Kenntnisnahme - B 03/0041/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtebauförderung: Rückblick 2015; Ausblick 2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Beteiligt:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung; FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt; E 26 - Gebäudemanagement; FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Kenntnisnahme
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17.09.2015
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22.10.2015
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Erläuterungen
Erläuterungen:
A: Aktuelle Entwicklung 2015
Die Städtebauförderung wird anteilig getragen von Bund und Land. Der Bund nimmt eine Steuerungsfunktion wahr, indem er die finanzielle Ausstattung der einzelnen Teilprogramme der Städtebauförderung (z.B. Soziale Stadt, Aktive Orts- und Stadtteilzentren, Stadtumbau West) gewichtet. Das Land steuert im Sinne der Strukturpolitik, wobei es einzelne regionale, auch wechselnde, Schwerpunkte setzt. Ein Instrument dazu sind die Regionalen. Feste Quoten gibt es nicht und es gibt auch keine juristisch oder verwaltungstechnisch begründeten Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Städtebauförderzuweisung.
Durch die EuRegionale2008 wurde die Region im Dreiländereck zu einem Förderschwerpunkt. Eines der herausragenden Projekte und auch mit einer avisierten Förderung von fast 30 Mio. € finanziell größten Vorhaben war das „Bauhaus Europa“.
Nach seinem Scheitern galt die Verhandlungsstrategie der Stadt Aachen gegenüber dem Fördergeber dem Ziel, die in Aussicht gestellten Mittel dennoch in einem annähernden Umfang für die Stadt Aachen zu erhalten. Dies ist weitgehend gelungen, indem die Bauten der Route Charlemagne mit Co-Finanzierung durch europäische Mittel (EFRE): Centre Charlemagne, Archäologische Vitrine, Zeitungsmuseum, Grashaus realisiert werden konnten. Während die „klassische“ Stadterneuerung der 70er bis Anfang der 2000er Jahre vor allem der Erneuerung des Öffentlichen Raumes galt (Wohnumfeldverbesserungen, Platzflächen am Elisenbrunnen, am Hotmannspief, am Lindenplatz zum Beispiel) und sich in einem jährlichen Rahmen um die 3 Mio. € bewegten, kam mit der EuRegionale die Gelegenheit kostenträchtige öffentliche Hochbauprojekte in die Städtebauförderung aufzunehmen.
Das Land hat immer in den Verhandlungen deutlich gemacht, dass es keinen Anspruch auf einen 1:1 Ersatz für die Förderung des „Bauhaus Europa“ gibt, und dass es keinen Anspruch auf eine Zuweisung in einer bestimmten Höhe gibt, geschweige denn eine Quote. Es hat auch unmissverständlich nicht erst in diesem Jahr geäußert, dass Aachen auf Dauer nicht von einer Höhe der Förderung ausgehen kann, die sich mit den ca 6 Mio. € in den letzten Jahren ergeben haben. Andererseits hat es aber deutlich gemacht, dass bei besonderen Vorhaben, die konsistent in den Stadtentwicklungs- und Erneuerungsprozess integriert sind und eine erhebliche soziale Bedeutung haben, auch höhere Fördersummen möglich sind (so erfolgt bei der Nadelfabrik und z.Zt. beim Depot). In Zukunft würde dies für das Projekt Bushof mit einem hohen Anteil an sozialen und öffentlichen Nutzungen, sowohl den Hochbau als den Öffentlichen Raum betreffend, gelten. Voraussetzung ist, dass die Stadt eine Strategie entwickelt, wie sie die inhaltlichen und finanziellen Herausforderungen dieses Projektes meistern kann. Mit der angekündigten Aufnahme des Wettbewerbs Bushof in die Förderung für 2016 hat das Land diese Haltung bekräftigt.
