Entscheidungsvorlage - FB 45/0139/WP17

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und empfiehlt dem Finanzausschuss und dem Rat der Stadt,
 

a)      beim PSP-Element 4-060301-916-5 „Hilfen für jugendliche Flüchtlinge“ KA 53320000 „Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen“ gemäß § 9 Abs. 1 der Haushaltssatzung der Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel in Höhe von 10 Mio. Euro zuzustimmen, wobei

Erträge in gleicher Höhe bei KA 44820000 erwartet werden,

 

b)      der Bereitstellung überplanmäßiger Mittel bei Finanzstelle 060301900 „Hilfen für junge Menschen und ihre Familien“ Finanzposition 73320000 „Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen“ in Höhe von 10 Mio. Euro zuzustimmen, wobei Einzahlungen in gleicher Höhe bei KA 64820000 erwartet werden.

 

Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt,
 

a)      beim PSP-Element 4-060301-916-5 „Hilfen für jugendliche Flüchtlinge“ KA 53320000 „Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen“ gemäß § 9 Abs. 1 der Haushaltssatzung der Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel in Höhe von 10 Mio. Euro zuzustimmen, wobei

Erträge in gleicher Höhe bei KA 44820000 erwartet werden,

 

b)      der Bereitstellung überplanmäßiger Mittel bei Finanzstelle 060301900 „Hilfen für junge Menschen und ihre Familien“ Finanzposition 73320000 „Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen“ in Höhe von 10 Mio. Euro zuzustimmen, wobei Einzahlungen in gleicher Höhe bei KA 64820000 erwartet werden.

 

Der Rat der Stadt stimmt zu,
 

a)      beim PSP-Element 4-060301-916-5 „Hilfen für jugendliche Flüchtlinge“ KA 53320000 „Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen“ gemäß § 9 Abs. 1 der Haushaltssatzung zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 10 Mio. Euro bereitzustellen, wobei

Erträge in gleicher Höhe bei KA 44820000 erwartet werden,
 

b)      bei Finanzstelle 060301900 „Hilfen für junge Menschen und ihre Familien“ Finanzposition 73320000 „Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen“ in Höhe von 10 Mio. Euro bereitzustellen, wobei Einzahlungen in gleicher Höhe bei KA 64820000 erwartet werden.

 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Verwaltung hat die beigefügten dezidierten Anlagen zu der Fallzahlen- und Kostenentwicklung im Bereich der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe gemäß § 35 a SGB VIII erstellt.

Für den Bereich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge sind gesonderte Anlagen beigefügt.

 

1. Ausgabenentwicklung

 

Der aktuelle Daten- und Erkenntnisstand (29.07.2015) weist für 2015 eine Gesamtvormerkungssumme von rd. 56 Mio. Euro aus.

 

Von dem Betrag entfallen auf den „klassischen“ HzE-Bereich einschl. Eingliederungshilfen nach § 35a  SGB VIII rund 36,8 Mio. Euro. Dies ergibt bei einer Realisierungsquote von 92 % einen Ist-Aufwand in Höhe von rd. 33,8 Mio. Euro, dem Haushaltsmittel von 33,549 Mio. Euro gegenüberstehen.

 

An Erträgen sind aktuell 1,44 Mio. Euro angeordnet. Dies lässt erwarten, dass die vorgesehenen Ansätze von zusammen 3,72 Mio. Euro erreicht werden.

 

Auf den Bereich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge entfallen an Vormerkungen rund 19,3 Mio. Euro. Hier handelt es sich um die hochgerechnete Jahressumme, die sich durch die aktuelle Entwicklung noch verändern kann. Zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres betrug diese Vormerkungssumme 10,8 Mio. Euro!

 

Der Ist-Aufwand zum 29.07.2015 beläuft sich auf rd. 9,1 Mio. Euro. Daraus ergibt sich ein voraussichtlicher Jahresbedarf von rd. 17,7 Mio. Euro. Zur Verfügung stehen jedoch lediglich 7,440 Mio. Euro. Daher wird nach jetzigem Stand eine Summe von rd. 10 Mio. Euro fehlen. Eine weitere Konkretisierung dieser Summe kann erst im 3. Quartalsbericht erfolgen.

