Entscheidungsvorlage - 0035/ FB 01/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung von Vertretern der Stadt Aachen für die Verbandsversammlung des WVER Wasserverband Eifel Rur und den Verbandsrat gem. § 113 (2) GO NRW in Verbindung mit § 50 (2) GO NRW
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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13.10.2004
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03.11.2004
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Verbandsversammlung:
Die
Wahlperiode zu den Organen des Verbandes beträgt 5 Jahre. Sie hat Mitte 2003
mit der
Entsendung
von je einem Delegierten der Stadt in die Verbandsversammlung und in den
Verbandsrat
erneut begonnen. Nach dem Eifel-RurVG ergibt sich die Anzahl der von einem
Mitglied
zu benennenden Delegierten aus der Höhe der durchschnittlichen Jahresbeiträge
der
letzten
drei Jahre im Verhältnis zu den durchschnittlichen Beiträgen der anderen
Mitglieder vor
der
Neubildung der Verbandsversammlung (§ 4 Verbandssatzung WVER i.V.m. § 12 Abs. 2
Eifel‑RurVG).
Obwohl Aachen inzwischen durch die Übernahme der Kläranlagen und
Sonderbauwerke
seitens des Verbandes das Mitglied mit dem höchsten Jahresbeitrag
geworden
ist, kann bei dieser Ersatzwahl aufgrund der gesetzlichen Vorgaben wiederum nur
ein
Delegierter
oder eine Delegierte benannt werden.
Aufgrund
der Regelungen des § 13 Abs. 5 Eifel-RurVG muss es sich bei den benannten
Personen
zwingend um ein Mitglied des Stadtrates handeln. Sachkundige Bürger sind
hingegen
nicht
zugelassen
Zur Zeit
hat der Rat Ratsfrau Ruth Wilms als Delegierte in die Verbandversammlung
benannt.
Verbandsrat:
Für die
Stadt Aachen ist von der Verbandsversammlung 1 Mitglied des Verbandsrates
gewählt
worden.
Zur zeit
vertritt Frau Sabine Verheyen die Stadt im Verbandrat.
Dr. Linden