Kenntnisnahme - FB 50/0095/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Das Strukturkonzept wurde kurz vor der Sommerpause vom Städteregionsrat, Herrn Etschenberg, den MitarbeiternInnen, der Politik und der Presse vorgestellt. 

Mit dem Strukturkonzept beschäftigen sich derzeit die Gremien der Städteregion. Zurzeit  liegen einzelne Anträge für Sondersitzungen von Fachausschüssen vor. 

In der Sitzung des Städteregionsausschusses am 27. August erfolgte eine Vorberatung über das Gesamtpapier.

Das Protokoll liegt noch nicht vor.

 

Am 22.10.2015 soll dann der Städteregionstag beschließen, ob die jeweiligen Vorschläge

- umgesetzt werden

 - in veränderter Form umgesetzt werden

- nicht umgesetzt werden

- vor einer endgültigen Entscheidung zunächst in weiteren Gremien der StädtRegion beraten                 werden (insbesondere in den Fachausschüssen)

Die u.a. Tabelle gibt einen Überblick über die Vorschläge im Strukturkonzept für den Bereich Soziales und Gesundheit. Die Arbeitsgemeinschaft der Verbände der freien Wohlfahrtspflege Aachen hat  mit Schreiben vom 17.08.2015 eine Stellungnahme zu den Kürzungen an den Städteregionsrat, Herrn Etschenberg, gesandt. Die Kurz-Stellungnahmen zu den einzelnen Strukturvorschlägen sind aus diesem Schreiben entnommen worden. Im Anhang des Schreibens wird jede Kürzung ausführlich kommentiert.  Alle Unterlagen (Vorlage, Schreiben der Verbände, Schreiben der Fraktionen etc.) sind im Ratsinformationssystem der StädteRegion unter der Sitzung des Städteregionsausschusses vom 27.08.2015, TOP ö. 3 abgestellt. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vorschläge im Strukturkonzept zu dem  Bereich Soziales und Gesundheit

Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Verbände der freien Wohlfahrtspflege Aachen zu den Auswirkungen der Kürzungen etc.

 

Vorschlag Nr.15:

Der Städteregionstag beschließt, die finanzielle Unterstützung der Verbände der freien Wohlfahrtspflege und der Vereine in den Bereichen Soziales und Gesundheit grundlegend zu überprüfen und im Sinne zeitgerechter Entwicklungen anzupassen.

Hierzu werden folgende Einzelmaßnahmen vorgesehen:

 

 

Vorschlag Nr. 15.1

Im Bereich der pflichtigen Leistungen im Sozialbereich

 

a) wird die Verwaltung mit der Prüfung beauftragt,

   anstelle von zwei Frauenhäusern zukünftig nur

   noch eine Einrichtung zu unterstützen. Das

  Ergebnis der Prüfung soll dem SRT bis Mitte

  2016 vorliegen.

  (ehemalige Leistungsvereinbarung Stadt)

 

 

 

 

 

 

 

- Wegfall von jeweils 8-10 Plätzen für Frauen und Kinder

- Vermittlung der Betroffenen Frauen in Frauenhäuser

  außerhalb der Städteregion, Kosten müssen trotzdem

  übernommen werden

- Wegfall des Landeszuschusses für ein Frauenhaus in

  Höhe von 125.000,- €  und weitere Drittmittel von bis zu

  55 % der Gesamtkosten

- Wegfall der Ruf- und Aufnahmebereitschaft am

  Wochenende

- Reduzierung der ambulanten Beratung um 50 %

- Wegfall von präventiven Maßnahmen, Schulungen der

  Polizei und Öffentlichkeitsarbeit

 

b) werden im Bereich der Schuldnerberatung die

   bestehenden Vergütungsvereinbarungen mit

   Dritten auf ihre unterschiedlichen Vergütungs-

    sätze hin geprüft mit dem Ziel, die höchsten

   Vergütungsvereinbarungen zum nächst-

    möglichen Zeitpunkt zu kündigen und mit den

   Leistungsanbietern neue (wirtschaftliche)

   Vergütungssätze auszuhandeln.