 

Die entstehenden Kosten für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge werden weiterhin – zwar zeitversetzt – durch überörtliche Träger erstattet, sodass mit einem entsprechenden Mehrertrag, der wiederum als Deckung für den Mehraufwand angesetzt wird, gerechnet werden kann. Im Rahmen der vorausschauenden Haushaltplanung für die Jahre 2016 ff wurden die 10 Mio. Euro sowohl im Ertrag als auch im Aufwand pro Jahr aufgenommen.

 

2. Fallzahlenentwicklung

 

2.1 Allgemein (inkl. der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge)

 

  • In der Zeit vom 01.01.2015 bis zum 31.07.2015 wurden bereits 3.458 Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfen durch die 8 Sozialraumteams bearbeitet.
     
  • Es kam zu 1020 absoluten Zugängen und zu 844 absoluten Abgängen.
     
  • Zum 31.07.2015 wurden 2.614 Hilfen betreut.
     

2.2 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

 

  • Im Zeitraum 01.01. bis 31.07.2015  wurden durch das Sozialraumteam VIII insgesamt 781 unbegleitete Minderjährige betreut.
     
  • 368 absolute Zugänge und 228 absolute Abgänge sind zu verzeichnen.
     
  • Zum 31.07.2015 wurden 553 junge Menschen begleitet.
     

3. Ursachen der Ausgaben- und Fallzahlenentwicklung

 

3.1 Allgemein

 

Die Fallzahlenentwicklung im Bereich der Aachener Familien gestaltet sich mit 2.677 Hilfen (3.458 Hilfen gesamt minus 781 UMF) im Vergleich bis zum 31.07.2014 mit 2451 Hilfen (2950 Hilfen gesamt minus 499 UMF) deutlich ansteigend. Hierbei zieht sich der Anstieg durch fast alle Hilfearten, aber im Besonderen bei den Eingliederungshilfen sind folgende Beobachtungen anzumerken.

 

Sowohl die Schulbegleitungen (50 Fälle), sowie die Privatschulfälle (32 Fälle), zu deren Zahlung der FB 45 in der Regel durch Verwaltungsgerichtsbeschlüsse verpflichtet wurde, sind stark ansteigend.

In der gemeinsamen Sitzung des KJA und des Schulausschusses im November 2015  werden hierzu erste Konzepte einer gemeinsamen Vorgehensweise von Schule und Jugendhilfeträgern, die die Schulbegleitung stellen, vorgestellt. Ziel hierbei ist, sowohl die inhaltliche Arbeit als auch die Kostenentwicklung zu optimieren.

 

Bei autistischen Kindern und jungen Menschen (60 Fälle) ist eine umfängliche ambulante Begleitung sowohl im Schulalltag als auch im familiären - / Freizeitbereich erforderlich.

 

Auch im Bereich der jungen Menschen über 18 Jahren mit ausgeprägten psychischen Störungen sind steigende und vor allen Dingen lang andauernde Hilfeprozesse - im Zweifel bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres - zu verzeichnen. (35 stationäre Maßnahmen und 65 ambulante Maßnahmen in 2015) 

 

Im Weiteren haben die Mitarbeiter der Sozialraumteams seit Januar 2014 vermehrt mit Flüchtlingsfamilien (25 Fälle)

- hier im Besonderen mit jüngeren Kindern - zu tun, die entweder in den Übergangsheimen des Fachbereichs Soziales oder durch diesen in Wohnungen auf dem Stadtgebiet untergebracht wurden. Durch Meldungen Dritter (Kindeswohlmeldungen) bedürfen die Familien der professionellen Begleitung im Rahmen der Hilfen zur Erziehung. Die damit verbundene Begleitung ist bedingt durch die vorhandenen Sprachbarrieren zeit- und daher kostenintensiv.

 

Bei den sozialpädagogischen Familienhilfen ist eine hohe Fluktuation zu verzeichnen (2015: 645 Fälle; 2014: 577 Fälle). Beobachtet wird, dass Familien sich eigenständig bzw. nach Beratung durch Dritte (Schulen, Kindertageseinrichtungen, Ärzten) in den Sozialraumteams melden, um adäquate Hilfen zu erhalten.

 

In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass das HzE-Fachcontrolling im Umfang einer halben VZÄ am 25.05.2015 den Dienst aufgenommen hat. Dem folgt zum 15.09.2015 das HzE-Finanzcontrolling, ebenfalls im Umfang einer halben VZÄ.

