Kenntnisnahme - FB 50/0095/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Auswirkungen der Strukturreform der StädteRegion bei den Leistungsvereinbarungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Fachbereich Soziales und Integration
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
|
Kenntnisnahme
|
|
|
24.09.2015
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
Das Strukturkonzept wurde kurz vor der Sommerpause vom Städteregionsrat, Herrn Etschenberg, den MitarbeiternInnen, der Politik und der Presse vorgestellt.
Mit dem Strukturkonzept beschäftigen sich derzeit die Gremien der Städteregion. Zurzeit liegen einzelne Anträge für Sondersitzungen von Fachausschüssen vor.
In der Sitzung des Städteregionsausschusses am 27. August erfolgte eine Vorberatung über das Gesamtpapier.
Das Protokoll liegt noch nicht vor.
Am 22.10.2015 soll dann der Städteregionstag beschließen, ob die jeweiligen Vorschläge
- umgesetzt werden
- in veränderter Form umgesetzt werden
- nicht umgesetzt werden
- vor einer endgültigen Entscheidung zunächst in weiteren Gremien der StädtRegion beraten werden (insbesondere in den Fachausschüssen)
Die u.a. Tabelle gibt einen Überblick über die Vorschläge im Strukturkonzept für den Bereich Soziales und Gesundheit. Die Arbeitsgemeinschaft der Verbände der freien Wohlfahrtspflege Aachen hat mit Schreiben vom 17.08.2015 eine Stellungnahme zu den Kürzungen an den Städteregionsrat, Herrn Etschenberg, gesandt. Die Kurz-Stellungnahmen zu den einzelnen Strukturvorschlägen sind aus diesem Schreiben entnommen worden. Im Anhang des Schreibens wird jede Kürzung ausführlich kommentiert. Alle Unterlagen (Vorlage, Schreiben der Verbände, Schreiben der Fraktionen etc.) sind im Ratsinformationssystem der StädteRegion unter der Sitzung des Städteregionsausschusses vom 27.08.2015, TOP ö. 3 abgestellt.
Vorschläge im Strukturkonzept zu dem Bereich Soziales und Gesundheit | Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Verbände der freien Wohlfahrtspflege Aachen zu den Auswirkungen der Kürzungen etc. |
Vorschlag Nr.15: Der Städteregionstag beschließt, die finanzielle Unterstützung der Verbände der freien Wohlfahrtspflege und der Vereine in den Bereichen Soziales und Gesundheit grundlegend zu überprüfen und im Sinne zeitgerechter Entwicklungen anzupassen. Hierzu werden folgende Einzelmaßnahmen vorgesehen: |
|
Vorschlag Nr. 15.1 Im Bereich der pflichtigen Leistungen im Sozialbereich
a) wird die Verwaltung mit der Prüfung beauftragt, anstelle von zwei Frauenhäusern zukünftig nur noch eine Einrichtung zu unterstützen. Das Ergebnis der Prüfung soll dem SRT bis Mitte 2016 vorliegen. (ehemalige Leistungsvereinbarung Stadt)
|
- Wegfall von jeweils 8-10 Plätzen für Frauen und Kinder - Vermittlung der Betroffenen Frauen in Frauenhäuser außerhalb der Städteregion, Kosten müssen trotzdem übernommen werden - Wegfall des Landeszuschusses für ein Frauenhaus in Höhe von 125.000,- € und weitere Drittmittel von bis zu 55 % der Gesamtkosten - Wegfall der Ruf- und Aufnahmebereitschaft am Wochenende - Reduzierung der ambulanten Beratung um 50 % - Wegfall von präventiven Maßnahmen, Schulungen der Polizei und Öffentlichkeitsarbeit |
