Entscheidungsvorlage - 0035/ FB 01/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

ohne

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Verbandsversammlung:

 

Die Wahlperiode zu den Organen des Verbandes beträgt 5 Jahre. Sie hat Mitte 2003 mit der

Entsendung von je einem Delegierten der Stadt in die Verbandsversammlung und in den

Verbandsrat erneut begonnen. Nach dem Eifel-RurVG ergibt sich die Anzahl der von einem

Mitglied zu benennenden Delegierten aus der Höhe der durchschnittlichen Jahresbeiträge der

letzten drei Jahre im Verhältnis zu den durchschnittlichen Beiträgen der anderen Mitglieder vor

der Neubildung der Verbandsversammlung (§ 4 Verbandssatzung WVER i.V.m. § 12 Abs. 2

Eifel‑RurVG). Obwohl Aachen inzwischen durch die Übernahme der Kläranlagen und

Sonderbauwerke seitens des Verbandes das Mitglied mit dem höchsten Jahresbeitrag

geworden ist, kann bei dieser Ersatzwahl aufgrund der gesetzlichen Vorgaben wiederum nur ein

Delegierter oder eine Delegierte benannt werden.

 

Aufgrund der Regelungen des § 13 Abs. 5 Eifel-RurVG muss es sich bei den benannten

Personen zwingend um ein Mitglied des Stadtrates handeln. Sachkundige Bürger sind hingegen

nicht zugelassen

 

Zur Zeit hat der Rat Ratsfrau Ruth Wilms als Delegierte in die Verbandversammlung benannt.

 

 

 

Verbandsrat:

 

Für die Stadt Aachen ist von der Verbandsversammlung 1 Mitglied des Verbandsrates gewählt

worden.

Zur zeit vertritt Frau Sabine Verheyen die Stadt im Verbandrat.

 

 

 

Dr. Linden

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