   (ehemalige Leistungsvereinbarung Stadt)

 

 

- Schließung von Beratungsstellen und damit Wegfall

  von Drittmitteln für soziale Schuldnerberatung i.H.v. ca.

  242.000,- Euro.

- Keine Vermittlung mehr von Schuldnern in unter-

  stützende Beratungssettings wie Sucht- und

  Erziehungsberatung

- Wegfall von Präventionsangeboten

- Zunahme des Anteils überschuldeter Bürger und damit

  wieder Zunahme der  Wartezeiten

 

 

 

Vorschläge im Strukturkonzept zu dem  Bereich Soziales und Gesundheit

Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Verbände der freien Wohlfahrtspflege Aachen zu den Auswirkungen der Kürzungen etc.

 

Vorschlag 15.2

Im Bereich der teils pflichtigen, teils freiwilligen Vereinbarungen im Gesundheitsbereich werden alle

Leistungsvereinbarungen / Zuschüsse (mit Aus-

nahme der Zuschüsse für die sozialpsychiatrischen Zentren) mit Wirkung vom 01.01.2017 fristgerecht gekündigt mit dem Ziel, im Jahr 2016 Ver-

handlungen über neue Leistungsentgelte zu führen. Dem SRT ist im 2. Halbjahr 2016 das Ergebnis der Beratung und Entscheidung vorzulegen.

 

 

- 50 Substituierte werden weniger versorgt, Wegfall

  einer halben Stelle

- Reduzierung im Spritzensammlerprojekt Kaiserplatz,

  weniger Streetwork

- Bereich Prävention: 20 Schulbesuche weniger, Wegfall

  von 10 Fortbildungsveranstaltungen für Multiplikatoren

- PSB: 1 halbe Stelle weniger, 40 Klienten werden nicht

  mehr versorgt

- Suchtvorbeugung: Reduzierung der Moveschulungen

 

 

Vorschlag 15.3

Im Bereich der freiwilligen Förderungen im Sozial-

bereich werden die entsprechenden Zuschüsse mit Wirkung vom 01.01.2016 (Globalzuschüsse) bzw. 01.01.2017 (Verhütungsmittelfonds und Altenerholungsmaßnahmen) eingestellt

 

Die übrigen Zuschüsse gemäß nachstehender Auflistung werden mit Wirkung vom 01.01.2017

auf 50 % gekürzt.

 

 

Globalmittel:

- Wegfall von Projekten wie z.B. Migrantenberatung,

  Suchdienst Migranten, Integrationsagentur

- Keine Investitionen mehr in innoative Projektarbeit wie

  z.B. Zirgel, TANDMmia, die auch zur Weiterentwicklung

  der sozialen Infrastruktur der StädteRegion beiträgt

- Gefährdung von Arbeitsbereichen, deren Förderung an

  eine Mindestbesetzung gekoppelt ist, die nicht mehr

  aufrecht erhalten werden kann

- Gefährdung von Drittmittel i.H.v. 1.500.000,- € , die

  durch die Wohlfahrtsverbände und Träger über einen

  Zeitraum von 3 Jahren den Menschen in der

  StädteRegion zugutegekommen sind

 

Verhütungsmittelfonds

 

 

- da Kosten der Verhütung nicht im Rahmen des SGB

  übernommen werden, fehlende oft finanzielle

  Ressourcen für eine zuverlässige Verhütung

- Folge: Zunahme ungeplanter Schwangerschaften oder

  von Schwangerschaftsabbrüchen bei ungewollter

  Schwangerschaft

- 66 – 95 Bewilligungen fallen weg

 

 

 

Vorschläge im Strukturkonzept zu dem  Bereich Soziales und Gesundheit

Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Verbände der freien Wohlfahrtspflege Aachen zu den Auswirkungen der Kürzungen etc.