Waren in der ursprünglichen Vorlage der Bezirksregierung für die Kommission für Regionalplanung und Strukturfragen des Regionalrats lediglich 1 Mio. € Kosten für Städtebauförderprojekte der Stadt Aachen enthalten, konnte durch intensive Zusammenarbeit zwischen Stadt, Bezirksregierung und Landesbauministerium nunmehr Anträge mit rd. 5 Mio. € Förderung als bewilligungsreife Anträge im Juni 2015 veröffentlichten Städtebauförderprogramm NRW 2015 platziert werden. http://www.brk.nrw.de/brk_internet/gremien/regionalrat/sitzungen_kommissionen/krs/sitzung_05/05.pdf)
Entgegen der ursprünglichen Planung der Stadt Aachen wurden für das Innenstadtkonzept 2020 lediglich die Planungskosten berücksichtigt; die Turnhalle Sandkaulstraße (4. Gesamtschule) und das Standesamt werden für die nächste Förderstufe vorgesehen.
Im Projekt Soziale Stadt Aachen-Nord konnten über die ursprüngliche Planung der Stadt Aachen hinaus die entstandenen Mehrkosten für das Depot berücksichtigt werden, so dass hierdurch eine deutliche Entlastung des städt. Haushaltes erreicht werden konnte.
Die Zuwendungsbescheide für AC-Nord , 6. Förderstufe (Soziale Stadt) sowie Nachtrag 4. Förderstufe (Depot) und Haaren, 1. Förderstufe (Stadtumbau West) sind in der 39. Kalenderwoche bei der Stadt Aachen eingetroffen. Die Bewilligung der beantragten Maßnahmen für das Innenstadtkonzept mit einem Fördervolumen von 742.000 € (lt. STEP 2015) wird kurzfristig erwartet.
B: vorgesehene Projekte zur Förderung im Programmjahr 2016
(Angabe der zuwendungsfähigen Gesamtkosten bei einer Förderung in Höhe von 80%)
Innenstadtkonzept
„Zur Förderung im Programmjahr 2016 werden aus dem Innenstadtkonzept 2022 folgende Maßnahmen angemeldet:
Straßen und Plätze
- Umgestaltung Teilbereiche Martin-Luther-Straße, Gottfriedstraße, Richardstraße
förderfähige G-Kosten510.000 €
abzügl. KAG Beiträge 210.000 €
insges. förderfähig300.000 €
- Mariahilfstraßeförderfähige G-Kosten360.000 €
- Hof und Rommelsgasse (wurde bereits angemeldet, fand aber bei den zur Förderung in 2015 zugesagten Projekten keine Berücksichtigung; deshalb wird die Anmeldung nochmals bekräftigt) förderfähige G-Kosten 460.000 €
- Konzept und Umsetzung „Premiumwege – 10 Wege ins Aachener Grün und deren Wegweisung“ .
Der Kostenansatz für die Konzeption und Wegweisung beläuft sich auf 55.000 €, die Kosten für zwei exemplarische Wege werden z. Zt. noch ermittelt.
Darüber hinaus beinhaltet das Innenstadtkonzept 2022 für die anstehende Förderstufe 2016 unter dem Oberbegriff „Städtebauliche Planung“ folgende Konzepte:
-Konzept Citymanagementförderfähige G-Kosten50.000 €
-Konzept „Mehr Spielangebote und bessere Erkennbarkeit“
förderfähige G-Kosten25.000 €.
Die aktuelle Förderstufe 2016 enthält ebenso die Modernisierungsberatung im Rahmen der Umsetzung des Innenstadtkonzeptes mit geplanten G-Kosten 500.000 €.
Die zentralen Projekte im Bereich Hochbau sind
- der Musikbunker, welcher im letzten Jahr aufgrund der Rahmenbedingungen noch keinen bewilligungsreifen Status hatte. Hierfür sind 1,9 Mio € förderfähige G-Kosten veranschlagt,
- die Sanierung des Standesamts zwischen Dom und Rathaus einschließlich der Herstellung der Barrierefreiheit. Diese muss sehr behutsam angegangen werden. Von daher schlägt die Verwaltung vor, dieses Projekt zunächst durch einen Wettbewerb zu begleiten. Hierfür werden 0,1 Mio € förderfähige G-kosten vorgesehen.
