Entscheidungsvorlage - B 06/0031/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachfolge von Herrn Dr. Barth in den Gremien von ZEW, AWA Entsorgung GmbH und MVA Weisweiler GmbH & Co. KG
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Beteiligungscontrolling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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23.09.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Rat der Stadt entsendet Herrn Beigeordneten Werner Wingenfeld als Vertreter für Herrn Oberbürgermeister Marcel Philipp in die Verbandsversammlung des ZEW.
- Der Rat der Stadt schlägt Herrn Beigeordneten Werner Wingenfeld als Vertreter für Herrn Oberbürgermeister Marcel Philipp zur Bestellung in den Aufsichtsrat der AWA Entsorgung GmbH durch die ZEW-Verbandsversammlung vor.
- Der Rat entsendet Herrn Beigeordneten Werner Wingenfeld als beratendes Mitglied in den Aufsichtsrat der AWA Entsorgung GmbH.
- Der Rat der Stadt schlägt Herrn Beigeordneten Werner Wingenfeld zur Bestellung in den Aufsichtsrat der MVA Weisweiler GmbH & Co KG durch die AWA Entsorgung GmbH vor. Zusätzlich sind die Umweltdezernenten der Gebietskörperschaften geborene Mitglieder mit beratender Stimme. Auch in dieser Funktion soll Herr Beigeordneter Werner Wingenfeld Herrn Beigeordnetem Dr. Lothar Barth nachfolgen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Nach dem Ausscheiden von Herrn Beigeordnetem Dr. Lothar Barth soll eine möglichst lückenlose Nachfolge in den Gremien des Zweckverbands Entsorgungsregion West (ZEW), der AWA Entsorgung GmbH (AWA) und der MVA Weisweiler GmbH & Co KG (MVA KG) sichergestellt werden. Herr Dr. Barth ist bisher der Stellvertreter von Herrn Oberbürgermeister Marcel Philipp in der Zweckverbandsversammlung des ZEW, im Aufsichtsrat der AWA sowie im Aufsichtsrat der MVA KG. Darüber hinaus ist Herr Dr. Barth als Fach- bzw. Umweltdezernent beratendes Mitglied der Aufsichtsräte der AWA und der MVA KG.
Zu den einzelnen Beschlüssen:
zu 1.Gem. § 6 der Verbandssatzung des Zweckverbands Entsorgungsregion West besteht die
Verbandsversammlung aus sieben stimmberechtigten Mitgliedern je Verbandsmitglied. Für jeden Vertreter wird ein Stellvertreter für den Fall der Verhinderung bestellt. Als Vertreter in der Verbandsversammlung können nach Maßgabe des § 15 Abs. 2 S. 1 1. HS GkG Mitglieder des Rates sowie städtische Dienstkräfte bestellt werden.
zu 2.Gem. § 11 des Gesellschaftsvertrags der AWA Entsorgung GmbH werden die Mitglieder des
Aufsichtsrates und ihre Stellvertreter durch die Verbandsversammlung des ZEW bestellt und in den Aufsichtsrat entsandt.
zu 3.Eine fachkundige Person (z.B. Umweltdezernent) wird als beratendes Mitglied direkt von der Stadt Aachen in den Aufsichtsrat entsandt. Bisher hat Herr Beigeordneter Dr. Lothar Barth diese Funktion wahrgenommen.
zu 4.Gem. § 13 des Gesellschaftsvertrags der MVA Weisweiler GmbH & Co KG werden die Mitglieder des Aufsichtsrates und ihre Stellvertreter von der AWA Entsorgung GmbH bestellt und in den Aufsichtsrat entsandt. Zusätzlich sind die Umweltdezernenten der Gebietskörperschaften geborene Mitglieder mit beratender Stimme. Zuletzt hat Herr Beigeordneter Dr. Lothar Barth diese Funktion wahrgenommen.