt. Dieses Vorgehen ist für die Folgeerfassung aufgrund der Datenkonsistenz ebenfalls vorgesehen.

Das Netzknoten- /Stationierungssystem der Stadt Aachen muss im Zuge der Folgeerfassung dem aktuellen Stand angepasst werden. Die in der Straßendatenbank vorhandenen Informationen zu neu gebauten oder deutlich veränderten Straßen müssen um fehlende Flächenelemente ergänzt werden. Die betroffenen Straßenabschnitte werden von der Stadt Aachen gesondert gekennzeichnet. Die Spuren werden entsprechend benannt.

Die Zustandserfassung kann im Hauptverkehrsstraßennetz messtechnisch durchgeführt werden, das nachgeordnete Netz sowie die Nebenflächen und Entwässerungseinrichtungen können nur visuell erfasst werden.

Im Rahmen der Inventur sind zusätzlich zu den Straßenzuständen an einigen, von der Stadt Aachen benannten Straßenabschnitten, sämtliche Straßeneinrichtungsgegenstände wie Verkehrszeichen, Poller, Zäune o.ä. aufzunehmen.

Da die Bewertung bis Ende Februar 2016 abgeschlossen sein muss, damit die Ergebnisse im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 Berücksichtigung finden können, ist es in Abstimmung mit dem RPA erforderlich, die inhaltlich vorbereitete Auftragsvergabe jetzt unmittelbar zu tätigen.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2015

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2015

Ansatz 2016 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

130.000

-0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

-130.000

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-130.000

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Die Deckung erfolgt zum einen aus konsumtiven Aufwendungen (Festwerte, Straßenbeleuchtung) für investive Maßnahmen, die im Haushaltsjahr 2015 nicht umgesetzt werden und zum anderen aus Mehrerträgen/-Einzahlungen aus Gebühren.

 

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