- Turnhalle Sandkaulstraße mitförderfähigen G-Kosten in Höhe von 1,2 Mio €.
Soziale Stadt Aachen Nord
Die Förderanmeldung von Einzelprojekten innerhalb der Sozialen Stadt Aachen-Nord geschieht auf Grundlage der 2014 von Lenkungsgruppe Aachen-Nord und Hauptausschuss beschlossenen Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzepts Aachen-Nord. In den beiden ersten Förderstufen der 2. Projekthälfte in den Programmjahren 2014 und 2015 konnten bereits Fördermittel für Projekte in Höhe rd. 5 Mio. € gesichert werden.
Folgende Projekte sind zur Anmeldung in der 7. Förderstufe vorgesehen:
- Maßnahmen zur Nutzungsattraktivität der Gemeinschaftsflächen im DEPOT, dazu bauliche Veränderung inkl. Sachkosten für die Ausstattung der Gemeinschaftsflächen 0,5 Mio. € förderfähige Gesamtkosten.
- Gewerbestandort Aachen-Nord - Maßnahmen zur städtebaulichen Neuordnung zur Wieder-, Zwischen- und Nachnutzung mindergenutzter Flächen auf Grundlage des aktuell in Erarbeitung befindlichen Entwicklungskonzepts (Bericht Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft am 09.09.2015) mit ebenfalls förderfähigen G-Kosten 0,5 Mio. € .
Umgestaltung des Quartiersplatz Feld- und Liebigstraße mit förderfähigen G-Kosten in Höhe von 0,2 Mio. €.
Die endgültige Zusammensetzung der Förderstufe wird aufgrund der Zuständigkeit des Hauptausschusses für die Soziale Stadt am 22.11.2015 im Hauptausschuss beschlossen.
Aachen Brand und Aachen Haaren
Aus den Integrierten Handlungskonzepten Brand und Haaren abgeleitete Förderanträge Brander Markt und Marktstraße bzw. Haaren, 1. Förderstufe) wurden in 2014 bzw. 2015 in so großem Umfang bewilligt, dass diese Maßnahmen vorerst umgesetzt werden müssen, bis wieder freie Kapazitäten für weitere Projekte aus den Integrierten Handlungskonzepten einplanbar sind.
Deshalb wird für Brand kein Förderantrag für 2016 gestellt. Der folgende und gleichzeitig abschließende Antrag für Brand wird 2016 für das Programmjahr 2017 gestellt werden. Er umfasst die Projekte Brander Wall (Freizeitanlage für Jugendliche), Spielplatz/Grüner Platz an der Vennbahn und Umbau der denkmalgeschützten alten Turnhalle zur Aula.
Für Haaren hat die Bezirksregierung Mitte September 2015 einen Zuwendungsbescheid über 1.828 Mio € Förderung gesendet. Es wurden sämtliche Maßnahmen der ersten Förderstufe berücksichtigt. Damit können viele punktuelle Verbesserungen im Öffentlichen Raum umgesetzt werden (Ortseingänge, „Wurmbalkone und Haarbachfenster“), das Stadtbezirksmanagement etabliert und als größte Maßnahme die Neugestaltung des“ Parks am Alten Friedhof“ begonnen werden. Über das beantragte Volumen hinaus wurde nicht nur - wie beantragt - der Wettbewerb „Markt und Mitte“ bewilligt, sondern auch schon die Planungsmittel zur Umsetzung der Freianlagen gemäß dem Wettbewerbsergebnis in die Zuwendung aufgenommen.
Für den Stadtbezirk Aachen Haaren ist für die Haarbachtalhalle mit einem G-Kostenvolumen von 0,1 Mio € mit der Anlegung von behindertengerechten Parkplätze incl. Zugang zur Halle mit barrierefreien Türen und der Errichtung eines Behinderten WC vorgesehen. Dies soll insbesondere das aktive Vereinsleben im Stadtbezirk nachhaltig unterstützen.
Insgesamt beläuft sich das Antragsvolumen damit auf 6.250.000 € zuzüglich der Herstellungskosten für die „Premiumwege“.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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131,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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13,9 MB
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