b) werden im Bereich der Schuldnerberatung die bestehenden Vergütungsvereinbarungen mit Dritten auf ihre unterschiedlichen Vergütungs- sätze hin geprüft mit dem Ziel, die höchsten Vergütungsvereinbarungen zum nächst- möglichen Zeitpunkt zu kündigen und mit den Leistungsanbietern neue (wirtschaftliche) Vergütungssätze auszuhandeln. (ehemalige Leistungsvereinbarung Stadt)
|
- Schließung von Beratungsstellen und damit Wegfall von Drittmitteln für soziale Schuldnerberatung i.H.v. ca. 242.000,- Euro. - Keine Vermittlung mehr von Schuldnern in unter- stützende Beratungssettings wie Sucht- und Erziehungsberatung - Wegfall von Präventionsangeboten - Zunahme des Anteils überschuldeter Bürger und damit wieder Zunahme der Wartezeiten
|
|
|
Vorschläge im Strukturkonzept zu dem Bereich Soziales und Gesundheit | Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Verbände der freien Wohlfahrtspflege Aachen zu den Auswirkungen der Kürzungen etc. |
Vorschlag 15.2 Im Bereich der teils pflichtigen, teils freiwilligen Vereinbarungen im Gesundheitsbereich werden alle Leistungsvereinbarungen / Zuschüsse (mit Aus- nahme der Zuschüsse für die sozialpsychiatrischen Zentren) mit Wirkung vom 01.01.2017 fristgerecht gekündigt mit dem Ziel, im Jahr 2016 Ver- handlungen über neue Leistungsentgelte zu führen. Dem SRT ist im 2. Halbjahr 2016 das Ergebnis der Beratung und Entscheidung vorzulegen. |
- 50 Substituierte werden weniger versorgt, Wegfall einer halben Stelle - Reduzierung im Spritzensammlerprojekt Kaiserplatz, weniger Streetwork - Bereich Prävention: 20 Schulbesuche weniger, Wegfall von 10 Fortbildungsveranstaltungen für Multiplikatoren - PSB: 1 halbe Stelle weniger, 40 Klienten werden nicht mehr versorgt - Suchtvorbeugung: Reduzierung der Moveschulungen
|
Vorschlag 15.3 Im Bereich der freiwilligen Förderungen im Sozial- bereich werden die entsprechenden Zuschüsse mit Wirkung vom 01.01.2016 (Globalzuschüsse) bzw. 01.01.2017 (Verhütungsmittelfonds und Altenerholungsmaßnahmen) eingestellt
Die übrigen Zuschüsse gemäß nachstehender Auflistung werden mit Wirkung vom 01.01.2017 auf 50 % gekürzt.
|
Globalmittel: - Wegfall von Projekten wie z.B. Migrantenberatung, Suchdienst Migranten, Integrationsagentur - Keine Investitionen mehr in innoative Projektarbeit wie z.B. Zirgel, TANDMmia, die auch zur Weiterentwicklung der sozialen Infrastruktur der StädteRegion beiträgt - Gefährdung von Arbeitsbereichen, deren Förderung an eine Mindestbesetzung gekoppelt ist, die nicht mehr aufrecht erhalten werden kann - Gefährdung von Drittmittel i.H.v. 1.500.000,- € , die durch die Wohlfahrtsverbände und Träger über einen Zeitraum von 3 Jahren den Menschen in der StädteRegion zugutegekommen sind |
Verhütungsmittelfonds
|
- da Kosten der Verhütung nicht im Rahmen des SGB übernommen werden, fehlende oft finanzielle Ressourcen für eine zuverlässige Verhütung - Folge: Zunahme ungeplanter Schwangerschaften oder von Schwangerschaftsabbrüchen bei ungewollter Schwangerschaft - 66 – 95 Bewilligungen fallen weg
|
Vorschläge im Strukturkonzept zu dem Bereich Soziales und Gesundheit | Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Verbände der freien Wohlfahrtspflege Aachen zu den Auswirkungen der Kürzungen etc. |
Übrige freiwillige Zuschüsse:
Aidshilfe
|
