Entscheidungsvorlage - FB 61/0133/WP17-1
Grunddaten
- Betreff:
-
I. Änderung Bebauungsplan Nr. 805 - Brander Straße / Breitbendenstraße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Eilendorf im Bereich zwischen Brander Straße, Breitbendenstraße, Hubert-Spickernagel-Staße, Franz-Delheid-Straßehier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/010 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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21.10.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt die I. Änderung Bebauungsplan Nr. 805 - Brander Straße / Breitbendenstraße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Eilendorf im Bereich zwischen Brander Straße, Breitbendenstraße, Hubert-Spickernagel-Staße, Franz-Delheid-Straße in der vorgelegten Fassung gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Inhalt der Vorlage FB61/0133/WP17 einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.
Der Bebauungsplan Nr. 805 ist seit dem 27.09.1999 rechtskräftig. Er wurde aufgestellt, um ein kinder- und familienfreundliches Wohngebiet zu schaffen und ein energiebewusstes und solares Bauen zu ermöglichen. Der Bebauungsplan wird derzeit umgesetzt, das Bebauungsplangebiet ist größtenteils bebaut.
Um den Qualitätsanforderungen im Nahverkehr besser entsprechen zu können, soll eine Buslinie bis an das Wohngebiet von der Von-Coels-Straße herangeführt werden. Aus diesem Grund soll im Kreuzungsbereich Hubert-Spickernagel-Straße/Brander Straße/Franz-Delheid-Straße eine Wendeanlage für Busse eingerichtet werden.
Das Plangebiet der I. Änderung umfasst diesen Kreuzungsbereich. Um Planungsrecht für die Buswendeschleife zu schaffen, soll der Bebauungsplan so geändert werden, dass die nicht mehr benötigte Festsetzung „Versorgungsfläche“ herausgenommen und stattdessen „Öffentliche Verkehrsfläche“ festgesetzt wird. Die vorliegende I. Änderung Bebauungsplan Nr. 805 betrifft ausschließlich den zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes.
Im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplanes haben sich weitere Änderungserfordernisse ergeben, die sich ausschließlich auf die Schriftlichen Festsetzungen beziehen. Die geplanten Änderungen der Schriftlichen Festsetzungen erfolgen aus verfahrenstechnischen Gründen in einem gesonderten Änderungsverfahren (II. Änderung Bebauungsplan Nr. 805).
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.03.2015 auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf hin den Aufstellungs- und den Offenlagebeschluss für diese I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 805 gefasst.
Die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 15.06.2015 bis einschließlich 17.07.2015 statt.
Während dieser Zeit sind keine Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern bzw. von Behörden eingegangen.
Eine weitere Beratung in der Bezirksvertretung und im Planungsausschuss ist daher nicht erforderlich.
Die Verwaltung empfiehlt, die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 805 in der vorgelegten Fassung als Satzung zu beschließen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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600,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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237,1 kB
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