Das Fachcontrolling widmet sich bereits den ambulanten Hilfen im Sinne der Eruierung der Erfordernisse der Hilfen, deren Einrichtung und Verlauf.

Es wird davon ausgegangen, dass im 3. Quartalsbericht über die bis dahin erfolgten Arbeiten und Ergebnisse berichtet werden kann.

 

3.2 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

 

Auch die Zahl der jungen Menschen ist im Vergleich bis zum 31.07.2014  (499 UMF) bis zum 31.07.2015 (781) gestiegen. Hierin enthalten sind auch ca. 200 junge Menschen, die im Rahmen der Inaugenscheinnahme sowie Altersfeststellung innerhalb der ersten Tage nach Übergabe durch die Bundespolizei von der Jugendhilfe für volljährig erklärt wurden und Aachen verlassen haben.

Durch erfolgreiche Beendigung der Jugendhilfe wurden weitere Hilfen abgeschlossen, sodass zurzeit rund 500 laufende Fälle zu verzeichnen sind.

Bei der Fallzahlenentwicklung insgesamt (Anlage 1a) fallen daher die Anstiege bei den stationären Hilfen (§ 34 SGB VIII) wie auch bei den Erziehungsbeistandschaften (§ 30 SGB VIII) auf.

 

FB 45 ist weiterhin mit dem vorhandenen Netzwerk der mit der Thematik betrauten Institutionen engagiert bemüht, sowohl adäquate Heim- bzw. Wohnplätze innerhalb und außerhalb Aachens zu schaffen, tagesstrukturierende wie Schulangebote zu initiieren und zu nutzen, sowie den Übergang Schule/Beruf /Ausbildung im Sinne der jungen Menschen zu gestalten.

In diesen Zusammenhängen ist es gelungen, Projekte zu entwickeln, die durch Drittmittelzuwendungen/ -finanzierung abgesichert sind.

 

4. Konsequenzen für die Jugendhilfe

 

Seitens des zuständigen Bundesministeriums wurde ein Gesetzentwurf zur bundesweiten Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zur Sicherstellung der kindgerechten Versorgung, Betreuung und Unterstützung am 17.04.2015 in den Bundestag eingebracht.

Zurzeit finden hierzu die parlamentarischen Anhörungen sowohl auf Bundes- wie Landesebene statt. Es wird davon ausgegangen, dass das UMA-Gesetz zum 01.01.2016 mit einer Übergangszeit in Kraft treten wird. Die hiermit verbundenen Veränderungen für die Stadt Aachen bleiben abzuwarten.

 

Im Weiteren ist angedacht für die Abrechnung der Fallkosten des unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings als überörtlicher Träger den Landschaftsverband Rheinland vorzusehen.

Sollte dieses Vorhaben realisiert werden, würde sich zumindest die Kostenabrechnung und -erstattung zügiger und reibungsloser gestalten.

 

Inwiefern sich der Zustrom unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge minimiert, wenn der Teilumzug der Bundespolizei Aachen nach Eschweiler vollzogen ist, bleibt abzuwarten.

Die Zuständigkeit der Jugendhilfe richtet sich nach dem Ort der erforderlichen Inobhutnahme des Jugendlichen. In den zurück liegenden Monaten erfolgte die Einreise hauptsächlich über den Zugverkehr und endete am Hauptbahnhof der Stadt.

 

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2015

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2015

Ansatz 2016 ff.***

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff.****

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag*

11.158.100

21.158.100

33.651.100

78.718.000

0

0

Personal-/

Sachaufwand**

40.989.000

50.989.000

123.398.200

166.321.100

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

29.830.900

29.830.900

89.747.100

87.603.100

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

+2.144.000

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

* Ergebnis aus Ertrag 1-060301- 900-6 und 4-060301-916-5, jeweils KA 42120000- 44820000

 

** Ergebnis aus 1-060301-900-6 KA 53310000, 53320000, 53390000

                   plus 4-060301-916-5 KA 53320000

 

*** Ergebnis aus Haushaltsplan 2015 - 2018

 

**** Anmeldung zum Haushaltsentwurf 2016 – 2019; zum Zweck der Vergleichbarkeit sind hier die Jahre 2016 – 2018 erfasst

Reduzieren

Anlagen

Loading...