 

Übrige freiwillige Zuschüsse:

 

Aidshilfe

 

 

 

- deutlich weniger Angebote in der Beratung und

  Begleitung der betroffenen Menschen sowie deren

  Angehörige

- weniger Projekte möglich, z.B. im Bereich der

  Jugendprävention

- weniger Aufklärungsarbeit

- Wegfall von Projekt- und Drittmitteln zwischen

  67.000,- € und 48.500,- €

- Restfinanzierung von Projekten nicht mehr

  sichergestellt

 

Arbeitsgemeinschaft Hörgeschädigter

(ehemalige Leistungsvereinbarung Stadt)

 

 

- Dienstleistung würde in den kommunalen Bereich

  verlagert, da das Angebot so nicht  aufrecht erhalten

  werden kann

- Anteilige Reduzierung  von 1.175 Beratungsgesprächen

  für 900 hörgeschädigte Menschen

- Dolmetschersuche würde erschwert, eventuell

  Dolmetsches aus Köln anfragen, hohe Kosten

 

Zuschuss an die Betreuungsvereine

Zuschuss alt: 60.800 €, Zuschuss neu: 30.400 €

 

 

- Wegfall eines strukturellen Nutzens von 587.000 € pro

  Jahr für die Städteregion bei einer Investition von

  60.800 Euro.

- Deutliche Reduzierung von ehrenamtlichen Betreuern

 

Frauen helfen Frauen

(ehemalige Leistungsvereinbarung Stadt)

Zuschuss alt: 68.100 €, Zuschuss neu: 34.050 €

 

 

 

 

- Wegfall einer 30 Stunden Stelle und damit Reduzierung

  des Beratungsangebots um ein Drittel

- Wegfall der offenen Sprechzeit pro Woche, damit

  längere Wartezeiten

- Vorortbetreuung im Altkreis würde entfallen bei von

  Gewalt betroffenen Frauen ohne polizeiliche

   Intervention

- Veranstaltungen und Informationsangebote für

  bestimmte Berufsgruppen wie Schulsozialarbeit würd um

  ein Drittel reduziert

- Eigenmittel und Zuschüsse in Höhe von 142.000,- €

  gefährdet

 

 

Vorschläge im Strukturkonzept zu dem  Bereich Soziales und Gesundheit

Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Verbände der freien Wohlfahrtspflege Aachen zu den Auswirkungen der Kürzungen etc.

 

Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen (ehemalige Leistungsvereinbarung Stadt)

Zuschuss alt: 106.000 €, Zuschuss neu: 53.000 €

 

 

- Wegfall einer Personalstelle und Gefährdung einer

  weiteren

- Gefährdung von 18 Mitarbeiterinnen mit 1.013

  ehrenamtlichen Stunden und deren professionelle

  Begleitung

- Begleitung der Opfer zur Anzeigenerstattung bei der

  Polizei oder zur Zeugenaussage vor Gericht nur noch

  im Einzelfall möglich

- Reduzierung der Spendenakquise und Einwerben von

  Drittmittel

 

Arbeitskreis Straffälligenhilfe

(ehemalige Leistungsvereinbarung Stadt)

Zuschuss alt: 31.100 €, Zuschuss neu: 15.550 €

 

 

 

- Reduzierung der wöchentlichen Stundenzahl auf 7,5

- dadurch Wegfall von Entlassungsvorbereitung und-

  begleitung

- dadurch Entlassung von mehr Haftentlassenen ohne

  soziale Anbindung in die  Obdachlosigkeit

- geringere Vermittlung von Haftentlassenen mit

  Suchtproblemen in die Substitution

- fehlende Kriseninterventionsmöglichkeiten bei den

  Haftentlassenen, erhöhte Gefahr der erneuten

  Straffälligkeit

- Wegfall der Angehörigenbetreuung

 

Bunter Kreis

Zuschuss alt: 5.000 €, Zuschuss neu: 2.500 €

 

 

Integratives Jugendcamp Merzbrück

Zuschuss alt: 5.500 €, Zuschuss neu: 2.750 €

 

 

 

Gesamtsumme alt: 276.500 €, Gesamtsumme neu: 138.250 €

 

 

 

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Für das Jahr 2015 ff. ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

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