Entscheidungsvorlage - FB 45/0142/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Elterncafes in KiTas in sozial benachteiligten Quartieren
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- 45/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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08.09.2015
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Entscheidung
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24.09.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss nimmt die Vorlage zustimmend zur Kenntnis.
- Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die entstehenden Kosten für die Elterncafes in insgesamt 10 KiTas in Höhe von 14.520,00 € für das 4. Quartal 2015 aus dem Haushaltsansatz zum PSP-Element 4-050101-916-5/53180000 -Sozialraumbezogene Maßnahme- zu finanzieren. Die Finanzierung für das Jahr 2016 in Höhe von 34.320,00 €
soll ebenfalls aus dem PSP-Element 4-050101-916-5/53180000 -sozialraumbezogene Maßnahmen-, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltsplans 2016, erfolgen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Am 14.01.14 wurde der Zwischenbericht von „KiM-Kinder im Mittelpunkt“ dem KJA und am 20.02.2014 dem Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie zur Entscheidung vorgelegt. Am 02.04.2014 nahm der Integrationsrat die Vorlage zur Kenntnis.
In einer fachbereichsübergreifenden Kooperation zwischen FB 50, u.a. zuständig für das Quartiersmanagment und die Stadtteilkonferenzen und FB 45, zuständig für die Präventionsstrategie „KiM Kinder im Mittelpunkt“ und die Kindertageseinrichtungen, soll durch das Angebot in Kitas Elterncafes einzurichten die Prävention, besonders in belasteten Quartieren, gestärkt werden.
Die Kitas sollen sowohl ein Begegnungs- und Veranstaltungsort für Eltern im Stadtteil mit niedrigschwelligem Zugang werden, als auch ein Ort der Information und Unterstützung. Das Elterncafe soll professionell begleitet sein. Eine Elternbegleiterin aus der Familienbildung (Bundesprogramm: Elternchance ist Kinderchance) ist eine kompetente Ansprechpartnerin und sichert die Kontinuität des Cafes. Sie geht aktiv auf Eltern und sucht das Gespräch. So gibt die Elternbegleiterin dem Elterncafe ein „Gesicht“. Das schafft Vertrauen und Bindung zu den Eltern. Vertrauen ist die Basis für die Zusammenarbeit.
Je nach Bedarf können sich andere Fachdienste / Institutionen (Jobcenter, Erziehungsberatung, Allgemeiner Sozialer Dienst, Schuldnerberatung, Kinderarzt …..) aus dem Sozialraum dazu „gesellen“. Ohne eine verpflichtende Terminabsprache oder Namensnennung stehen sie für ein Gespräch zur Verfügung. Mit dem Vertrauen der Kita im Rücken, werden die Eltern sanft ins Unterstützungssystem „gelotst“.
Im Elterncafe bietet es sich an, unterschiedliche Themen „anzudocken“, wie beispielsweise:
· Eltern im Gespräch nach Bedarfen an Unterstützung zu fragen
· Eltern motivieren, als Mentor für andere Eltern zu fungieren (als Vorlesepaten, im Übergang zur Grundschule mit dem Programm, “Wie funktioniert die Schule?“ Sowie beim Sprachprogramm „Rucksack“...)
· Eltern bei Wegen zu Institutionen zu begleiten
· Mit Eltern Familienbildungsangebote zu entwickeln und sie so zu motivieren sie in Anspruch zu nehmen
· Unterstützung der Kinder im Schulalltag
· Gesundheit
· Erziehung
· Mithilfe beim Ausfüllen von Anträgen
· Informationen der Eltern über bestehende Bildungs-, Freizeit und Sportangebote für sich und ihre Kinder, etc.
Das Elterncafe ebnet neue Zugänge – auch zum sozialräumlichen - Beratungs- und Unterstützungsnetzwerk. Und genau hier ist die Schnittstelle zu den Stadtteilkonferenzen und dem Quartiersmanagement, die von Fachbereich 50 betreut werden.
Die Wirksamkeit von Elterncafes ist bereits wissenschaftlich evaluiert. Im Abschlussbericht des Bundesprogramms „Elternchance ist Kinderchance – Elternbegleitung und Bildungsverläufe der Kinder“, wird durch das Deutsche Jugendinstitut belegt, dass insbesondere durch den Einsatz von Elternbegleitern in Kitas ein überdurchschnittlicher Zugang zu Familien aus benachteiligten Gruppen erreicht werden konnte. Vor allem offene Angebote wie Elterncafes sind erfolgversprechende „Türöffner“, mit denen Eltern zur Teilnahme an Bildungsangeboten motiviert werden konnten. vgl.[1]
Das Konzept des offenen und begleiteten Elterncafes an den Lebensorten der Kinder wurde von der KiM Arbeitsgruppe „ Gemeinsam - Fit for Family“ (Elternbildung) gemeinsam u.a. mit den Familienbildungsstätten entwickelt.
Die Familienbildungsstätten, die ohnehin in den Familienzentren schon aktiv sind, könnten diese Angebote in den Kitas durchführen.
Die Förderung soll sich auf das 4. Quartal 2015 und das ganze Jahr 2016 beziehen. Im Jahr 2015 sollen die Elterncafes wöchentlich, danach im Jahr 2016 2x monatlich angeboten werden.
Den Kitas im KiM Pilotgebiet (Aachen Nord + Haaren/Verlautenheide) soll zunächst das Angebot unterbreitet werden. Danach können PlusKiTas berücksichtigt werden, die kein Familienzentrum sind.
Am 31.8.2015 wird das Angebot in der AG §78 Kita vorgestellt und um Interessenbekundungen gebeten.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
Die Aufwendungen für 2015 in Höhe von 14.520 € bewegen sich im Rahmen des genehmigten Haushaltsansatzes zu PSP-Element 4-050101-916-5/53180000 –sozialraumbezogene Maßnahmen-. Die Mittel stehen zur Verfügung.
Die Aufwendungen für 2016 in Höhe von 34.320 € bewegen sich im Rahmen des angemeldeten Haushaltsansatzes zu PSP-Element 4-050101-916-5/53180000 –sozialraumbezogene Maßnahmen-. Die Mittel stehen vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltsplans 2016 zur Verfügung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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146,3 kB
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