Entscheidungsvorlage - BA 6/0039/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuplanung des Spielplatzes Fassinstraße;Anschaffung eines U3 Spielgerätes
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- B 6 - Bezirksamt Aachen-Richterich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Richterich
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Entscheidung
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09.09.2015
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich hat mit bezirklichen Mitteln aus 2014 in Höhe von 29.000,- € eine grundsätzliche Neugestaltung und Verbesserung des Spielplatzes Fassinstraße in Richterich auf den Weg gebracht.
Die Umgestaltung des Platzes wurde im Dezember 2014 eingeleitet.
Die Grundidee der Neuplanung ergibt sich aus der dreiteiligen Struktur des Spielplatzes.
Um den bestehenden Sandkasten herum soll primär ein Bereich für Kleinkinder hergerichtet werden. Neben den bestehenden Federwipptieren soll dieser Bereich durch eine Kleinkinderrutsche und ein kleines Klettergerät speziell für den U3/Kleinkinderbereich ergänzt werden. Der Untergrund ist entsprechend der Gerätenutzung anzupassen.
Die vorhandene große asphaltierte Fläche soll im jetzigen Zustand erhalten bleiben und weiterhin als Bobby Car-/ Fahrrad-/ Rollschuh-Fahrbahn genutzt werden. Ein Projekt zur Gestaltung der Fläche ist geplant.
Das Spielangebot für etwas ältere Kinder im dritten Teilbereich sollte durch eine Kletterkombination ergänzt werden. Dieses Gerät ist ausgewählt und bestellt. Der Aufbau soll im September 2015 erfolgen.
Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel hat der Aachener Stadtbetrieb das U3 Gerät ‚SpielhausTristan‘
(Bild 1 der Anlage) als kleines Klettergerät ausgewählt.
Alternativ schlägt der Aachener Stadtbetrieb das U3 Gerät ‚Spielschiff Möwe‘ (Bild 2 der Anlage – ohne Rutsche, mit Netzaufstieg) vor. Dieses bietet eine vielseitigere Nutzung und ist auch noch für Kindergartenkinder bis 6 Jahren attraktiv.
Dieses Spielgerät ist in seiner Anschaffung inkl. Fallschutzanpassung teurer, so dass der Gesamtetat um 3.500,- € überschritten würde.
Dieser Mehrbedarf müsste aus bezirklichen Mitteln gedeckt werden.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2015 | Fortgeschriebener Ansatz 2015 | Ansatz 2015 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 50.000 | 27.400 | 150.000 | 125.000 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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166,1 kB
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