- deutlich weniger Angebote in der Beratung und Begleitung der betroffenen Menschen sowie deren Angehörige - weniger Projekte möglich, z.B. im Bereich der Jugendprävention - weniger Aufklärungsarbeit - Wegfall von Projekt- und Drittmitteln zwischen 67.000,- € und 48.500,- € - Restfinanzierung von Projekten nicht mehr sichergestellt |
Arbeitsgemeinschaft Hörgeschädigter (ehemalige Leistungsvereinbarung Stadt)
|
- Dienstleistung würde in den kommunalen Bereich verlagert, da das Angebot so nicht aufrecht erhalten werden kann - Anteilige Reduzierung von 1.175 Beratungsgesprächen für 900 hörgeschädigte Menschen - Dolmetschersuche würde erschwert, eventuell Dolmetsches aus Köln anfragen, hohe Kosten |
Zuschuss an die Betreuungsvereine Zuschuss alt: 60.800 €, Zuschuss neu: 30.400 €
|
- Wegfall eines strukturellen Nutzens von 587.000 € pro Jahr für die Städteregion bei einer Investition von 60.800 Euro. - Deutliche Reduzierung von ehrenamtlichen Betreuern |
Frauen helfen Frauen (ehemalige Leistungsvereinbarung Stadt) Zuschuss alt: 68.100 €, Zuschuss neu: 34.050 €
|
- Wegfall einer 30 Stunden Stelle und damit Reduzierung des Beratungsangebots um ein Drittel - Wegfall der offenen Sprechzeit pro Woche, damit längere Wartezeiten - Vorortbetreuung im Altkreis würde entfallen bei von Gewalt betroffenen Frauen ohne polizeiliche Intervention - Veranstaltungen und Informationsangebote für bestimmte Berufsgruppen wie Schulsozialarbeit würd um ein Drittel reduziert - Eigenmittel und Zuschüsse in Höhe von 142.000,- € gefährdet
|
Vorschläge im Strukturkonzept zu dem Bereich Soziales und Gesundheit | Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Verbände der freien Wohlfahrtspflege Aachen zu den Auswirkungen der Kürzungen etc. |
Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen (ehemalige Leistungsvereinbarung Stadt) Zuschuss alt: 106.000 €, Zuschuss neu: 53.000 €
|
- Wegfall einer Personalstelle und Gefährdung einer weiteren - Gefährdung von 18 Mitarbeiterinnen mit 1.013 ehrenamtlichen Stunden und deren professionelle Begleitung - Begleitung der Opfer zur Anzeigenerstattung bei der Polizei oder zur Zeugenaussage vor Gericht nur noch im Einzelfall möglich - Reduzierung der Spendenakquise und Einwerben von Drittmittel |
Arbeitskreis Straffälligenhilfe (ehemalige Leistungsvereinbarung Stadt) Zuschuss alt: 31.100 €, Zuschuss neu: 15.550 €
|
- Reduzierung der wöchentlichen Stundenzahl auf 7,5 - dadurch Wegfall von Entlassungsvorbereitung und- begleitung - dadurch Entlassung von mehr Haftentlassenen ohne soziale Anbindung in die Obdachlosigkeit - geringere Vermittlung von Haftentlassenen mit Suchtproblemen in die Substitution - fehlende Kriseninterventionsmöglichkeiten bei den Haftentlassenen, erhöhte Gefahr der erneuten Straffälligkeit - Wegfall der Angehörigenbetreuung |
Bunter Kreis Zuschuss alt: 5.000 €, Zuschuss neu: 2.500 € |
|
Integratives Jugendcamp Merzbrück Zuschuss alt: 5.500 €, Zuschuss neu: 2.750 € |
|
Gesamtsumme alt: 276.500 €, Gesamtsumme neu: 138.250 €
|
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
| ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
| ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
Für das Jahr 2015 ff. ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.