Entscheidungsvorlage - FB 68/0115/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung zur Kanalisierung der Kleinsiedlungsgebiete.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Kanalisierung der Kleinsiedlungsgebiete, Über- und außerplanmäßige Ausgaben / Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2005

 

Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 66) in der zurzeit geltenden Fassung

                       

Veranlassung

 

In der Sitzung des Rates der Stadt Aachen vom 15.06.2005 wurde die Vorlage zum Tagesordnungspunkt “Über- und außerplanmäßige Ausgaben / Verpflichtungsermächtigungen - Haushaltsjahr 2005 - Abschnitt 70 - Abwasserbeseitigung; hier: Kanalisierung von Kleinsiedlungsgebieten” beraten, der Beschluss jedoch nicht gefasst und die Angelegenheit an den Fachausschuss zurück verwiesen. Begründet wurde der nicht gefasste Beschluss damit, dass in der Vorlage die Verhältnismäßigkeit bzw. Wirtschaftlichkeit der Baumaßnahmen, für die die Haushaltsmittel beantragt werden, nicht dargestellt wurde.

 

Da die Kanalisierung dieser Kleinsiedlungsgebiete zum einen wegen der befristeten Betriebsgenehmigungen von Kleinkläranlagen und andererseits wegen der problembehafteten derzeitigen Entwässerungssituation eine hohe Priorität haben, hat der Fachbereich Verkehr und Tiefbau zusammen mit dem Fachbereich Umwelt eine Dringlichkeitsentscheidung erarbeitet, den Vorsitzenden der im Rat vertretenen Fraktionen  den technischen  und rechtlichen Sachverhalt dargestellt wie auch die in der Ratssitzung vom 15.06.2005 beanstandeten Mängel in der Vorlage ausgeräumt.

 

Begründet wurde die Dringlichkeitsentscheidung mit der sitzungsfreien Sommerpause, in der die Verwaltung mangels Ratsbeschluss und damit verbunden mangels finanzieller Mittel die begonnene Grundlagenplanung nicht in eine Fachplanung weiterentwickeln und die notwendigen Baubeschlüsse vorbereiten könne. Eine zügige Fortsetzung der Planung ist alleine wegen der befristeten Betriebsgenehmigungen einzelner Kleinkläranlagen mit Fristablauf zum 31.12.2005 - ohne Aussicht auf eine Verlängerung der Betriebsgenehmigung der Anlagen - dringend geboten.

 

Zur Verdeutlichung des gesamten Sachverhaltes wird auf die als Anlage beigefügte Dringlichkeitsenstscheidung nebst Erläuterungen verwiesen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen werden sich in Höhe von 471.000 € ergeben.

 

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren/ Folgekosten:

Für die in 2005 zu beginnenden Maßnahmen zur Kanalisierung von Kleinsiedlungsgebieten sind in 2006 weitere Ausgaben von 400.000 € zu erwarten.

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Anlagen

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