Entscheidungsvorlage - FB 61/0130/WP17-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt die II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 805 - Brander Straße / Breitbendenstraße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Eilendorf im Bereich zwischen Brander Straße und Breitbendenstraße in der vorgelegten Fassung gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Der Inhalt der Vorlage FB61/0130/WP17 einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.

 

Der Bebauungsplan Nr. 805 ist seit dem 27.09.1999 rechtskräftig. Er wurde aufgestellt, um ein kinder- und familienfreundliches Wohngebiet zu schaffen und ein energiebewusstes und solares Bauen zu ermöglichen. Der Bebauungsplan wird derzeit umgesetzt, das Bebauungsplangebiet ist größtenteils bebaut.

 

Bei der Umsetzung des Bebauungsplanes hat sich herausgestellt, dass Festsetzungen zu unerwünschten Auswirkungen führen, in dem sie sich negativ auf das Erscheinungsbild auswirken oder zu einem erhöhten Aufwand durch beantragte Befreiungen führen. Daher sollen die Schriftlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 805 in verschiedenen Punkten geändert werden.

 

Ebenso ist beabsichtigt, für die Anbindung des Wohngebietes an den Öffentlichen Personennahverkehr eine Fläche im Kreuzungsbereich Hubert-Spickernagel-Straße/Brander Straße/Franz-Delheid-Straße  als Wendeanlage für Busse einzurichten. Dieses erfordert ebenfalls die Änderung des Bebauungsplanes. Aus verfahrenstechnischen Gründen soll diese Änderung aber als separates Änderungsverfahren (I. Änderung Bebauungsplan Nr. 805) durchgeführt werden.

 

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.03.2015 auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf hin den Aufstellungs- und den Offenlagebeschluss für die II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 805 gefasst.

 

Die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 15.06.2015 bis einschließlich 17.07.2015 statt.

Während dieser Zeit sind keine Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern bzw. von Behörden eingegangen.

 

Eine weitere Beratung in der Bezirksvertretung und im Planungsausschuss ist daher nicht erforderlich.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 805 in der vorgelegten Fassung als Satzung zu beschließen.

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Anlagen

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